Vertragliche Leistungsstörungen, Überblick

in deutsch •  6 years ago  (edited)

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Prüfen, ob Vertrag vorliegt

Zunächst einmal müssen wir prüfen, ob es sich wirklich um einen Vertrag handelt, also: Liegt ein Vertrag vor? Und dann: Was ist passiert? Das ist der Grundansatz, auch wenn man eine Prüfungsfrage, einen Fall zu beantworten hat. Liegt ein Vertrag vor?, nämlich nur dann ist es eine vertragliche Leistungsstörung.

Wenn kein Vertrag vorliegt, könnte es eventuell eine Delikthaftung nach §§ 823 ff BGB sein, also eine Haftung aus unerlaubter Handlung, wo die beiden keinen Vertrag miteinander haben. Das ist nicht unser Fall, sondern unser Fall ist hier der Fall des Vertrages. Und: Es gibt im Rahmen des Vertrages fünf Leistungsstörungen durch den Schuldner und eine Leistungsstörung durch den Gläubiger, das heißt insgesamt nur sechs Leistungsstörungen.

Vertragliche Leistungsstörungen durch den Schuldner

Und jetzt wissen Sie, wenn Sie mich schon ein bisschen kennen, Juristerei können: Juristerei ist ein Zuordnungs- und Anwendungsspiel. Das heißt: Das Erste ist, den Fall zuzuordnen der Struktur des Gesetzes. Und jetzt gibt es diese fünf Situationen, was der Schuldner falsch machen kann, wie er die Leistung stören kann:

1) Einmal: Er liefert das Teil zu spät.

2) Oder: Das Teil existiert gar nicht mehr.

Das Eine, Das Teil wird zu spät geliefert, nennt man „Schuldnerverzug“, und das andere, wenn das Teil nicht existiert, könnte eventuell sogenannte „Unmöglichkeit“ sein. Schuldnerverzug nennt man auch „Späterfüllung“, Unmöglichkeit nennt man „Nichterfüllung“. Es geht nur das Eine oder das Andere: Entweder das Teil ist noch da, wird aber zu spät geliefert, oder das Teil existiert nicht mehr, weil es zum Beispiel verbrannt ist.

3) Dritte Konstellation: Das Teil wird rechtzeitig geliefert, es existiert auch, aber es ist defekt, das ist die „Schlechterfüllung“. Die Dritte Konstellation. Ja, wir müssen also, wenn wir den Fall studieren, schauen: Was ist es: Wird etwas zu spät geliefert, ist etwas gar nicht mehr da, oder ist etwas, was geliefert wird, rechtzeitig geliefert wird, defekt?

Das sind die Grundkonstellationen.

Jetzt gibt es ein paar eher Sonderfälle, nämlich: Durch den Vertrag, durch die Vertragserfüllung ist die Situation schlimmer geworden, so kann man es landläufig ausdrücken.

4) Der Jurist sagt dazu „PVV“, positive Vertragsverletzung, positiv heißt nicht etwa gut, sondern aktiv. Das heißt: Der Schuldner tut etwas, was er nicht tun sollte. Hier beim Schuldnerverzug tut er etwas nicht, was er tun sollte, er liefert nicht rechtzeitig. Hier tut er etwas, was er nicht tun sollte. Er liefert zum Beispiel dem Bauern ein krankes Rind, und dieses Rind steckt den Rest der Herde an. Damit hat er etwas getan, was er nicht tun sollte, Positive Vertragsverletzung ist also aktive Vertragsverletzung.

5) Oder es gibt die Situation der Vertragsanbahnung: Der Vertrag ist noch gar nicht geschlossen, aber angebahnt, das nennt der Jurist CIC, die Culpa in Contrahendo, die Schuld bei Vertragsanbahnung, denn schon in diesem Zustand, wenn man in Vertragsverhandlungen ist, hat man Sorgfaltspflichten.

Das sind die fünf Leistungsstörungen aus Sicht des Schuldners.

Vertragliche Leistungsstörungen durch den Gläubiger

Jetzt gibt es noch eine aus Sicht des Gläubigers, nämlich der Annahmeverzug oder Gläubigerverzug: Der Gläubiger nimmt eine Leistung nicht an. Das kann Gläubigerverzug sein. Das ist also die Konstellation, die hierzu passt, oben: Eine Leistungsstörung des Gläubigers, fünf Leistungsstörungen des Schuldners.

Das war’s zunächst im Überblick. Gratis-Mind-Map hierzu unter http://www.spasslerndenk-shop.ch

Im Übrigen glaube ich, dass - wer in die Hölle will - nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht.

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Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte,
Postanschrift: Scanbox #02333, Ehrenbergstr. 16a, D-10245 Berlin

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