Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
( CDU und der Spendenskandal um Kohl )
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
( die SPD und Schulz )
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Was sagt das BVerfG dazu ?
Rechtsstaat von wegen!
Kein Recht bricht die Bundesakte, nur das Volk der Bundesstaaten kann sie ändern, keine Partei, Regierung oder Fremde Macht ist dazu fähig. Die Bundesakte garantiert die Grenzen sowie die Unabhängigkeit und Souveränität ihrer einzelnen Glieder, und das ist der eigentliche Existenzgrund des Bundes. Der Bund ist fast gescheitert, die Akte enthält die Ewigkeitsklausel wenn ich mich richtig erinnere.
Die unauslöschlichen Rechte der deutschen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
( CDU und der Spendenskandal um Kohl )
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
( die SPD und Schulz )
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
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Kein Recht bricht die Bundesakte, nur das Volk der Bundesstaaten kann sie ändern, keine Partei, Regierung oder Fremde Macht ist dazu fähig. Die Bundesakte garantiert die Grenzen sowie die Unabhängigkeit und Souveränität ihrer einzelnen Glieder, und das ist der eigentliche Existenzgrund des Bundes. Der Bund ist fast gescheitert, die Akte enthält die Ewigkeitsklausel wenn ich mich richtig erinnere.
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