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Wichtige Straftaten in Österreich
Feste Bestandteile einer großartigen westlichen Demokratie
vom 6. Juli 2018 (Veröffentlichungsdatum)
Verknüpfung der Straftaten mit dem geltenden Recht.
Hierbei handelt es sich um KEINE Rechtsauskunft. Alle Angaben ohne Gewähr.
Thementitel von der ursprünglichen Mitteilung abgeändert
#Gastarbeiter - Wenn eine der Konfliktparteien keinen Österreichischen Wohnsitz hat oder ein Migrationshintergrund angenommen werden kann.
#PartParcel – Wenn angenommen werden kann, dass die Täterschaft einen Österreichischen Wohnsitz hat und ein keine Hinweise zu einem Migrationshintergrund gegeben sind.
#AnonymeBereicherungsagenten - Unbekannte Täterschaft.
%34 Villach wird von unbekannte Männern, Frauen, inter, divers oder offen geschlechtlichen Personen durch Sachbeschädigung bereichert.
%33 Austauschschüler besprüht 16 jähriges Mädchen grundlos mit Pfefferspray.
%32 Kinder ohne Herkunftsangabe begehen Sachbeschädigung - Staatsanwalt informiert
%31 Bereicherung durch Einbruchsdiebstahl
%30 Tod infolge von Suchtmittelmissbrauch im Bezirk Klagenfurt
%29 Sklaverei-Entschädigung mit LKW Reifen
%28 Zeitungszusteller beeindruckt mit nebenberuflicher Tätigkeit.
%27 Erfolgreiche Jungunternehmer mit Migrationshintergrund
%26 Suchtgift-Mafia
%25 Bereicherungsagent mit Damenrad gönnt sich ein Bergfahrrad
%24 Kreditkartenbetrug #Indien #Amerika
%23 Messerkampf Nigeria vs Liberia
%22 Festnahme nach Körperverletzung und Widerstand
%21 Mehrere PKW beschädigt - Keine Angaben ob die Besitzer Verständnis zeigen.
%20 Schüler jagen Dieb durch die Stadt
%19 Südländischer Bereicherungsagent stiehlt vor anwesenden Bewohnern und schließt diese ein.
%18 Gestohlenes Kennzeichen neun Monate in Verwendung
%17 Anonymer Bereicherungsagent enblößt seine Genitalien vor seinen weiblichen Opfern.
%16 §142 (1) StGB - Passantenraub in Traun
%15 §129 StGB in Feistritz ob Bleiburg
%14 §129 StGB in Klagenfurter Gasthaus
%13 §148 StGB in Autohaus
%12 Fortschrittliche Person setzt sich Spritze an, anstatt den Polizeilichen Aufforderungen zu folgen
%11 §129 StGB in Supermarkt
%10 Reisewarnung: Wiener sind besonders kriminell - Tipps zur Prävention.
%09 Gefälschtes Schengenvisa!!!!!!!!!!
%08 LKW Ersatzteilbeschaffung
%07 Frau verursacht unfall durch Trunkenheit am Steuer
%06 Betriebsschließung nach dem Glücksspielgesetz in Innsbruck
%05 Ausländer schlägt Flachgauer bei Dönerstand nieder.
%04 Räuber stoßt 88 jähriges Opfer gewaltsam nieder
%03 Alkoholleiche bricht aus Krankenhaus aus, wird schreiend in Gastlokal Gefunden
%02 Ausländer begeht Diebstahl durch Einbruch bei seinem Arbeitgeber
%01 §129 StGB. Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
AnonymeBereicherungsagenten 18
Gastarbeiter 10
PartParcel 7
%34 Villach wird von unbekannte Männern, Frauen, inter, divers oder offen geschlechtlichen Personen durch Sachbeschädigung bereichert.
Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Sachbeschaedigung #Vandalismus
Unbekannte Täter beschädigten am 06.07. einen in Villach abgestellten PKW indem sie den Lack des Fahrzeuges zerkratzten.
Der Schaden beträgt ca. 1.000 Euro.
%33 Austauschschüler besprüht 16 jähriges Mädchen grundlos mit Pfefferspray.
#Gastarbeiter #Koerperverletzung
Am 06.Juli 2018, vormittags wurde ein 16-jährige Schülerin Neumarkt a. W., nach einem vorangegangen Streitgespräch, von einem 18-jährigen Kosovaren grundlos zweimal hintereinander mit einem Pfefferspray im Gesicht besprüht. Dadurch erlitt der Schüler starke Rötungen im Gesicht und in den Augen. Erst nachdem sich der Schüler mindestens 10 Minuten die Augen mit klarem Wasser ausgespült hatte, konnte er wieder sehen. Der vorerst unbekannte Täter flüchtete, konnte aber noch am selben Tag ausgeforscht werden. Eine Einlieferung ins Krankenhaus lehnte der 16 Jährige ab. Der Kosovare wird wegen Verdacht der Körperverletzung an die Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.
%32 Kinder ohne Herkunftsangabe begehen Sachbeschädigung - Staatsanwalt informiert
Salzburg
#AnonymeBereicherungsagenten #Sachbeschaedigung
Am 22. Juni 2018 wurden in Neumarkt mehrere Hausfassaden mit Spraydosen besprüht. Betroffen davon waren ein Vereinsheim, das Pfarramt und eine Gartenmauer. Im Zuge intensiver Ermittlungen konnten zwei unmündige Burschen ( 12 und 13 Jahre alt ) ausgeforscht werden. Die Schadenshöhe ist derzeit nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft und die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung werden von dem Vorfall informiert.
%31 Bereicherung durch Einbruchsdiebstahl
Salzburg
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
In der Zeit zwischen 04. Und 05. Juli 2018 brachen unbekannte Täter in Seekirchen in ein Restaurant ein. Nachdem sie die Terrassentür aufgebrochen hatten begaben sie sich in den Schankraum und entwendeten eine Metallkassa. Darin befand sich Bargeld in vierstelliger Höhe.
%30 Tod infolge von Suchtmittelmissbrauch im Bezirk Klagenfurt
Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Suchtmittel
Am 06.07., morgens, wurde in einer Wohnung im Bezirk Klagenfurt-Land ein 18-jähriger Mann regungslos aufgefunden. Sofort eingeleitete Reanimationsversuche blieben ohne Erfolg.
Da im Zimmer Tabletten vorgefunden und der Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch bestand, wurde durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine gerichtsmedizinische Obduktion angeordnet. Diese ergab als Todesursache eine Suchtgiftintoxikation.
Weitere Ermittlungen durch Beamte des LKA Kärnten werden geführt.
%29 Sklaverei-Entschädigung mit LKW Reifen
Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Diebstahl #Einbruch
Bereits in der Nacht zum 05.07. drangen unbekannte Täter in den Lagercontainer einer Transportfirma in der Gemeinde Hohenthurn, Bezirk Villach, ein und stahlen daraus insgesamt 6 LKW-Reifen.
Der Gesamtschaden beträgt ca. 2.000 Euro.
%29 Einbruchsdiebstähle in Hohenthurn
Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Diebstahl #Einbruch
Bereits in der Nacht zum 05.07. drangen unbekannte Täter in den Lagercontainer einer Transportfirma in der Gemeinde Hohenthurn, Bezirk Villach, ein und stahlen daraus insgesamt 6 LKW-Reifen.
Der Gesamtschaden beträgt ca. 2.000 Euro.
%28 Bereicherungsagent stiehlt Fußball-Pickerl
Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Raub
Nach umfangreichen Ermittlungen konnten Polizeibeamte am 06.07. einen 26-jährigen Zeitungszusteller als Täter ausforschen, der im Zuge eines Zustelldienstes einen Diebstahl beging.
Der Mann, der Zeitungen im Bezirk Völkermarkt zustellte, öffnete bei einer Trafik zwei bereits zuvor abgestellte Kartons und stahl daraus 400 Fußball-Sticker.
Der Schaden beträgt mehrere hundert Euro.
Nach Abschluss der Erhebungen wird Anzeige an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt erstattet.
%27 Schlüsseldienst. Südländische Jungunternehmer betrügen und wuchern.
Steiermark
#Gastarbeiter #Betrug #Wucher
Am 27. Juni 2018 gegen 15:00 Uhr hatte eine 51-Jährige Probleme mit dem Schloss ihrer Eingangstüre und verständigte telefonisch einen Schlüsseldienst, den sie über das Internet gefunden hatte. Die Kontaktaufnahme erfolgte über ein Call-Center. Kurze Zeit danach kamen zwei unbekannte Männer zum Anwesen der Frau, gaben sich als Schlüsseldienst aus Graz aus und tauschten das Schloss der Eingangstüre aus. Für diese Dienstleistung stellten die Unbekannten zunächst über 800 Euro in Rechnung und wollten den Betrag über ein elektronisches Gerät vom Konto der Frau direkt abbuchen. Die 51-Jährige war jedoch mit der hohen Rechnungssumme nicht einverstanden, weshalb sie sich mit den Tätern auf rund die Hälfte des Betrages einigte. Dies wurde über ein Kartenlesegerät vom Konto abgebucht.
Wie sich jedoch inzwischen herausstellte, war ein minderwertiges Schloss eingebaut worden und vom Konto des Opfers ein Betrag von über 1.000 Euro abgebucht worden. Eine Kontaktaufnahme mit der vermeintlichen Firma verlief negativ. Die Angaben zur Grazer Firma der Männer stellten sich als unwahr heraus. Die Tatverdächtigen werden als südländisch aussehende Männer, die akzentfrei Deutsch sprachen, beschrieben. Die Erhebungen zur Identität der Täter laufen.
§155 StGB. Sachwucher
(1) Wer außer den Fällen des § 154 gewerbsmäßig die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Ware oder eine andere Leistung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren läßt, der in auffallendem Mißverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn er jedoch durch die Tat eine größere Zahl von Menschen schwer geschädigt hat, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine solche Forderung, die auf ihn übergegangen ist, gewerbsmäßig wucherisch verwertet.
§146 StGB. Betrug
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
%26 Suchtgift-Mafia
Oberöstereich
#PartParcel #Suchtmittel
Im Zuge zwischenzeitlich bereits abgeschlossener Ermittlungen der Kriminaldienstgruppe des Bezirkspolizeikommandos Rohrbach zu einer kriminellen Vereinigung von Personen, die Suchtmittel verschiedener Substanzen von Deutschland nach Österreich schmuggelten und im Raum Rohrbach weitergaben, wurde ein weiterer Beschuldigter aus Rohrbach ausgeforscht. Ein 22-jähriger Mann aus Rohrbach war zeitweise geringfügig in einem Lokal in Rohrbach als Kellner beschäftigt, welches vorwiegend von Jugendlichen besucht wird. Er schmuggelte in der Zeit von August 2017 bis Februar 2018 Suchtmittel in Form von MDMA und Cannabis mit seinem Pkw von Tschechien nach Österreich. Weiters hatte der 22-Jährige Kontakte in Linz und Salzburg, wo er Marihuana ankaufte und ebenfalls in der Zeit von Sommer 2017 bis Februar 2018 mit dem eigenen Pkw nach Rohrbach brachte und an mehrere Personen weiterverkaufte. Dies tat er auch in dem Lokal wo er zeitweise als Kellner beschäftigt war. Einen Teil konsumierte er selbst. Im Zuge einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung in der Wohnung des 22-Jährigen in Rohrbach wurden Verkaufsutensilien und Unterlagen sichergestellt. Der Mann, sowie dessen Suchtmittelabnehmer, darunter fünf Personen aus Rohrbach, wurden der Staatsanwaltschaft Linz und der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach angezeigt.
%25 Bereicherungsagent mit Damenrad gönnt sich ein Bergfahrrad
Tirol
#AnonymeBereicherungsagenten #Diebstahl
In der Nacht zum 6. Juli 2018 stahl ein bisher unbekannter Täter ein in Volders in der Rauchenbergstraße abgestelltes schwarzes Mountainbike der Marke Cube. Der Täter zwickte das Spindelschloss auf und stahl das Fahrrad. Am Tatort wurde ein Damenfahrrad zurückgelassen.
Um zweckdienliche Hinweise an die PI Wattens Tel. 059133/7128 wird ersucht.
%24 Kreditkartenbetrug #Indien #VSA
Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #betrug
Ein unbekannter Täter führte zwischen 29.06. und 03.07. mehrere Geldbehebungen vom Bankkonto eines 32-jährigen Villachers durch.
Dabei benutzte der Täter die Kreditkartendaten des Opfers und bezahlte damit Leistungen bei einer Fluglinie in Amerika und einem Dienstleistungsunternehmen in Indien.
Wie der Täter zu den Kreditkartendaten kam ist derzeit nicht bekannt.
Dem Opfer entstand ein Schaden von ca. 2.000 Euro.
Weitere Erhebungen werden geführt.
%23 Messerkampf ohne Videoaufzeichnung
Oberösterreich
#Gastarbeiter
Zwei Insassen der Justizanstalt Garsten gerieten am 6. Juli 2018 gegen 10:45 Uhr in Streit, wobei ein 34-jährige Mann aus Liberia einen 37-jährigen Mann aus Nigeria mit einem Messer verletzte. Die beiden waren gerade mit Arbeiten in der Schuhmacherei beschäftigt, als der 34-Jährige dem 37-Jährigen mit einem Messer im Bereich des rechten Oberarmes Schnitt- und Stichwunden zufügte. In der Folge verletzte sich der Täter vermutlich mit dem gleichen Messer am linken Unterarm. Die beiden Strafgefangenen wurden in das LKH Steyr verbracht. Die genauen Hintergründe des Streites sind noch Gegenstand der Ermittlungen.
%22 Festnahme nach Körperverletzung und Widerstand
Salzburg
#PartParcel #Koerperverletzung
Zu einer Festnahme nach einer Körperverletzung und Widerstand kam es in den Morgenstunden des 6. Juli 2018 in der Salzburger Innenstadt. Ein 26-jähriger Salzburger verletzte laut Zeugenaussagen einen 32-jährigen Salzburger mit Fußtritten schwer. Der 26-Jährige flüchtete daraufhin und konnte kurz nach der Tat von der Polizei festgenommen werden. Während der Sachverhaltsaufnahme wurde der Salzburger vermehrt aggressiv und ging auf die Beamten los. Der Verdächtige konnte schließlich festgenommen und ins Polizeianhaltezentrum überstellt werden.
%21 Mehrere PKW beschädigt
Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Sachbeschaedigung #Vandalismus
In Villach beschädigten unbekannte Täter in der Nacht zum 06.07. drei geparkte PKW, indem sie die Seitenspiegel der Fahrzeuge herunterrissen und einen PKW zerkratzten.
Die Höhe des Gesamtschadens ist derzeit nicht bekannt.
%20 $142(2) Schüler jagen Dieb durch die Stadt
Oberösterreich
#Gastarbeiter #Raub
Passend zum Schulschluß halfen 20 Schüler bei der Festnahme eines Verdächtigen. Ein 33-jähriger Mann stahl am 6. Juli 2018 gegen 8:20 Uhr aus einer Geldkasse in einem Geschäft in Schärding mehrere Hundert Euro Bargeld. Die Geschädigte befand sich zu dem Zeitpunkt in einem Nebenraum und konnte den Täter noch flüchten sehen. Eine Gruppe von ca. 20 Schülern bemerkte den Vorfall und nahm die Verfolgung des Täters auf. Sie hielten dabei telefonisch die Polizei über den Fluchtweg am Laufenden. Der Mann flüchtete schließlich über die Alte Innbrücke in Richtung Deutschland. Er konnte jedoch von Polizisten der Polizeiinspektion Schärding angehalten und den Deutschen Beamten übergeben werden.
%19 #142 (1) Südländischer Bereicherungsagent stiehlt vor anwesenden Bewohnern und schließt diese ein.
Niederösterreich
#Gastarbeiter #Diebstahl
Ein bislang unbekannter etwa 20-30 Jahre alter Mann gelangte am 6 Juli. 2018, gegen 11:40 Uhr, im Stadtgebiet von St. Pölten in ein Mehrparteienhaus und betrat eine unversperrte Wohnung. Dabei wurde er von der anwesenden 80- Jährigen Wohnungsbesitzerin und deren 52- Jährigen Tochter überrascht. Der unbekannte Mann dürfte die beiden Frauen bei einem Gerangel leicht verletzt und danach Wertgegenstände aus der Wohnung gestohlen haben. Der Täter sperrte die Frauen mit einem mitgenommenen Wohnungsschlüssel ein und flüchtete unerkannt. Die beiden Frauen wurden mit leichten Verletzungen in das Universitätsklinikum St. Pölten verbracht. Die Fahndungsmaßnahmen nach dem unbekannten etwa 20-30 Jahre alten südländischen Täter verliefen vorerst negativ. Hinweise werden an den Kriminaldienst des Stadtpolizeikommandos St. Pölten erbeten. Tel: 059133 – 35 3333
%18 Gestohlenes Kennzeichen neun Monate in Verwendung
Salzburg
#PartParcel #Diebstahl …
Die Beamten der Schengenfahndung hielten am Nachmittag des 5. Juli 2018 einen 59-jährigen Lenker auf der Autobahn A10 an, da auf dem von ihm gelenkten Pkw gestohlene Kennzeichen angebracht waren. Der angehaltene Flachgauer ist geständig das Kennzeichen gestohlen zu haben und gab an, bereits seit neun Monaten mit diesem Kennzeichen am Pkw zu fahren. Überdies ist der Mann nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung. Der verwendete Pkw ist nicht zum Verkehr zugelassen. Der 59-Jährige wird angezeigt.
%17 Anonymer Bereicherungsagent enblößt seine Genitalien vor seinen weiblichen Opfern.
Oberösterreich
#AnonymeBereicherungsagenten #SexualDelikt
Ein 23-jähriger Mann aus Bad Ischl steht im dringenden Verdacht in der Zeit zwischen 28. April 2018 bis 4. Juli 2018 öffentlich in Bad Ischl seine Genitalien entblößt zu haben, bzw. auch an sich selbst geschlechtliche Handlungen vorgenommen zu haben. Derzeit sind vier weibliche Opfer bekannt, die durch die beschriebenen Handlungen belästigt worden sind.
Aufgrund der weiteren Erhebungen wird von der Polizei angenommen, dass es zurückliegend zu gleichgelagerten Vorfällen gekommen sei, die bislang nicht angezeigt wurden. Mögliche Zeugen oder Opfer werden ersucht sich bei der Polizei Bad Ischl unter der Telefonnummer 059133 – 4103 zu melden.
§218 StGB Sexuelle Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen
(1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung
- an ihr oder
- vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.
(3) Im Falle des Abs. 1 ist der Täter nur mit Ermächtigung der belästigten Person zu verfolgen.
%16 §142 (1) StGB - Passantenraub in Traun
Oberösterreich
#Gastarbeiter #Raub
Ein bislang unbekannter Täter versuchte am 26. Juni 2018 gegen 13:10 Uhr einer 22-Jährigen am Bahnhof in Traun - St. Martin am Bahnsteig 1, das von ihr in der Hand gehaltene Mobiltelefon zu entreißen. Dieser Versuch scheiterte jedoch vorerst. Die Frau versuchte anschließend den Ort zu verlassen, wurde jedoch vom Täter von hinten gepackt und zu Boden gestoßen ehe der Täter ihr gewaltsam das Mobiltelefon entriss. Zu Fuß flüchtete der Täter über die Gleise in Richtung B 1. Die Geschädigte wurde durch den Vorfall nicht verletzt, stand jedoch unter Schock. Eine sofort eingeleitete Fahndung im Nahbereich durch mehrere Polizeistreifen verlief negativ.
*Nun bittet die Polizei um Mithilfe. Sollte jemand den Täter wiedererkennen, möge er sich bitte bei der Polizeiinspektion Traun, Telefonnummer 059 133 4130 melden. *
%15 §129 StGB in Feistritz ob Bleiburg
Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
Bisher unbekannte Täter drangen in der Nacht zum 06.07. in die Rezeption eines Campingplatzes in der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg, Bezirk Völkermarkt, ein und stahlen aus einer Geldkassette das Bargeld.
Der Gesamtschaden beträgt mehr als 1.000 Euro.
%14 §129 StGB in Klagenfurter Gasthaus
Kärnten
#AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
Am 06.07., zwischen 00:00 und 07:15 Uhr, drangen unbekannte Täter in ein Gasthaus in Klagenfurt ein.
Dort brachen die Täter eine versperrte Lade auf und stahlen das darin aufbewahrte Sparvereinsgeld, sowie 2 Brieftaschen und 2 Goldringe.
Der Gesamtschaden beträgt mehrere zehntausend Euro.
Weitere Erhebungen werden geführt.
%13 §148 StGB in Autohaus
Steiermark
#AnonymeBereicherungsagenten #Betrug
Zwischen März 2018 und Juni 2018 schloss der 32-jährige Verkäufer eines Autohauses immer wieder Kaufverträge ab. Bei mindestens elf Kunden hat er die Anzahlungen und die Restzahlungen eigenhändig kassiert. Mit einem privaten Einzahlungsblock stellte er die Bestätigungen aus. Das erhaltene Geld lieferte er jedoch nicht an die Firma ab. Nachdem einer Angestellten Ungereimtheiten aufgefallen waren, verständigte diese den Verkaufsleiter.
§148 StGB Gewerbsmäßiger Betrug
Wer einen Betrug gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer jedoch einen schweren Betrug nach § 147 Abs. 1 bis 2 gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
§147 StGB Schwerer Betrug
(1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung
- eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, ausgespähte Daten eines unbaren Zahlungsmittels, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt oder
- (Anm.: Z 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 112/2015)
- sich fälschlich für einen Beamten ausgibt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Bei seiner Einvernahme war der Tatverdächtige geständig. Als Motiv gab er seine Spielsucht und Schulden an. Er wurde auf freiem Fuß angezeigt.
(1a) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, BGBl. Nr. 451/1991, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit einem 5 000 Euro übersteigenden Schaden begeht.
(3) Wer durch die Tat einen 300 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
%12 Fortschrittliche Person setzt sich Spritze an, anstatt den Polizeilichen Aufforderungen zu folgen
Vorarlberg
#AnonymerBereicherungsagent
Am 06.07.2018, kurz nach Mitternacht, war ein 32jähriger Mann mit seinem Auto in Lustenau unterwegs. Vermutlich unter Suchtgifteinfluss stehend, fuhr er gegen 00:47 Uhr erst in das Tor der Waschanlage einer Tankstelle, dann um das Tankstellengebäude herum und anschließend in den verglasten Haupteingang des Gebäudes. Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich mehrere Kunden in der Tankstelle, es wurde aber niemand verletzt. Beim Eintreffen der Polizei wollte der 32jährige trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Beamten nicht aus seinem Fahrzeug aussteigen. Statt dessen setzte er sich eine Spritze an die linke Hand an, weshalb es für die Beamten erforderlich war die Fahrzeugscheibe einzuschlagen. Er wurde von Sanitätern und einem Notarzt erstversorgt und anschließend ins Landeskrankenhaus Rankweil gebracht. Aufgrund des Verdachts auf Beeinträchtigung durch Suchtgift und Übermüdung wurde dem 32jährigen vorläufig der Führerschein abgenommen.
%11 §129 StGB in Supermarkt
Oberösterreich
#AnonymeBereicherungsagenten #Diebstahl #Einbruch
Zu einen Einbruch in einen Supermarkt kam es in der Nacht auf 6. Juli 2018 in Gaspoltshofen. Demnach schlugen die unbekannten Täter ein Fenster des Gebäudes ein und stiegen so in den Verkaufsraum ein. Anschließend brachen die Täter die Bürotüre auf und schnitten dort einen Tresor auf. Die Unbekannten stahlen Bargeld in unbekannter Höhe und aus dem Verkaufsraum ca. 150 Stangen Zigaretten. Es wurde erheblicher Sachschaden angerichtet. Auch die Alarmanlage wurde zerstört. Die Spurensicherung wurde durchgeführt. Die polizeilichen Erhebungen laufen.
%10 Reisewarnung: Wiener sind besonders kriminell - Tipps zur Prävention.
Wien
#AnonymeBereicherungsagenten #Diebstahl
Beamte der EGS (Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) wurden am 5. Juli 2018 um 12.00 Uhr auf zwei mutmaßliche Täter aufmerksam, die sich im Bereich des Burgrings mehrfach verdächtig Touristengruppen näherten. Der Mann und die Frau (28 und 20 Jahre alt) konnten auf frischer Tat betreten werden, wie sie Bargeld und eine Geldbörse aus einem Rucksack stehlen wollten. Die Beschuldigten wurden vorläufig festgenommen.
Empfehlungen der Kriminalprävention:
- Tragen Sie niemals viel Bargeld bei sich.
- Verteilen Sie Ihre Wertsachen auf mehrere Taschen.
- Bewahren Sie die Geldbörse in vorderen Hosen- oder Innentaschen auf.
- Tragen Sie Ihre Handtasche, Fotoapparat usw. an der Körpervorderseite. Seien Sie vorsichtig bei Handtaschen mit Magnetverschlüssen.
- Seien Sie im Gedränge besonders vorsichtig, besonders dann, wenn sich jemand dicht an Sie drängt.
%09 Gefälschtes Schengenvisa!!!!!!!!!!
Wien
#Gastarbeiter #Ukrundenfaelschung #Fremdenpolizei
Beamte des Stadtpolizeikommandos Döbling führten am 5. Juli 2018 um 21.00 Uhr einen Verkehrsschwerpunkt durch. Bei der Kontrolle eines 42-Jährigen, der mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, konnten die Polizisten Fälschungsmerkmale an dessen Ausweisen erkennen. Bei einer Überprüfung auf der Polizeiinspektion Hohen Warte stellte sich heraus, dass sowohl der spanische Führerschein, der spanische #Aufenthaltstitel und auch der pakistanische Reisepass gefälscht waren. Der Beschuldigte wurde nach dem Fremdenpolizeigesetz vorläufig festgenommen, die gefälschten Ausweise sichergestellt.
%08 LKW Ersatzteilbeschaffung
Oberösterreich
#AnonymeBereicherungsagenten
Unbekannte Täter stahlen in der Nacht auf 6. Juli 2018 von drei, auf einem Parkplatz in Regau, abgestellten Lkw’s die Scheinwerfer, die Abstandstempomaten und die Frontschürzen. Am Tatort befanden sich neben den Lkw’s noch ein Kleintransporter und ein Baucontainer, die von den Tätern jedoch unberührt blieben. Der Schaden beträgt mehrere Tausend Euro. Die polizeilichen Erhebungen laufen.
%07 Frau verursacht unfall durch Trunkenheit am Steuer
Oberösterreich
#PartParcel
Eine 73-jährige Frau aus Linz war am 5. Juli 2018 gegen 19:45 Uhr mit ihrem Pkw auf der B 126 in Richtung Linz unterwegs. Im Stadtgebiet von Linz kam die Frau mit ihrem Fahrzeug aus ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit dem entgegenkommenden Pkw, gelenkt von einem 26-jährigen Mann aus dem Bezirk Rohrbach. Beide Lenker, als auch der Beifahrer des 26-Jährigen, ein 17-Jähriger aus Bad Leonfelden, wurden leicht verletzt und in das UKH Linz eingeliefert. Ein Alkotest verlief bei der 73-Jährigen positiv, bei dem 26-Jährigen negativ. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden.
%06 Betriebsschließung nach dem Glücksspielgesetz in Innsbruck
Tirol
#PartParcel #Gluecksspiel
Am 3. Juli 2018 wurden unter Leitung des Strafamtes des Landespolizeidirektion Tirol gemeinsam mit Vertretern des Landeskriminalamtes, der Polizeiinspektion Saggen sowie der Finanzpolizei und des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel eine Kontrolle n. d. Glücksspielgesetz durchgeführt. Aufgrund wiederholter anonymer Hinweise fokussierte sich die Überprüfung auf Räumlichkeiten in einem Bürogebäude am Bozner Platz. Nachdem die Ermittler Zugang zu den verdächtigen Räumlichkeiten erlangt hatten, wurde tatsächlich illegales Glücksspiel in Form von mehr als 10 spielbereiten Glücksspielautomaten festgestellt. Angetroffen wurde eine Frau, die unglaubwürdig angab, die Räumlichkeiten lediglich zu putzen.
Die Geräte wurden seitens der Finanzpolizei bespielt und als Glücksspielautomaten erkannt. Die Beschlagnahme der Geräte und des vorgefundenen Bargeldes im niederen 4-stelligen Bereich wurde seitens der Landespolizeidirektion verfügt. Die Räumlichkeiten wurden behördlich geschlossen, der Schließzylinder getauscht und die Zugangstüren versiegelt.
Der verstärkte Kontrolldruck in Innsbruck verdrängte die Spielbetriebe in den privaten Bereich, sodass Wohnungen oder Bürogebäude gerne als Spielörtlichkeiten verwendet werden.
%05 Ausländer schlägt Flachgauer bei Dönerstand nieder.
Salzburg
#Gastarbeiter #Koerperverletzung
In den frühen Morgenstunden des 6. Juli 2018 schlug ein 19-jähriger deutscher Staatsangehöriger einem 24-jährigen Flachgauer bei einem #Kebapstand in der rechten Salzburger Altstadt mit dem Ellbogen ins Gesicht und flüchtete danach.
Ein Zeuge konnte den "Deutschen" im Nahbereich stellen und es kam dort in weiterer Folge wieder zu einer Rangelei zwischen den Beiden. Der 19-jährige Deutsche schlug dem 24-Jährigen im Verlauf der Auseinandersetzung mit der Faust ins Gesicht und rannte davon.
Ein Zeuge konnte den "Deutschen" jedoch auf der linken Altstadtseite einholen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Der 24-jährige Flachgauer wurde vom Roten Kreuz mit Verletzungen unbestimmten Grades in das Unfallkrankenhaus Salzburg gebracht.
Der "Deutsche" wird der Staatsanwaltschaft Salzburg wegen Körperverletzung zur Anzeige gebracht.
§ 84 StGB Schwere Körperverletzung
(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbstständige Taten (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.
(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung (Abs. 1) des anderen herbeiführt.
(5) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) begeht
- auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist,
- mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung oder
- unter Zufügung besonderer Qualen.
%04 Räuber stoßt 88 jähriges Opfer gewaltsam nieder
Oberösterreich
#Gastarbeiter #Raub
Dank einer Videoüberwachung konnte nun der Raub an einer 88-jährigen Frau in Steyr geklärt werden.
Bereits am 2. Juli 2018 veröffentlichte die Polizei Fotos aus der Busüberwachung. Das Foto des Täters war derart gut, dass innerhalb weniger Stunden mehrere Meldungen an die Polizei erfolgten. Der zielführendste Hinweis erging schließlich am 3. Juli 2018 gegen 21 Uhr, als ein anonymer Anzeiger meldete, den Verdächtigen im Bereich Bulgariplatz in Linz soeben gesehen zu haben. Die entsendeten Streifen konnten den Mann anhalten und fanden im mitgeführten Rucksack auch jenen Pullover, den er bei der Tat verwendet hatte.
Aufgrund einer Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Steyr wurde der 50-jährige Rumäne festgenommen und nach Steyr zur Einvernahme verbracht. Der Mann gestand den Raub nicht. Weitere Erhebungen österreichweit sind noch anstehend. Der Mann wurde in die Justizanstalt Garsten überstellt.
Presseaussendung vom 2. Juli 2018
Wie bereits am 29. Juni 2018 berichtet, hat ein bislang unbekannter Täter am 29. Juni 2018 um 11:20 Uhr in Steyr eine 88-jährige Pensionistin ausgeraubt. Vom Täter konnten Lichtbilder angefertigt werden. Um Veröffentlichung der Lichtbilder in den Medien wird gebeten.
Presseaussendung vom 29. Juni 2018
Ein bislang unbekannter Täter beobachtete am 29. Juni 2018 vermutlich die Bargeldbehebung des Opfers bei einem Bankomaten und raubte anschließend um 11:20 Uhr dem Opfer, einer 88-jährigen Pensionistin aus Steyr, durch Anwendung von Körpergewalt Bargeld bei einer Bushaltestelle. Das Opfer erlitt einen Schock, jedoch keine sichtbaren Verletzungen. Die Fahndung nach dem Täter verlief bisher ergebnislos.
Täterbeschreibung:
Mann, ca. 170 cm groß, schlank, ovales Gesicht, dunkler Teint, kurzes, dunkles zurückgekämmtes Haar, bekleidet mit grauem Sweatshirt, blaugraue Hose mit Streifen und vermutlich Turnschuhen.
§142 StGB Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist, wenn die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und es sich um keinen schweren Raub (§ 143) handelt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
§83 StGB Körperverletzung
(1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.
%03 Alkoholleiche bricht aus Krankenhaus aus, wird schreiend in Gastlokal Gefunden
Kärnten
#PartParcel
Am 05.07.2018 um 00:45 Uhr wurde angezeigt, dass sich ein 23-jähriger Villacher, der aus dem LKH Villach als abgängig gemeldet wurde, in einem Lokal in der Villacher Innenstadt befinden solle. Nachdem der 23-jährige vom Lokalbesitzer aus dem Lokal geholt wurde, begann dieser sich aggressiv zu verhalten und zu schreien. Da er sein Verhalten trotz Abmahnung nicht einstellte, musste er vorübergehend festgenommen werden. Eine Überstellung ins LKH Villach war nicht mehr erforderlich, da er dort lediglich wegen einer starken Alkoholisierung untergebracht war. Er wird nach Abschluss der Ermittlungen angezeigt.
%02 Ausländer begeht Diebstahl durch Einbruch bei seinem Arbeitgeber
Kärnten
#Gastarbeiter #Einbruch #Diebstahl
Ein 27-jähriger Mann aus Ungarn ist verdächtig, von Mitte Juni bis 02.07.2018 bei seinem Arbeitgeber, einer Firma in der Gemeinde Ruden, Bezirk Völkermarkt, vier Spinde anderer Mitarbeiter aufgebrochen und Bargeldbeträge sowie einen Ehering gestohlen zu haben. Er wird angezeigt.
§ 129 StGB. Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat
- in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
- ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
- eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
- eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.
(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,
- indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
- bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern.
%01 Mann gibt Ehefrau Ohrfreige und wird gekratzt. Betretungsverbot für den Mann.
Kärnten
#PartParcel #Betretungsverebot #Wegweisung
Am 05.07.2018 um 22:35 Uhr kam es in einer Wohnung in der Gemeinde Ebenthal in Kärnten, Bezirk #Klagenfurt Land, zu einem #Beziehungsstreit zwischen einem 27-jährigen Mann und seiner ebenfalls 27-jährigen Ehefrau. Er stieß seine Gattin mehrmals umher, gab ihr eine Ohrfeige und trat auf sie ein. Er selbst wies Kratzspuren auf. Nach der Einvernahme wurde gegen den Mann eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen. Der Mann wird angezeigt.
§ 38a SPG Betretungsverbot und Wegweisung zum Schutz vor Gewalt
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einem Menschen, von dem auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen ist, dass er einen gefährlichen Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit begehen werde (Gefährder),
- das Betreten einer Wohnung, in der ein Gefährdeter wohnt, und deren unmittelbarer Umgebung oder
- sofern es sich bei dem Gefährdeten um einen unmündigen Minderjährigen handelt, das Betreten
a)einer vom gefährdeten Unmündigen zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht im Sinne des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76/1985, besuchten Schule oder
b) einer von ihm besuchten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder
c) eines von ihm besuchten Horts samt eines Bereichs im Umkreis von fünfzig Metern,
zu untersagen.
(2) Bei Anordnung eines Betretungsverbotes haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
- dem Gefährder den räumlichen Bereich, auf den sich das Betretungsverbot bezieht, zur Kenntnis zu bringen, wobei der Geltungsbereich des Betretungsverbotes nach Abs. 1 Z 1 nach Maßgabe der Erfordernisse eines wirkungsvollen vorbeugenden Schutzes zu bestimmen ist,
- ihn, im Falle einer Weigerung, den vom Betretungsverbot nach Abs. 1 umfassten Bereich zu verlassen, wegzuweisen,
- Dem Gefährder alle in seiner Gewahrsame befindlichen Schlüssel zur Wohnung gemäß Abs. 1 Z 1 abzunehmen,
- ihm Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen und sich darüber zu informieren, welche Möglichkeiten er hat, unterzukommen.
Bei einem Verbot, in die eigene Wohnung zurückzukehren, ist besonders darauf Bedacht zu nehmen, dass dieser Eingriff in das Privatleben des Betroffenen die Verhältnismäßigkeit (§ 29) wahrt. Sofern sich die Notwendigkeit ergibt, dass der Betroffene die Wohnung oder eine Einrichtung nach Abs. 1 Z 2, deren Betreten ihm untersagt ist, aufsucht, darf er dies nur in Gegenwart eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes tun.
(3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind verpflichtet, vom Gefährder die Bekanntgabe einer Abgabestelle für Zwecke der Zustellung der Aufhebung des Betretungsverbotes, der Ladung zu einer präventiven Rechtsaufklärung (Abs. 6a) oder einer einstweiligen Verfügung nach §§ 382b und 382e EO zu verlangen. Unterlässt er dies, kann die Zustellung solcher Schriftstücke so lange durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch erfolgen, bis eine Bekanntgabe erfolgt; darauf ist der Gefährder hinzuweisen.
(4) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind weiters verpflichtet,
- den Gefährdeten von der Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung nach §§ 382b und 382e EO und von geeigneten Opferschutzeinrichtungen (§ 25 Abs. 3) und
- sofern Unmündige gefährdet sind, unverzüglich
a. den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger gemäß § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013), BGBl. I Nr. 69, und
b. den Leiter einer Einrichtung gemäß Abs. 1 Z 2 für die das Betretungsverbot verhängt wurde zu informieren.
(5) Bei der Dokumentation der Anordnung eines Betretungsverbotes ist nicht bloß auf die für das Einschreiten maßgeblichen Umstände, sondern auch auf jene Bedacht zu nehmen, die für ein Verfahren nach §§ 382b und 382e EO oder für eine Gefährdungsabklärung im Sinne des § 22 B-KJHG 2013 durch den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger von Bedeutung sein können.
(6) Die Anordnung eines Betretungsverbotes ist der Sicherheitsbehörde unverzüglich bekanntzugeben und von dieser binnen 48 Stunden zu überprüfen. Stellt die Sicherheitsbehörde fest, dass das Betretungsverbot nicht hätte angeordnet werden dürfen, so hat sie dieses dem Gefährder gegenüber unverzüglich aufzuheben; der Gefährdete ist unverzüglich darüber zu informieren, dass das Betretungsverbot aufgehoben werde; die Aufhebung des Betretungsverbotes sowie die Information des Gefährdeten haben nach Möglichkeit mündlich oder schriftlich durch persönliche Übergabe zu erfolgen. Die nach Abs. 2 abgenommenen Schlüssel sind mit Aufhebung des Betretungsverbotes dem Gefährder auszufolgen, im Falle eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach §§ 382b und 382e EO beim ordentlichen Gericht zu erlegen.
(6a) Ist das Betretungsverbot nach Abs. 6 nicht aufzuheben, so kann der Gefährder von der Sicherheitsbehörde während eines aufrechten Betretungsverbots (Abs. 8) vorgeladen werden, um über rechtskonformes Verhalten nachweislich belehrt zu werden, wenn dies wegen der Persönlichkeit des Gefährders oder der Umstände beim Einschreiten erforderlich erscheint (präventive Rechtsaufklärung). § 19 AVG gilt.
(7) Soweit ein Betretungsverbot nach Abs. 1 Z 2 gemeinsam mit einem Betretungsverbot nach Abs. 1 Z 1 verhängt wird, kann ersteres auch für den örtlichen Wirkungsbereich einer anderen Sicherheitsbehörde (§§ 8 und 9) angeordnet werden; diese ist unverzüglich zu verständigen. Der über die Überprüfung des Betretungsverbotes (Abs. 6) hinausgehende Vollzug obliegt der jeweils örtlich zuständigen Sicherheitsbehörde.
(8) Die Einhaltung eines Betretungsverbotes ist zumindest einmal während der ersten drei Tage seiner Geltung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu überprüfen. Das Betretungsverbot endet zwei Wochen nach seiner Anordnung.Wird die Sicherheitsbehörde binnen dieser Frist vom ordentlichen Gericht über die Einbringung eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach §§ 382b und 382e EO informiert, so verlängert sich das Betretungsverbot bis zum Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung des ordentlichen Gerichts an den Antragsgegner, längstens jedoch auf vier Wochen ab Anordnung. Im Falle einer Zurückziehung des Antrages endet das Betretungsverbot zwei Wochen nach seiner Anordnung, bei Zurückziehung des Antrags nach Eintritt der Verlängerung des Betretungsverbotes, sobald die Sicherheitsbehörde von der Zurückziehung durch Mitteilung des ordentlichen Gerichts Kenntnis erlangt.
(9) Das ordentliche Gericht hat die örtlich zuständige Sicherheitsbehörde von der Einbringung eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach §§ 382b und 382e EO und dessen Umfang sowie von einer allfälligen Zurückziehung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
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