Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Im Zusammenhang mit der Entwicklung autonomer Fahrzeuge gewinnt eine alte Frage neue Bedeutung: Wie soll ein Fahrzeug programmiert werden für die Situation eines unvermeidbaren Unfalles? Soll es einer Menschenmenge ausweichen und dabei seine/n Insassen opfern?
Das Recht geht von der Gleichwertigkeit und Unaufrechenbarkeit allen Lebens aus. Niemand braucht sich zu opfern, oder darf geopfert werden zur Rettung vieler. Diese Prinzipien sind Ausdruck des uneingeschränkten Schutzes des Individuums.
Zumindest was die Gleichwertigkeit betrifft, arbeitet man hier mit einer Annahme, die der Realität nicht standhält. Doch da in einer akuten Notlage eine Wertigkeitsüberprüfung und ~abwägung in Unkenntnis der Gegebenheiten in der Regel nicht stattfinden kann, braucht darauf nicht näher eingegangen zu werden.
Zu der Rechtslage in diametralem Gegensatz befindet sich, Umfragen zufolge, die öffentliche Meinung. Hier bestehen wenige Bedenken zur Opferung eines Einzigen zur Rettung vieler. Dies legt beredtes Zeugnis ab von der eingetretenen Vermassung und dem damit einhergehenden Verlust von Respekt und Wertschätzung für das Individuum.
So erschreckend wie beschämend ist, daß diese Tendenz in Deutschland mit einem Anhängeranteil von 82% besondere Ausprägung findet. Und dann bringt noch ein Blick auf das Ausland die totale Überraschung: China, das nicht eben als Hort der Individualität gilt, bleibt mit einer Zustimmungsrate von 58% beträchtlich hinter Deutschland zurück.
Dabei braucht man sich nur einmal vorzustellen, das geforderte Opfer wäre man selbst oder eine einem nahestehende und wertgeschätzte Person. Fände man sich bereit, sich selbst, respektive sie, aufzugeben für eine anonyme Masse? Eine Überprüfung des eigenen Standpunktes, dargelegt „am grünen Tisch“, anhand einer solchen Frage, sollte als Korrektiv dienen. Aus Theorie kann sehr schnell Praxis werden. Darauf muß man eingerichtet sein. Eine Maschine kann keine Wertung treffen. Der Mensch darf sich nicht hinter ihr verschanzen, sondern muß eine klare und ethisch vertretbare Position dazu beziehen.
Das ist eine, im Zusammenhang mit autonomen Fahrsystemen - völlig unsinnige und akademische Fragestellung. Wahrscheinlich von überbezahlten Akademikern aufgeworfen, die von der Materie nur rudimentäres Verständnis haben.
Wenn man dem Autopilot denn unbedingt die Eigenschaften eines menschlichen Wagenlenkers verleihen will, kann man ja eine Zufallsfunktion für solche Entscheidungen einbauen - denn darauf läuft es ja beim Menschen hinaus. Außerdem wären solche Situationen extrem selten und würden von den anderen Vorteilen eines Autopiloten leicht aufgewogen. Wenn dieser zB. eine Reaktionszeit von wenigen Millisekunden beim Bremsen hat, oder nicht unter Alkoholeinfluß fährt oder übermüdet.
Die Abwägung von Wenige opfern um Viele zu retten ist übrigens schon längst auf höchster Ebene getroffen worden. So wurde schon vor Jahren festgelegt, das das Innenministerium (in Persona des Ministers) den Befehl zum Abschuß eines Flugzeugs geben kann, wenn der begründete Verdacht besteht, das dieses Flugzeug für einen Terroranschlag ala 9/11 benutzt werden soll. Hier werden dann u.U. hunderte Menschen geopfert, um z.B. ein Stadion voller Menschen zu retten. Logisch nachvollziehbar, auch wenn immer ein gewisser Zweifel bleibt.
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Das entspricht nicht der Rechtsprechung. Der Innenminister ist daran selbstverständlich gebunden. Hier reicht kein Verdacht. Es muß schon Sicherheit bestehen. Dann aber besteht der Konflikt nicht, da die Insassen in jedem Falle verloren wären.
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Es gibt keine Sicherheit. Den Ausgang eines Geschehens kennt man erst, wenn es vorbei ist. Bis dahin bleibt alles ein Verdacht mit bestimmten Wahrscheinlichkeiten.
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