Hiermit kläre ich auf das ein Sonderkündigungsrecht bei ASP nicht funktionieren wird und alle Jagdgenossenschaft Bundesweit im Moment auf Opfer suche sind in der Form eines Jagdpächters - Jagdausübungsberechtigten ( auch Angestellten ) :
Diese Anordnung 556/18 zwingt eindeutig den Jagdausübungsberechtigten zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und bindet ihn damit an den kompletten Aufwand der Seuchenbekämpfung im Feld und den damit verbundenen Kosten vor und bis in die Verwahrstellen.
Diese Anordnung ist rechtskräftig und ins Schweinepestverordnung eingeflossen und damit im Tierseuchengesetz klar geregelt und bindend für jeden Bürger.
Es ist durch den Bundesrat und Bundestag abgesegnet und im Bundesanzeiger am 06.11.2018 veröffentlicht worden und damit bekannt gegeben.
Informationspflicht liegt beim Pächter!!!
Diese Anordnung 556/18 ist für jeden zugänglich.
Es gibt keine Alternative, das heißt das es auch wirklich keine gibt und in der Rechtsprechung gibt es kein Vielleicht oder doch ich sehe das so, sondern es ist so oder nicht!!!
Jeder kann lesen und es prüfen, siehe Bild erste Seite Punkt C im Anhang.
Jeder Jagdausübungsberechtigte wird ins Kataster anstatt des Grundeigentümer für das Jagdrecht eingetragen. Wer im Kataster steht muss leisten und wer hier raus will muss durch einen Ersatz getauscht werden.
Der AUFWAND steht nicht im Verhältnis mit den Werten, was aussagt das diese bei weiten übersteigen.
Keine Alternative bedeutet auch das zivilrechtlich hier nichts verändert werden kann, also alle Vereinbarungen im Pachtvertrag nicht berücksichtigt werden, denn zum Beispiel ein Sonderkündigubgsrecht würde den zu Leistenden entbinden, was Punkt C definitiv ausschließt, denn ohne Gezwungenden kein Zwang und damit kann diese Anordnung nicht umgesetzt werden.
Die Aufgaben sind auch klar geregelt wie Suchaufwand, Kadaverbergung Verwahrstellen und Jagdzwang auf NULL Tiere in der Kernzone wie z.B. in den Stallungen der Bauern.
Diese Kosten tragen hier die Jagdpächter als eingetragene Jagdausübungsberechtigte im Kataster und ein umgehen der Anordnung oder ein verweigern ist nicht möglich und führt zur Umsetzung durch Dritte zwingend.
Diese Kosten hierbei durch Dritte trägt der nicht leistende Jagdausübungsberechtigte, weil er diese Pflichten mit der Pacht übernommen hat und in seinen Namen erfolgen.
Kein Vielleicht kein Aber einfach Fakt, der im Kataster steht haftet und wer dort raus will, der kommt nur durch Beendigung der Laufzeit oder durch Einsetzen eines Dritten aus seinen Pflichten gegenüber dem Amt heraus.
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wie lang dauert ein derartigr Pachtvertrag ?
wann kann normal gekündigt werden (Dauer), wann kann sondergekündigt werden ?
Punkt C und Anhaang finde ich wo ?
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Ein Vertrag geht über 8 - 12-Jahre
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