Falle Jagdpachtvertrag

in deutsch •  6 years ago  (edited)

Hallo Freunde,

ich will euch hiermit aufklären was aktuell auf euch zukommt bei einem Abschluss eines Jagdpachtvertrag oder wenn ihr in einem laufenden Vertrag steckt bei Meldung einer positiven ASP Sau in eurem Landkreis.

Die Afrikanische Schweinepest kurz ASP oder ASF ist eine endemische Seuche ( Habitatsseuche ) das bedeutet:

In der Gegend in der sie einmal Fuß fassen kann wird sie für immer bleiben außer alle Wildschweine werden ausgerottet.
Selbst wenn dort alle Schweine im Gebiet getötet oder wie es so schön heißt getilgt sind, darf kein Wildschwein ins Kerngebiet früher als 4 Jahre einwandert, sonst fängt alles wieder von vorn an!!!

Dort wo sie einmal ist wird sie definitiv ohne Maßnahmen über Jahrzehnte bleiben bestätigt Sardinien seit 1978 bis heute eindrucksvoll trotz einiger Maßnahmen nicht einzudämmen auf der kleinen Insel.
Aktuell sind 80% der Eurasischenplatte betroffen.
Mehrere Arten Schildzecken Stechmücken und Bremsen sowie auch normale Mücken übertragen diesen Virus durch Biss oder durch einfache Mechanischeübertragung ( Kontakt Augenflüssigkeit )

Im Erdreich wo verendeten Sauen lagen, wie auch in Gewässer und an Futtermittel ist ASP lange hochansteckend und das über 205 Tage nachweislich.

In Lebensmitteln wie in Schinken über 6 Monate sogar.

Es gibt viele Möglichkeiten der Ansteckung was diesen Virus fast uneindämmbar macht.

Dieses Virus ist zum Glück nicht hoch aggressiv ( keine Tröpfcheninfektion wie bei Schnupfen ) doch wird der Virus über Zecken und Zugvögel und den Mensch definitiv Deutschland und damit ganz Europa mittelfristig auch komplett durchseuchen!!!

Was bedeutet das für die Wildschweine?

Diese werden erkranken wie z.B. man es von Kaninchen kennt mit Myxomatose.
Immer wieder Ausbrüche, nur das diese Sauen dann zu Sondermüll werden mit den dazu gehörigen Auflagen der Entsorgung nach dem Tierseuchengesetz.
Verwahrstellen Bundesweit bereits aktiv, weil es der Regierung klar ist das es nur eine Frage der Zeit ist und seit Georgien ( erster Ausbruch in Eurasien hat es nur 12 Jahre gebraucht um 80% der Wildschweinpopulationen zu verseuchen.

Sauen wiegen auch einwenig mehr als Kaninchen und kontaminieren so auch Gewässer, was es auch zu verhindern gilt und auch uns Menschen so gefährlich werden kann.
Dies betrifft auch nicht die Kanickelzucht sonder die Hausschweinezucht eine Milliardenindustrie die dadurch gefährdet ist und es zu großen Verlusten und Existenzangst kommen wird und schon gekommen ist.

Also wurde vom Bundesrat, weil man zu 100% weis das dies kommt und nicht wirklich aufzuhalten ist ( siehe Einstufung Berufsgenossenschaft Arbeitsanweisung ASP Virus höchste mögliche Sicherheitseinstufung wie Ebula ), das Tierseuchengesetz mit der Anordnung 556/18 auf die bestehende und rechtswirksame Klassische Schweinepest Verordnung aufgelegt und punktuell angepasst, sowie aktualisiert um die Allgemeinheit vor den Ausbruch bestmöglich zu schützen und eine Alternative lose Bekämpfung rechtssicher zu machen.

Die damit verbunden Kosten, werden hier den Grundeigentümer oder dem Jagdausübungberechtigten in Form von Aufwand anteilig des Kostenlastenverteilungsverfahrens auferlegt.
Hier ist eine Mitwirkungspflicht was nicht heißt das man mal helfen muss sondern seinen Teil mitwirken muss um es zu beenden und das unverzüglich mit massiven Druck von den Verwaltenden Behörden um weitere massive wirtschaftliche Schäden abzuwenden.
Die Möglichkeit hier nicht tätig zu sein als Jagdausübungsberechtigter wird durch die Anordnung ASP Bundesrat 11.06.2018 aktuelle Fassung ( Punkt C keine Alternative ) über das Zivilrecht gestellt und muss vor dem Privaten erfüllt werden und damit zu „recht“ ist es nicht möglich diese Anordnung und angepassten Gesetzen zu umgehen!!!

Kein Aufschub möglich, erst Seuchenbekämpfung erfüllen und das vor dem Privaten wie Arbeit und Familie als Leistungsgrundsatz.

Damit das umsetzbar ist wurde dies auf den Grundeigentümer überttragen der das Jagdrecht hat mit den verbundenen Rechten und auch Pflichten aus Grund und Boden, denn nur dieser hat durch das Jagdrecht Einfluss auf die Wilddichte und damit nur die Möglichkeit hier zu handeln, außer er ist nicht in der Lage oder weigert sich, dann wird sofort Ersatzvornahme durch Dritte aktiviert die zu dulden ist und auch mit der Übernahme der entstehenden Kosten ( Aufwand ) verbunden ist.
In den Texten steht immer Aufwand was einfach die Kosten meint.
Dies betrifft dann auch den Pächter als Jagdausübungsberechtigter, der sich diese Rechte und damit verbundenen Pflichten angeeignet hat per Vertrag dann verpflichtet ist zu leisten. Dieser wird ins Jagdkataster eingetragen und das ist der Schlüssel für die Verpflichtung, denn jedes Revier muss einen Jagdausübungsberechtigten haben und eingetragen im Kataster dies kommt aus dem Tierseuchenschutzgesetz.

Aus den Rechten und Pflichten des Grundeigentümers heraus muss nach Ausbruch der Seuche „positiver Befund“ der Jagdausübungsberechtigte alle Kosten komplett übernehmen die bis zur Entsorgung an der Sammelstelle der Kadaver anfallen wenn das Kerngebiet mit einem massiven Zaun umschlossen ist und ein Abwandern der kranken Sauen unmöglich ist.
Er bekommt hier anteilig Zuschüsse wie die Transportkosten zu den Verwahrstellen mit 30 - 50 Euro pro Sau zurück erstattet, denn es muss Ihm möglich sein dies erfüllen zu können und mehr gibt es nicht aus dem Gesetz.
Was natürlich bei weiten den Aufwand nicht decken kann und auch niemals wird.
Denn der größte Aufwand ist aus Punkt E und E1 mit 19200 Stunden Suchaufwand auf 3000ha, auf nur 6 Monate Zeitraum gerechnet zu erfüllen was dann auf das Jahr gerechnet 38400 Stunden sind.
Die Anordnung wird mit Straf und Busgeldern in Höhe von 30.000 Euro und sogar Gefängnisstrafen sowie Ersatzvornahme gestützt und stellt damit sicher das dieses auf jeden Fall vollzogen wird.

Die Verbrennung und Entsorgung der Wildschweine muss der Staat übernehmen und die Kontrolle über die Seuchenschleusen und die Verwahrstellen wo vom Amt auch der Erfüllungsaufwand des Jagdausübungsberechtigten kontrolliert wird.
Nur dies sind die Aufgaben des Staates in dem Fall des Eintrages:
Zaun stellen, Verwahrstellen zu Verfügung stellen und die Seuchenschleusen zur Säuberung und Kontrolle des Erfüllungsaufwandes.

Der Jagdausübungsberechtigte wird die Auflagen erfüllen müssen mit 19200 Stunden Suchaufwand „halbjährlich“ ohne Jagdkostenaufwand auf Jahrzehnte dies steht sogar in der Anordnung Punkt E.

Es müssen alle Wildschweinen komplett ausgerottet (getilgt) werden, denn wenn ein Schwein ASP in Deutschland hat fallen sofort Milliardeneinahmen durch Exportstopp weg.

Was kommt auf den Jagdausübungsberechtigten zu:

  1. Muss der Jagdausübungsberechtigte die Wildschweine nach Hygienvorschrift nach dem erlegen bergen und zu den bereits geplanten und auch schon angelegten Verwahrstellen SOFORT bringen, von denen diese dann in die Verbrennung gehen. Dies alles gilt immer für Kern und auch Pufferzone!!!!!!!!!!
    Sofort bedeutet direkt nach erlegen und diese dürfen nicht in die private Kühlkammer verbracht werden. Sonst droht Zwangsdesinfektion im Privathaushalt.
    Alles andere Wild muss in der Kernzone auch verworfen werden und entsorgt, gilt auch für Trophäen etc.
    Strafe von 5000 Euro bei vergehen gegen die Auflagen sind hier schnell fällig.

Anlieferung auch Nachts um zwei, weil die Betriebserlaubnis der Wildkammer sofort erlischt in Puffer und Kernzone und die Verwahrstellen Tag und Nacht offen sind mit allen Hygieneauflagen etc.

  1. Muss der Jagdausübungsberechtigte regelmäßig sein Grund nach Kadavern absuchen, diesen Turnus gibt das Amt an mit 5 mal die Woche der komplette Fläche und ist „nicht“ abhängig von der Wilddichte und wird im Kern und sowie auch in Pufferzone verlang bis nachweislich alle Wildschweine und Hausschweine im Kern getilgt sind auf Jahr!!!

  2. Muss der Jagdausübungsberechtigte auch in der Pufferzone alle Wildschweine tilgen, um eine Übertragung durch Zuwanderung ins Kernzone zu vermeiden.

Kein Wirt ( Schwein ) keine Krankheit!!!
Was dann nach 6 Monaten immer wieder geprüft wird und erst nach 1 Jahr ohne Meldung die Freigabe des Welthandels erteilt wird.

Auch darf kein Kontakt mit Getreide, also Futtermitteln oder Geräten etc. zustande kommen, weil der Virus so sich leicht verteilt.

205 Tage ist der Virus an Holz ansteckungsfähig, z. B. in einer Suhle.
Auf Schildzecken über 4 Jahre nachweislich.

  1. Dies wird ein Dauerprogramm siehe Sardinien seit 1978 bis heute, steht auch auf Seite 2 der Anordnung explizite!!!

  2. Es gibt kein Impfstoff da sich der Virus mit jeder neuen Wildschweingeneration verändert und in 12 Jahren Weltweit schon über 35 bekannte Varianten gebildet hat und der einzig bekannte DNA Virus weltweit ist.
    Eigene veränderbare DNA

Es ist ausdrücklich verboten außerhalb von Laborbedingungen einem Impfstoff auszuprobieren, da Mutation sogar eine Gefahr für Menschen bedeutet wegen der Ähnlichkeit der DNA von Mensch zu Schweinen die bei 90% liegt.

Jede Jagdgenossenschaft wird dies versuchen herunter zu spielen um eine Pächter zu finden der durch Unwissenheit hier dann diese Pflichten und damit verbundenen Kosten und vor allem Zwang übernimmt und weiterhin Pacht und Schäden in Wiesen zahlen muss ( außer in den 6 Monaten Jagdruhe in denen der massive Zaun gestellt wird ).

Ein Sonderkündigungsrecht im Pachtvertrag greift nicht, da die Anordnung das Zivilrecht aufhebt und es nur für das Amt zählt wer im Kataster als Jagdausübungsberechtigter eingetragen ist und das ist die Rechnungsadresse.
Wie dieser Pächter die Löschung aus dem Kataster bewirkt und ein Ersatz eingetragen wird ist und muss dem Amt egal sein, denn dies behindert die Umsetzung der Anordnung was so nicht möglich ist.
Also vorprogrammierter Rechtsstreit auf Jahre mit der Genossenschaft und damit Pächter gegen die Gemeinde und damit gegen den Staat!
Erfolgschancen null und Kosten laufen in der Zeit immer weiter und werden per Verfügung eingezogen mit Pfändung.

Es wird Jäger geben die es nicht wissen und auch nicht verstehen können das Anordnung Zivilrecht aufhebt und das solange diese Krankheit da ist keiner aus seinem Vertrag mehr kommt bis dieser Vertag zeitlich ausläuft was auch im Kataster vermerkt wird.
Hier nur Pacht oder Wildschäden gegen diesen Aufwand im Vertrag zu tauschen ist einfach hirnrissig, da die Kosten bei ASP explodieren werden nur allein mit Mindestlohn auf die 38400 Stunden gerechnet wohl bei einigen in die Insolvenz führen wird.
Die Entsorgungskosten pro Sau liegen aktuell bei ca. 120 Euro und der Wildhandel in den Gebieten ist komplett untersagt und der Suchaufwand bei Mindestlohn ohne Material liegt bei über 120 Euro/ha im Jahr.
Es wird im Kern auch kein anderes Wild mehr vermarktet werden können und in der Pufferzone nur mit strengen Auflagen.
Die Betriebserlaubnis für die Wildkammern erlischt in beiden Zonen sofort darf man hier nicht vergessen.
Also keine Einnahmen und nur kosten, weil Pacht hat nichts mit dem Aneignungsrecht zu tun, da Wild herrenlos ist muss diese auch gezahlt werden.
Es wird auf Dauer auch keiner einen täglich helfen und damit wird man bald alleine dastehen.
Alles Sauen im Kern- Gebiet müssen verbrannt werden wie in jeden Betrieb ob positiv oder nicht!!!

Wer jetzt eine Probe positiv abgibt wird zwangsdesinfiziert vom Amt, daheim und der Verwahrungsort der Sau.
Alles gelagerte Wildfleisch wird dort auch sofort vernichtet!!!

Alles was in Kontakt war wie Geräte Kleidung und auch Menschen sowie Tiere „Hunde“ müssen danach desinfiziert und gereinigt werden!!!

Dies betrifft auch das Eigenheim die Kühlkammer ( Benutzungsverbot auf unbestimmt Zeit mit Desinfektionsnachweis Fachbetrieb wenn Zecken zu finden sind auf 6 Jahre Minimum ) Siehe Tierseuchengesetz. .

Wildschweine haben dann keinen Wert und werden auch weiter Schäden machen und für immer Sondermüll bleiben, denn es stirbt nur ein Teil ( Afrika hat auch noch Warzenschweine ) und diese Kosten werden steigen, denn eine Bejagung kann ohne Gift und Fallen kann nie für ein ausrotten sorgen!!!

Jagden ohne Wildschäden Waldreviere werden diese Tiere nicht wirklich jagen und so tun als gebe es keine, denn sie verursachen nur Kosten und das auch schon ohne Einstufung ASP Gebiet, weil wer will die dann noch essen!?
Der Markt wird kollabieren!!!

Feldjagden werden die größten Verlierer sein und das auf ganzer Ebene!!!
Der Aufwand und der Druck durch die Ämter mit Strafandrohung Ersatzvornahme Bußgelder was zum Maßnahmenkatalog und den Werkzeugen der Anordnung gehören wird unerträglich und Existenziell.

Es werden bald die Tierschützer wie in Luxemburg aktiv und dies sabutieren und auch verhindern das Ganze auch aus nicht wirklich unberechtigten Gründen!!!

Es ist einfach eine Sauerei was hier gerade in unseren Wäldern schon abläuft wie Saufänge etc. die bereits in 7 Bundesländern schon aktiv sind!!!

Fazit, wer einen solchen Vertrag unterschreibt ist jeder Willkür der Ämter ausgesetzt und tritt für alle Jagdgenossen in die Verantwortung und trägt und verwaltet diese Kosten und wird nur ein Bruchteil ersetzt bekommen.

Die Jagdgenossenschaften werden die Jäger jetzt mutwillig und mit Vorsatz in Pachtverträge locken und das ist für mich arglistige Täuschung.
Eine Straftat!!!!

Wer es nicht glauben will ist einfach nur sehr naiv und wird die Folgen definitiv kennen lernen.

Kosten bei Mindestlohn 120 Euro/ ha auf Jahre...

Siehe Bilder Widerspruch und Bußgeld!

Siehe selbst aus Bundesanzeiger:
https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2018/0556_2D18.pdf

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Die armen Schweine!!

Danke für deinen Beitrag!

Lieben Gruß
knochenhd

Ja und das schlimme ist das die Jäger gezwungen werden...
Nicht die echten Jäger sind das Problem, sondern der Forst macht auch hier übelste Hetze auf Reh und Rotwild und der Nabu unterstützt diese Politik auch noch... IMG_5339.PNG