Bei Vollzeitarbeitsstellen sorgt der betreffende Tarifvertrag für die jeweilige Definition der Arbeitszeiten. Bei der Teilzeitarbeit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr oder weniger individuelle Vereinbarungen treffen.
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Teilzeitarbeit birgt sicherlich Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Um eine Teilzeitarbeitsstelle anzunehmen, können zwei vollkommen unterschiedliche Gründe des Arbeitnehmers vorliegen. Zum einen will man vielleicht gar nicht länger als nur halbtags arbeiten oder aber es bietet sich momentan keine Alternative.
Warum Arbeitgeber jedoch manchmal die Teilzeitarbeit präferieren, lässt sich durchaus erklären. Der Arbeitgeber kann sich bei der Besetzung einer Teilzeitarbeitsstelle sicher sein, dass diese fast immer voll ausgelastet wird. Daher könnte es geschehen, dass trotz voller Auftragsbücher doch lieber auf Teilzeit- Halbtagskräfte zurückgegriffen wird.
Bei einem 4-Stunden-Tag kann davon ausgegangen werden, dass die Arbeitskraft ohne großes Nachlassen in Konzentration und Kraft ihre Aufgaben verrichtet. Bei einer Vollzeitstelle müssen hier naturgemäß Abstriche hingenommen werden. Schließlich lässt zum Ende eines 8-Stunden-Tages die Kraft merklich nach. Ergo verfügt die Firma bei einer Stelle, die sich 2 Arbeitnehmer teilen, ständig über Personal, welches im vollen Besitz seines Leistungsvermögens ist.
Bei diesen Arbeitnehmern handelt es sich zum Teil um Fachkräfte, die der Firma entgehen würden, wenn sie nicht in Teilzeit arbeiten könnten. Denn vielfach lässt es ein intaktes Familienleben nicht zu, dass beide Partner einer Lebensgemeinschaft eine Vollzeitstelle annehmen. In solchen Fällen hat diese Beschäftigungsform Vorteile für beide Seiten.
Der Arbeitgeber bekommt voll ausgebildete Arbeitskräfte, und eine Person, die ansonsten keinerlei bezahlter Arbeit nachgehen könnte, kann nun trotz Familie doch zum Familienunterhalt beitragen.
Die Definition einer Vollzeit- Teilzeit- bzw. Halbtagsstelle
Teilzeitarbeit hat zwar viele Namen, die eigentliche Definition dieser Beschäftigungsform ist jedoch eindeutig. Es sind Vorgaben einzuhalten, die im Speziellen die Stundenzahl der Beschäftigung betreffen. Eine Vollzeitstelle liegt beispielsweise dann vor, wenn die tarifvertraglich festgelegte Wochenstundenzahl ausgenutzt wird. Unter dieser Grenze liegende Arbeitszeiten können als Teilzeitarbeit angesehen werden. Der Begriff Halbtagsstelle bezieht sich auf die Tatsache, dass hier ein Arbeitsplatz durch zwei Kräfte besetzt ist. Wobei von jeder Person die Hälfte der Arbeitszeit ausgefüllt wird.
Was auch hinter Teilzeitarbeit bzw. einer Halbtagsstelle vermutet werden könnte
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Derjenige, der täglich um seine Existenz ringt, wird keine Zeit dafür aufbringen, die Arbeit der Oberen zu hinterfragen. Dieses Ziel muss heute als erreicht angesehen werden.
Vergessen wird, wie Deutschland wieder zu einer Wirtschaftsmacht wurde. In der Zeit des Wirtschaftswunders, reichte der Verdienst eines Arbeitnehmers aus, um ein würdevolles Leben führen zu können. Es gab Vollbeschäftigung, warum wurde damals keine Teilzeitarbeit angeboten, wo es doch an Arbeitnehmern mangelte?
Kritisch betrachtet dient die Teilzeitarbeit also im Grunde genommen dazu, niemanden von einer abhängigen Beschäftigung auszunehmen. Selbst eine Mutter von 6 Kindern kann schließlich wenigstens ein paar Stunden am Tag für ANDERE arbeiten. Somit ist es heute gewährleistet, dass das Prinzip Ablenkung vom Zeitgeschehen durch abhängige Beschäftigung eingehalten wird.
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