Der §130 Strafgesetzbuch ist in Deutschland immer noch ein heißes Eisen. So heißt es in Absatz 3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung (...) verharmlost. Er wird auch immer noch angewandt (8 Monate Haft für 87 jährige Frau).
Wie verhält es sich mit den satirischen Verarbeitungen von Timur Vermes ("Er ist wieder da.") oder Jan Böhmermann, der in einer aktuellen Folge von Neo Magazin Royal als Hitler mit Hoodie auftritt, Hakenkreuzarmbinde inklusive? Die Freiheit der Kunst ist im Grundgesetz verankert. Außerdem darf man Nazi-Symbole zeigen, wenn sie der staatsbürgerlichen Aufklärung dienen (StGB §86 (3))
Böhmermann wird de facto Steuergeld bezahlt. Im ZDF Fernsehrat sitzen diverse Politiker der Altparteien, die sich natürlich an die herrschende Gesetzgebung halten müssen.
Für das aufklärerische Nutzen von Nazi-Fotos mit Muslimen wurde der bayrische Journalist Stürzenberger (Herrmanns Weekly berichtete) zu 6 Monate Haft verurteilt. Wenn das Thema noch so ein heißes juristisches Thema, sollte sich ein Staatssender davor hüten, solche Videos viral gehen zu lassen, wenn man den Anspruch hat, NACH DEN SELBEN MORALISCHEN REGELN zu spielen! Denn wenn die Figur Hitler positiver besetzt wird (weil lustig), war vielleicht doch nicht alles schlechte zwischen 1933 und '45. Das Video hat jedoch bereits 600.000 Klicks.
Was meinst du? Wie sollte man mit Relativierung der Nazis und witzigen Hitler-Satiren auf Steemit umgegangen werden?
Man sollte eher den Paragraphen streichen, als eine Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte potentiell strafbar zu machen.
Ist halt anscheinend sehr schwer Gesetze zu streichen, obwohl die Gesetzgeber damals ja auch keine Götter waren.
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Wenn die "Wahrheit" per "Gesetz" festgelegt wird, stimmt mit der "Wahrheit" etwas nicht!
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