Neues Polizeigesetz Bayern

in bayern •  7 years ago 

Als COMPACT-Online vorige Tage über das bayerische Polizeigesetz schrieb, bei dem Verdächtige ohne strafbare Handlung eine Reihe von Grundrechten verlieren, wurde einem bereits mulmig. Jetzt aber kommt heraus, wer als potentieller Gefährder gilt: Beispielsweise alle psychisch Kranken!

Wieder einmal beweisen sich Politiker hierzulande als Machtmissbraucher, die Schwächere nicht schützen, sondern vollends zerstören. Haben die Hartz-Gesetze schon manch Depressiven und Angstkranken, die aufgrund seelischer Last nicht mehr arbeiten konnten, das Leben unnötig zur Hölle gemacht, so stehen diese Patienten in Bayern künftig unter Gefährdungsverdacht. Auch wenn sie gar nichts verbrochen haben.

Okay, Euthanasie geht nach dem Entwurf des „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ (welch Euphemismus), das vom Kabinett Söder verabschiedet wurde, zwar nicht, aber Schutzhaft ohne Straftat, zur angeblichen „Abwehr“ von „Gefahr“ – kein Problem. Übersetzt heißt das: Ein leicht Verwirrter, kurfristig Verstörter kann ohne Verbrechen in polizeiliche Gewahrsam geraten, wo fast sämtliche Vorschriften am Maßregelvollzug für Straftäter orientiert sind:

Durchsuchung, Videoüberwachung, usw. Für Angstgestörte unerträgliche Szenarien, die ihre Symptome noch verstärken dürften. Eine Freundin von mir, dem Autor dieser Zeilen, fuhr nach ihrer Entlassung aus der Psychiatrie (wegen Angstörung) mit der U-Bahn. Fahrkartenkontrolleure erklärten ihren Fahrschein für nicht gültig. Sie bekam Angst. Polizei eilte herbei, man umringte die Verzweifelte.

Fünf Beamte gegen eine wehrlose Siebenundzwanzigjährige. Sie wurde aufs Revier gebracht und dort gegen ihren Willen einem Bluttest unterzogen. Grund: Man glaubte ihr die psychische Erkrankung nicht, sondern vermutete Drogen. Völlig verstört durfte sie nach Stunden das Revier verlassen. Das war vor zehn Jahren. In heutigen Bayern könnte man sie danach noch unbegrenzt festhalten, dh. open end in einem Krankenhaus „unterbringen“. .

Und wenn es irgendwann, eventuell nach juristischer Intervention und ärztlichem Gutachten, zur Entlassung kommt, müssen die behandelnden Psychiater müssen sämtliche Daten (inklusive Befund und Diagnose) an eine Zentrale senden, wo staatliche Organe fünf Jahre lang Zugriff darauf haben – erst dann kommt es zur Löschung. Eine Einladung zum Missbrauch.

Psychisch Kranke haben immer noch keine Lobby. Auch die Pseudo-Linken zählen Sie nicht zu ihren favorierten Minderheiten. Zwar reagieren Ärzte, Therapeuten und Psychiater entsetzt auf diesen Gestzesentwurf, aber wird das irgendwen stören? – Sollte es aber! Denn laut WHO ist die Depression in westlicher Welt zur Volkskranklheit Nuimmer eins aufgestiegen. Erkrankt am neoliberalen Dreckssystem. Viele „Verdächtige“ also…

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