Bei der Überprüfung ihrer Mitarbeiter verlässt sich die Bundespolizei teils auf freiwillige Angaben der zu überprüfenden Personen. Dies geht aus der Antwort der zuständigen bayrischen Staatssekretärin Dr. Emily Haber auf eine schriftliche Anfrage von MdB Martin Sichert (AfD) an die Bundesregierung hervor.
Im Rahmen der Recherche zur Unterwanderung von Sicherheitsbehörden durch Mitglieder krimineller Clan-Familien wollte der Abgeordnete Auskunft darüber, wie hoch der Migrantenanteil innerhalb der Bundespolizei speziell aus dem Libanon, der Türkei und aus Syrien ist.
Staatssekretärin Dr. Haber teilte daraufhin mit: „Alle Angaben zum Migrationshintergrund, sofern sie nicht die staatsbürgerliche Zugehörigkeit berühren, basieren ausschließlich auf freiwilligen Angaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei und unterliegen somit einer begrenzten Aussagekraft.“
Martin Sichert fordert daher eine Änderung des Überprüfungsverfahrens: „Obwohl alle Bewerber nachrichtendienstlich und polizeilich überprüft werden, muss die Freiwilligkeit der Angaben zum Migrationshintergrund zwingend durch eine Auskunftspflicht ersetzt werden!“ Wie sonst soll ein Bewerber mit Migrationshintergrund, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, vollumfänglich überprüft werden können, wenn er keine Angaben zu einer etwaigen libanesischen oder syrischen Herkunft machen muss?
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