Ach, so, er hat Dir zugestimmt? Die Stelle habe ich dann wohl überlesen. OK, gut. Das war aber nicht der Punkt. Kommt da sonst noch was, oder darf man davon ausgehen, daß ich mit meinen Ausführungen richtig liege, und Du kein rechtlich verbindliches Dokument als Beleg dafür anführen kannst, aus dem ausdrücklich hervorgeht, daß das Grundgesetz zu irgendeinem Zeitpunkt offiziell zur Verfassung wurde? Natürlich kannst Du das nicht. Sonst hättest Du es ja gemacht, statt nur auf einen völlig irrelevanten Nebensatz einzugehen.
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Ich verweise nochmal auf die oben genannten Bücher etc.
Wenn du tatsächliche Quellen nicht als solche anerkennen willst, kommen wir nicht weiter. Contra negantem principia non est disputandum.
Außerdem wäre ich dir sehr verbunden wenn du hier nicht ständig auf der persönlichen Ebene gegen mich argumentierst.
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