Hier geht es um Belastungen einer Immobilie, insbesondere das Dauerwohnrecht.
Begriff Dauerwohnrecht
Was ist das? Nun, das ist ein Recht, dauernd zu wohnen. Ja, in der Tat kann man sich hier vom Wort die Bedeutung ableiten. Also: das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude zu bewohnen.
• Und dieses Recht ist in der Tat vererblich
• und veräußerbar. Also man kann dieses Recht … veräußerbar, etwas vornehmer für „verkäuflich“, also man kann dieses Recht verkaufen.
Allerdings beide Möglichkeiten sind wiederum vertraglich ausschließbar. Das heißt: Man kann im Vertrag, wo man jemandem dieses Dauerwohnrecht einräumt, die Vererbbarkeit und die Veräußerbarkeit, wiederum austragen.
Die praktische Bedeutung eines Dauerwohnrechts ist relativ gering, das heißt das kommt relativ selten vor. Wenn es vorkommt, ist es eingetragen in Abteilung 2 des Grundbuchs.
Wir wissen bereits um die Bedeutung des Grundbuchs: Das Grundbuch ist gewissermaßen ein Ersatz, weil man ein Grundstück nicht übergeben kann, hat man ein Surrogat geschaffen, ein Ersatzmittel, das Grundbuch, und in diesem Grundbuch sind die Eigentumsrechte und die Belastungen eingetragen für dieses Grundstück.
Das ist das Grundbuch; hat mehrere Abteilungen und in Abteilung 2 ist dieses Dauerwohnrecht, wenn existent, eingetragen.
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Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte,
Postanschrift: Scanbox #02333, Ehrenbergstr. 16a, D-10245 Berlin
Eine gute Information. Das, dass vererbbar ist oder verkäuflich wusste ich nicht. Das ist also ein Unterschied zum "Wohnrecht auf Lebenszeit".
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