Wo steht wohl?
Erste Pflicht jeden Staatsbürgers muß sein,
geistig oder körperlich zu schaffen. Die Tätigkeit des Einzelnen darf nicht gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen, sondern muß im Rahmen des gesamten und zum Nutzen aller erfolgen"
oder auch: "Gemeinnutz vor Eigennutz"
Kleine andere Frage, finden Sie es zutreffend?
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