Für die Versteuerung von Kryptowährungen gibt es nur sehr wenig Informationen im Internet. Deshalb haben wir mit unseren kostenlosen Kryptosteuerguide eine Anlaufstelle geschaffen, die für jeden zugänglich sein soll und Sie bei der korrekten Steuererfassung unterstützen soll. Dabei werden Fragen zum Thema Kryptowährungen und Steuern in Österreich, Deutschland und der Schweiz geklärt. Mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis, haben wir versucht einen realen Bezug zu schaffen und somit umfangreiche Informationen zur steuerlichen Relevanz von Bitcoin und Co. für Sie bereitzustellen.
Im kommenden Praxisbeispiel erwirtschaftet Frank seine Bitcoins durch gekaufte Mining Rigs und veräußert diese dann auf einer Börse. Neben seiner Selbstständigkeit besucht er Onlinekurse zum Thema Mining und beschafft sich Fachliteratur. Welche Steuerlast auf Frank zukommt und welche Kosten er gegenrechnen kann erfahren Sie im folgenden.
- Frank hat sich am 01. August 2015 ein BTC Mining Rig um EUR 2.000 gekauft. Anfangs mined er noch 0,1 BTC im Wert von EUR 35,00 pro Monat und dabei belaufen sich die Stromkosten anfangs auf EUR 50,00 pro Monat. Er verkauft die BTC das ganze Jahr 2015 nicht und hält am Ende des Jahres 0,5 BTC.
- Ab 01. Jänner 2016 mined Frank mit seinem Rig nur noch 0,05 BTC pro Monat, was durch den Wertanstieg ca. EUR 25 entspricht. Am 30. Juni beschließt er seine 0,5 BTC von 2015 um EUR 350,00 zu verkaufen. Die restlichen BTC behält er und mined das ganze Jahr 2016 weiter.
- Am 31. Dezember 2016 hält er noch 0,6 BTC. Durch die steigende Hashrate und den immer geringeren Ausbeuten beschließt Frank sein Mining Rig für EUR 200 am 01. Jänner 2017 zu verkaufen. Er verkauft ebenfalls die Hälfte seiner BTC für insgesamt EUR 250 und die restlichen 0,3 BTC behält er bis zum 15. Dezember 2017 und verkauft diese dann um EUR 4.000.
- In der Zwischenzeit investiert Frank am 01. Juni 2017, EUR 2.000 in einen ICO. Beim Listing des Coins steigt sein Investment auf EUR 10.000. Er beschließt sich EUR 5.000 davon am 30. Juni auszahlen zu lassen. Die restlichen Coins behält er bis er am 15. Juni 2018 (im Wert von EUR 1.500) und am 01. Juli 2018 (im Wert von EUR 1.000) jeweils das letzte Viertel seiner Coins verkauft.
- Frank war über die Jahre durchgehend mit seinem Computergeschäft selbstständig und hat sich pro Jahr EUR 40.000 brutto ausgezahlt. Er kauft sich ebenfalls Fachliteratur und einen Onlinekurs zum Thema Mining im Jahr 2018.
Welche Steuerlast kommt nun auf Frank zu? Was muss er beachten und was kann er an Kosten gegenrechnen?
Werden Bitcoins geschaffen („Mining“), liegt grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit vor, die entsprechende steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Schaffung der Bitcoins wird somit nicht anders behandelt als die Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter – daraus resultierende Einkünfte sind somit zum Tarif zu erfassen.
Einnahmen-Ausgabenrechnung Mining 2015
Im Jahr 2015 kann die Anschaffung des Mining Rigs über die Halbjahres-Abschreibung als Ausgabe für die Miningtätigkeit berücksichtigt werden (Nutzungsdauer 3 Jahre, für 2015 Anschaffung 2. Halbjahr), außerdem können die Stromkosten als Ausgabe angesetzt werden. Nachdem in 2015 keine BTC verkauft werden, sind lediglich die zugeflossenen Coins als Einnahmen anzusetzen. Die Einkünfte aus der Miningtätigkeit ergeben in 2015 somit einen Verlust von rund EUR 408,00. Aus seiner selbständigen Tätigkeit mit seinem Computergeschäft erzielt Frank einen Gewinn von EUR 40.000. Der Gesamtbetrag der Einkünfte liegt somit bei rund EUR 39.532 – was für 2015 eine gesamte Steuerlast (Versteuerung zum Progressionstarif) von EUR 11.390 ergibt.
Einnahmen-Ausgabenrechnung Mining 2016
Trotz BTC Verkauf im Jahr 2016 resultiert aus der Miningtätigkeit ein Verlust von EUR 792,00 – zuzüglich dem Gewinn aus dem Computer-EPU ergibt sich somit ein Gesamtbetrag der Einkünfte von EUR 39.208 – wodurch eine Steuerlast von EUR 9.722 entsteht (wegen der Steuerreform 2016 günstiger besteuert aufgrund Änderung Steuerprogression).
Einnahmen-Ausgabenrechnung Mining 2017
Durch den Verkauf der BTC und des Verkaufs des Rigs ergibt sich im Jahr 2017 ein Gewinn von EUR 3.150 aufgrund der Miningtätigkeit. Stromkosten können in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung keine mehr berücksichtigt werden, da mit Beginn des Jahr 2017 die Mining-Tätigkeit eingestellt wurde. Aufgrund des Verkaufs des Rigs wird der noch vorhandene Restbuchwert auch als Ausgabe berücksichtigt.
Aufgrund des 50%igen Verkaufs des ICO-Investments (welches im Privatvermögen gehalten wird) innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist, sind die EUR 5.000 abzüglich Anschaffungskosten von EUR 1.000 als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Für das Jahr 2017 ergibt sich daher ein Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Einkünfte von EUR 47.050 und somit eine Steuerbelastung von EUR 13.041.
Im Jahr 2018 hat Frank keine Miningtätigkeit mehr – ob daher die Fachliteratur sowie Onlineseminare zum Thema Mining im Jahr 2018 als Betriebsausgabe im Rahmen seines EPUs absetzbar ist, ist zu hinterfragen. Die beiden Verkäufe der restlichen ICO Investition erfolgte jeweils nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist – diese sind daher nicht steuerpflichtig. Somit hat Frank im Jahr 2018 nur mehr seine Einkünfte aus seinem EPU zu versteuern – der Gewinn von EUR 40.000 löst eine Steuerlast von EUR 10.055 aus.
Bleiben Sie gespannt - in unserem nächsten Beispiel, bekommen Sie Informationen zu "Hodler Bob", der gleichzeitig seine Bitcoins an einen Freund zinstragend verleiht. Für genauere Informationen empfehlen wir Ihnen außerdem sich den kostenlosen Kryptosteuerguide herunterzuladen, um sich Wissen über die korrekte Versteuerung von Kryptowährung anzueignen. Bitte beachten Sie, dass der Kryptosteuerguide keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sollten Sie Fragen zum Kryptosteuerguide haben stehen wir Ihnen gerne unter [email protected] zur Verfügung.
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