Brauchen wir ein Bürgerschutzgesetz?

in deutsch •  2 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Die Arbeitsschutzregelung sieht vor, daß ein FFP2-Maulkorb ohne Ausatemventil maximal 75 Minuten durchgehend getragen werden darf. Danach muß er mindestens während 30 Minuten ausgesetzt werden. Bei leichter körperlicher Arbeit kann die Tragezeit auf 100 Minuten verlängert werden.

Die Deutsche Bahn hält sich daran und teilt mit: „Das Personal ist nicht gesetzlich verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Eine medizinische Maske ist für sie ausreichend, da die Dauer des Tragens von FFP2-Masken durch das Arbeitsschutzgesetz begrenzt ist.“

Was im Arbeitsschutz gilt, muß beim aufgezwungenen Dauertragen von FFP2-Maulkörben während der Fahrt mit der Deutschen Bahn auch zum Bürgerschutz Anwendung finden. Ggf. sollte man darauf verweisen, daß man selbst auch gerade als Arbeitende/r unterwegs sei (Arbeit am PC, Studium von Literatur und Akten). Dazwischen helfen Daueressen und Dauertrinken über die Schikane hinweg.

https://rtde.site/meinung/152063-stiftung-warentest-von-32-ffp2/

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