Aufklärung Jagdpachtvertrag Afrikanische Schweinepest Klausel:
Es gibt einige Jäger die sich mit den Genossenschaften auf ASP Klauseln im Vertrag meinen einigen zu können und denken das diese im Eintrittsfall dann auch zieht.
Schwerwiegender Irrtum!!!
Eine Anordnung zur Seuchenbekämpfung muss bindend und zügig umgesetzt werden und dies ist der Sinn einer solchen und der Grundsatz.
Das Amt hat alle Befugnisse zur Anweisungen die zur Beendigung oder Eindämmung der Seuche führen könnten!!!!!
Warum!?
Weil eine Behinderung dazu führen würde das die Seuche nicht effektiv bekämpft werden kann und das der Anordnung zur schnellen Lösung wiederspricht!
Fast wie Kriegsrecht der Regierung.
Ganz einfach und logisch und klar definiert.
Was bedeutet das in der Realität bei einem Ausbruch?
Das Amt stellt diesen Ausbruch fest und zieht die Anordnung um diese umzusetzen, weil beschlossen durch Bundestag und rechtlich geprüft durch Bundesrat und nach aktuellen Stand der beste Lösungsansatz damit gegeben ist.
Siehe aktuelle Anordnung:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0501-0600/556-18.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Wer ist der erste Ansprechpartner für das Amt!?
Die Personen die direkten Einfluss auf die Tiere hier Wildschweine und Hausschweine haben die es hier bei ASP betrifft, Landwirte mit Schweinehaltung und die Jagdausübungsberechtigten, weil nur diese das Recht auf Einflussnahme auf die Tiere besitzen.
Also schaut das Amt, wer ist zuständig und das sind bei uns die Jagdpächter die durch den Pachtvertrag sich das Recht auf die Jagdausübung angeeignet haben und damit den Einfluss auf die Wildschweine vom Grundbesitzer erkauft haben mit alle Rechte und auch alle Pflichten ( was gern vergessen wird wenn es Geld kostet ), außer diese sind vertraglich anders geregelt wie zum Beispiel jetzt bei ASP Ausbruch.
Also entsteht eine privat oder zivilrechtliche Vereinbarung zwischen den Parteien die Vertreten werden durch einen gewählten Vertreter, der diese Vereinbarung schließen könnte, außer er belastet damit massiv die Genossenschaft oder die Gemeinde mit Belastungen, denn das darf er definitiv nicht!!!
Das wäre sogar eine Straftat, wenn diese nicht vorher einstimmig mit allen anwesenden Parteien der Genossenschaft beschlossen wäre in einer extra Sitzung die angekündigt sein muss.
Fazit:
Es ist schon aus diesem Grund praktisch nicht realistisch das solch eine Regelung zustande kommt die rechtswirksam wäre.
Doch selbst wenn, ist dies ja nur eine privatrechtliche Regelung und was wissen wir was diese im Seuchenfall bedeutet wenn die Anordnung umzusetzen ist!?
Nichts reingarnichts hat diese Regelung zu bedeuten, denn der Pächter ist eingetragen mit Laufzeit im als Jagdausübungsberechtigter und er ist damit der Ansprechpartner für das Amt.
Mit allen Rechten und Pflichten.
Was dieser Pächter mit wem auch immer vereinbart hat interessiert das Amt nicht den es hat eine Anordnung umzusetzen und muss dies auch zwingend also muss es dem Amt auch völlig egal sein, denn sonst ist die Umsetzung der Anordnung gefährdet oder kommt sogar zum erliegen bei Weigerung.
Deshalb auch diese klare Aussage:
Nachweis Paragraph 14 :
https://www.gesetze-im-internet.de/schwpestv_1988/SchwPestV_1988.pdf
Das heißt das Amt wird Dritte beauftragen um die Anordnung umzusetzen und die Kosten dem Jagdausübungsberechtigten in Rechnung stellen, denn dieser hat diese zu tragen aus seinen Rechten und Pflichten.
Damit das jeder jetzt versteht, wenn es eine Klausel gibt ist diese erstmal nichts wert denn die Anordnung ist bindend und der Pachtvertrag nicht auflösbar außer der Pächter wird von einem anderen Jagdausübungsberechtigten mit einem Jagdschein ersetzt!!!
Es muss immer ein Jagdausübungsberechtigter für eine Jagd zuständig sein!!!
Aber wer würde sich für diese Aufgabe eintragen lassen oder freiwillig die Kosten und Aufgaben übernehmen!?
Richtig keiner mit Verstand...
Wer kann die Kosten über Jahrzehnte tragen die bei 70 - 200 Euro / ha liegen werden, nur der Grundeigentümer der auch der wirkliche Jagdausübungsberechtigte ist und wenn er es nicht leisten kann muss er einen bezahlen, den 5 mal wöchentlicher Suchaufwand nach Kadaver, Zwangsbejagung mit Ausrottung im Kern und auch in der Pufferzone aller Wildschweine, die Entsorgungskosten ( Verbringung Verwahrstelle immer zu zweit und bis 20km pro Tour ), Hygienemittel, Maschineneinsatz etc.
Rate hier auch dringend von Lösungen Pacht gegen Wildschaden bei ASP ab, weil die anderen Kosten das 50mal übersteigen zu dem was zu leisten ist!!!
Das wäre extrem clever 😂😂😂
Also wird jeder Pächter mit seiner Regelung erst mal hinten runter fallen weil er erst mit Eintritt der Vertretung als Ansprechpartner für das Amt nicht mehr der Ansprechpartner ist der Leisten muss!!!
Der Pächter will ja aus den Vertrag jetzt und will sein Vertragsrecht geltend machen also muss er es jetzt zivilrechtlich einfordern.
Was passiert dann wenn man die Klausel als Pächter ziehe will, weil massive Kosten entstehen!?
Der Pächter will was aus dem Vertrag also muss man sein Recht einfordern! Richtig!?
Ja also werde 'ich' es den Vertragspartnern mitteilen und das per Einschreiben schriftlich auf jeden Fall schriftlich!!!
Dann wird der Verpächter dies erstmal ignorieren, weil er weis das er jetzt ein Problem bekommt und das finanziell sehr aufwendig wird und definitiv keine Alternative da ist, weil keiner kostenlos einspringen wird als neuer Ansprechpartner für das Amt.
Also muss ich als Pächter, weil ich raus will mein Vertragsrecht einklagen.
Dann geht das vor Gericht, aber inzwischen tritt der Vorstand schnell mal komplett zurück und keiner ist mehr Ansprechpartner!?
Oh was jetzt!?
Also muss der Pächter die größten Grundbesitzer angehen, um aus seinen Vetrag zu kommen und eine neue Klage verfassen!?
Das dauert und ich bin als Pächter immer noch der den Aufwand hat oder die Kosten in Rechnung gestellt bekommt und auch noch Pacht zahlt wenn, es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist und auch weiter die Wildschäden in den Wiesen und auch Feldern sogar im Kern, aber in der Pufferzone zu 100%, da der Vertrag noch nicht aufgelöst ist und ich erst bei rechrskräftigen Urteil mein Geld zurück fordern kann, doch einen Titel habe ich noch nicht weil ich ja noch klage...
Doch das Ganze ist auch noch nicht zuende wenn ich das Urteil habe, weil ja immer noch keiner bestimmt ist und die Kosten die ich schon bezahlt habe muss ich auch noch einklagen und dann bei jeden Grundeigentümer persönlich einklagen.
Welch eine schöne Sache doch aufeinmal daraus wird, wenn man es versteht!!!
Ach, und die Rechnungen flattern indirekt ins Haus durch die indirekten Kosten oder durch Erfüllung durch Dritte wenn ich nicht Leisteb kann und diese sind zwingend zu begleichen wie auch der Pachtvertrag weiter zwingend ist.
Jetzt verstehen die Jäger vielleicht in was für einer Situation sie sind und wer sich auf Regelungen einlässt wird merken das dies dann alles anderes ist als er vorher erhoffte oder davon ausging wie es dann abläuft.
Da es definitiv keine Lösungen gibt für die Übernahme der Kosten und des Aufwandes zur Seuchenbekämpfung, also damit ist gemeint alle Kosten vor der und zum Teil noch in der Verwahrstelle für den Jagdausübungsberechtigten, ( Erlöschen der Betriebserlaubnis der privaten Kühlkammern etc. ) hat kein Jagdpächter Bundesweit hier die Möglichkeit bekommen das er bei ASP raus ist und wer behauptet solch eine Lösung vertraglich zu besitzen ist 100% ein Lügenbold der sich selbst belügt.
Waidmannsgeheul ;-)
Peter und der Wolf