Am 18. Januar 2017 ist die EU-Verordnung Nr. 655/2014 in Kraft getreten, mit der es Gläubigern von Forderungen in Zivil- und Handelssachen erleichtert wird, die Konten von ihren Schuldnern in anderen Ländern der EU, mit Ausnahme von Großbritannien und Dänemark, …
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