Grundlegende Struktur des Grundbuchs
Und zwar haben wir zunächst mal a) und b), und zwar
a ) ist die Grundakte, und
b ) ist das Grundbuchblatt.
Und dieses Grundbuchblatt ist etwas mehr als nur ein Blatt, sondern es ist einmal in drei Teile unterteilt, und der dritte Teil es dann nochmal weiter unterteilt. Also erstens, zweitens, drittens.
Das erste, was wir hier haben, ist die Aufschrift. Aufschrift bedeutet: Hier sind bezeichnet das Gericht, der Bezirk und Buchnummer und Blattnummer.
Zweitens das Bestandsverzeichnis: Lage und Größe des Grundstücks.
Und drittes, als drittes die Abteilungen. Und da gibt es drei Abteilungen: I., II., III. In der Abteilung I steht der Eigentümer, in der Abteilung II stehen Lasten und Beschränkungen - alle Lasten und Beschränkungen außer den Grundpfandrechten, die stehen in Abteilung III.
Also: drei Abteilungen – I., II. III., Abteilung I der Eigentümer, II. Lasten und Beschränkungen, da gibt es bereits einige Videos, was Lasten und Beschränkungen sind, und III. die Grundpfandrechte.
Drei Grundbuch-Abteilungen
Hier schauen wir nun mal etwas genauer, was in diesen drei Abteilungen steht.
• In Abteilung I steht der Eigentümer. Der Eigentümer kann sein eine natürliche Person, also ein Mensch, oder auch 2, oder mehr natürliche Personen, oder auch juristische Personen können Eigentümer von Grundstücken sein. Und erst durch Eintragung in Abteilung I wird man Eigentümer. Besitzer kann man schon vorher werden.
Aber Eigentümer wird man durch Eintragung in die Abteilung I. Sie wissen: Ein Grundstück ist eine Immobilie, etwas unbewegliches, und hier erfolgt die Eigentumsübertragung nicht durch Übergabe, weil man ein Grundstück nicht übergeben kann, sondern durch Eintragung in Abteilung I. Dazu braucht man den notariell beurkundeten Vertrag und so weiter, ja, Schriftlichkeit und so weiter.
• In Abteilung II stehen die Lasten und Beschränkungen.Man kann sagen: Alle Lasten, alles, was auf dem Grundstück lastet, und alles, was die Nutzung des Grundstücks beschränkt, außer den Grundpfandrechten, die stehen in Abteilung III. Was sind Lasten und Beschränkungen? - Lasten und Beschränkungen sind zum Beispiel Vorkaufsrechte. Oder auch ein Niesbrauch. Ja, und noch einige andere, Punkt, Punkt, Punkt, steht in Abteilung II.
• Abteilung III: Was sind die Grundpfandrechte? - Her gibt es nur zwei: Hier gibt es die Hypotheken, allerdings verschiedene Arten, Hypotheken, und die Grundschuld. Das sind die Grundpfandrechte in Abteilung III.
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