Nennen Sie die Merkmale der Kapitalgesellschaft!
Zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften gibt es einige wichtige Unterschiede. Doch was sind die typischen Merkmale einer Kapitalgesellschaft?
Für Kapitalgesellschaften wie eine Aktiengesellschaft, eine GmbH oder eine eingetragene Genossenschaft lassen sich typische Merkmale herausfiltern, die sie von einer Personengesellschaft unterscheiden. Ausgehend von dem Gegensatzpaar „Personengesellschaft“ und „Kapitalgesellschaft“ lassen sich die wichtigsten Merkmale einer Kapitalgesellschaft bereits sehr leicht ableiten und somit auch merken.
Vier wesentliche Merkmale einer Kapitalgesellschaft
Das Kapital steht im Vordergrund: Während bei einer Personengesellschaft die Personen im Vordergrund stehen, ist es bei der Kapitalgesellschaft das Kapital. So können bei einer börsennotierten Kapitalgesellschaft die Gesellschafter mehrmals innerhalb einer Stunde wechseln, je nachdem, wie viele Aktien verkauft oder gekauft werden, da jeder Aktionär ja Gesellschafter dieser Kapitalgesellschaft ist. Dabei ist es relativ egal, wer gerade die Aktien hat.
Die Haftung ist beschränkt: Dieses häufig missverstandene Merkmal einer Kapitalgesellschaft bedeutet, dass das Haftungsrisiko beschränkt ist auf das Gesellschaftsvermögen. Anders formuliert: Die Gesellschaft selber haftet mit allem, was sie hat. Was aber nicht haftet, ist das Privatvermögen der Gesellschafter. Das Instrument der sogenannten Durchgriffshaftung sei in diesem Zusammenhang nur der Vollständigkeit erwähnt.
Vertretung durch Organe: Stellt man sich eine Kapitalgesellschaft bildlich als eine „Person im Koma“ vor, die alleine nicht handlungs- und lebensfähig ist und die nicht selbst agieren kann, wird deutlich, wozu diese juristische Person Organe braucht. Bei der AG sind es die drei Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Bei der GmbH ist es wesentlich der GmbH-Geschäftsführer sowie die Gesellschafterversammlung und unter bestimmten Umständen ein Aufsichtsrat. Der Vorstand einer AG handelt, aber nicht für sich selber, sondern für die Aktiengesellschaft. Der GmbH-Geschäftsführer handelt, aber nicht für sich selber, sondern im Prinzip handelt die GmbH durch ihn. Das ist die Vertretung durch Organe und ein typisches Merkmal einer Kapitalgesellschaft.
Gründung durch Eintragung im Register: In der Regel wird eine Kapitalgesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Bei einer Genossenschaft ist es dagegen das Genossenschaftsregister. Erst durch Eintragung in das Register wird die Kapitalgesellschaft zur Kapitalgesellschaft. Vorher ist sie eine Kapitalgesellschaft i.G., in Gründung. Erst, wenn sie eingetragen ist, ist sie sozusagen geboren. Das heißt die Eintragung ist konstitutiv (rechtsbegründend) und nicht nur „deklaratorisch“ (rechtsbekundend).
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