Hallo Steemit,
ich habe am 30.04.2019 das Recht wahrgenommen und als Genosse der Jagdgenossenschaft zu Protokoll gegeben das uns alle massive Kosten drohen.
Diese Schreiben ging zu Protokoll und bedeutet das kein Jagdpachtvertrag Rechtswirksam ist, wenn der Jagdpächter nicht alle Kosten für Afrikanische Schweinepest übernimmt.
Jede andere Regelung geht zu Lasten der Jagdgenossenschaft und ein weglassen ist auch eine Straftat, wenn die Jagdgenossenschaft dies weis aber nicht den Pächter schriftlich zum Nachweis im Vertrag drauf aufmerksam macht.
Afrikanische Schweinepest wird 100% kommen und der Bundesrat hat dies zum Anlass genommen den Grundeigentümer in die Verantwortung zu nehmen und das per Anordnung.
Diese Anordnung nehme ich zum Anlass die Jagdgenossenschaft mit dem Schreiben aufzuklären und damit eine Rechtssicherheit für alle Beteiligten bei zu führen.
Diese Schreiben von Punkt 3.1 - 3.2 sollten sollten alle Grundeigentümer Ihrer Genossenschaft zum eigenen Schutz umgehend per Einschreiben zukommen lassen um sich aus der Situation zu befreien das nichtige Pachtverträge aufgesetzt und unterschrieben werden:
Ich hoffe Ihr gebt es weiter und lest selbst die Anordnung sowie die Paragraphen.
Es ist euer Geld!
Peter und der Wolf
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