In welchem Gesetz ist die sogenante Vorbeugehaft geändert worden, wie heißt es genau?
Die Vorbeugehaft gab es schon vor der Änderung im Sommer 2017 in Bayern, wie lang betrug die maximale Vorbeugehaft vorher?
Wenn man sich bei der Zeitangabe nicht sciher ist was tut mann dann wenn man einen seriösen Artikel schreiben möchte?
Wie heißt die Software die in Bayern genutzt wird genau, bitte um Quellenangabe?
Wie Umfangreich sieht die "Überwachung" tatsächlich aus?
Werden personenbezogene Daten erfasst oder nicht?
Gab es evtl. schon Projekte in anderen Bundesländern?
Mal was zum recherchieren: Evaluationsergebnisse zum Baden-Württembergischen
Pilotprojekt P4: https://www.mpicc.de/files/pdf4/rib_50_gerstner_2017.pdf
Das Gesetz heisst "Gefährdergesetz".
Vorher waren es zwei Wochen. Jetzt sind es drei Monate.
Die Software heisst "Precobs".
Quellen sind im Artikel ergänzt.
Personenbezogene Daten... sicher bin ich mir nicht, aber in Verbindung mit dem Datendurchsatzgesetz, denke ich schon, dass diese Daten dann individuell für eine Einzelperson erhoben werden... und wenn die Polizei dann auf Verdacht bei einem vor der Tür steht... denke schon dass sie dann wissen, bei wem sie klingeln.
Solch ein Projekt gab es in dem Umfang noch nicht in DE. Laut Süddeutsche... aus deinem Link habe ich entnommen, dass in BW die "Precobs"-Software schon seit 2015 im Einsatz ist und Wohnungsdiebstahl-Delikte genutzt wird... habe eben selbst nochmal weiter gegoogeld... laut TAZ ist "Precobs" schon seit 2014 in Bayern genutzt. Schon komisch wie unterschiedlich die Zeitangaben sind. Aber gut, es ging mir nicht um die Software, mehr um das Gesetz. Dabei ist auch die Frage, auf welche Straftat-Bereiche es ausgeweitet werden kann und wird.
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Genau. Definitionen und Gesetzes- bzw. Quellenangaben sind wichtig für eine sachliche und faktenbasierte Diskussion.
"Gefährdergesetz" ist auch nicht wirklich korrekt, das Polizeiaufgabengesetz (PAG) wurde im 2017 reformiert.
In einem Gesetz sind gewöhnlicherweise "Straftatbestände", Fristen und Strafen festgelegt. Z.b. in den §§ 16 und 20 Polizeiaufgabengesetz (PAG) http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG/true
https://bayrvr.de/2017/07/19/stmi-mehr-polizeiliche-befugnisse-zur-abwehr-von-sicherheitsgefahren-bayern-vorreiter-beim-polizeiaufgabengesetz-pag/
Nicht komisch :), Precobs wird seit 2015 in BW und in Bayern 2014 verwendet - das ist korrekt so.
Wenn Du Dich über Precobs ausführlich informieren möchtest tue es hier: http://www.ifmpt.de unter "Projekte" findest Du auch die entsprechenden Bundesländer.
Wenn Du zu bestimmter Software, auch in anderen Bundesländern, recherchieren willst benutze die Suchwörter "Predictive Policing" (sinngemäß: Datenanalyse, um künftige Straftaten zu verhindern) https://de.wikipedia.org/wiki/Predictive_Policing
Viel Erfolg!
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