Akzessorietät heißt der Begriff, den ich in diesem Blogbeitrag kläre.
Akzessorietät, und bei diesem Begriff geht es um einen Zusammenhang. Und zwar um ein Zusammenhang zwischen zwei Rechten. Zwei Rechte stehen in einem Zusammenhang, durch den Begriff Akzessorietät ausgedrückt, und am einfachsten lässt es sich erklären mit einem Darlehen und einer Bürgschaft.
Die Bürgerschaft ist nämlich akzessorisch wie man sagt, vielleicht haben Sie das schon mal gehört, und das bedeutet folgendes: Nehmen wir mal an, das Darlehen hat einen bestimmten Stand. Dann besteht die Bürgschaft in gleicher Höhe. Und dass Darlehen wird weiter abbezahlt, dann hat das Darlehen nicht mehr diesen Stand hier, sondern diesen neuen Stand. Dann hat die Bürgschaft auch diesen neuen Stand.
Das ist die Akzessorietät, das heißt die Bürgschaft steigt und fällt genauso wie das Darlehen, also beide bewegen sich sozusagen gleichläufig.
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Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte, Impressum: Hauptstraße 127, 69117 Heidelberg (Büroadresse)
Das Finanzsystem ist ein dubioses Spiel my dear! Schuld(en) sind Illusion! Danke für den artikel
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