@shaka nochmal ergänzend zu deinen Fragen: Aktuell ist ja die Rechtslage so, dass noch nicht zwischen den Kryptowährungen und den verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten unterschieden wird. Aus Sicht des Finanzamtes sind aktuell Steem, Steem$ und SteemPower alles digitale Währungen (Rechnungseinheiten laut BaFin §1 (11) S. 1 Kreditwesengesetz, Wirtschaftsgüter laut BMF). Bisher wird also nur auf den möglichen Nutzen als Zahlungsgmittel abgezielt. Deshalb wird nach meiner Einschätzung auch SteemPower so angesehen. Das kann sich aber in Zukunft noch ändern. Die Power ähnelt eigentlich mehr einem Unternehmensanteil an steemit.
Ein Beispiel in unserem nicht-virtuellen-Leben möchte ich dir auch noch nennen: Die steuerneutrale Anschaffung von Dollar über ein Exchange Konto.
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