Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Gewaltenteilung stellt eine der Grundfesten jedes demokratischen Rechtsstaates dar.
In Deutschland und anderen Staaten, die diese Attribute für sich beanspruchen, wird dies verbal anerkannt und versichert, daß dieses Prinzip rechtlich verankert sei und respektiert werde.
Doch wie sieht die Realität aus? Weit gefehlt!
Das Grundgesetz selbst öffnet dem Bruch des Gewaltenteilungsprinzips die Tür.
Es läßt zu, daß Regierungsmitglieder (Exekutive) ihr Parlamentsmandat (Legislative) behalten und so selbst die Kontrolle über sich ausüben. Damit dies dem Erfordernis der Gewaltenteilung genügte, müßte der Deutsche Bundestag schon ausschließlich mit borderliners bestückt sein, deren gespaltene Persönlichkeit mit dem Platzwechsel von der Regierungsbank ins Plenum zuverlässig in Funktion träte.
Das Grundgesetz sieht die Mitwirkung der Parteien (Legislative, so im Bundestag vertreten) bei der Berufung in hohe Richterämter (Judikative) vor. Dabei findet die Haltung der Kandidaten in Bezug auf die politischen Linien der Parteien natürlich genaueste Beachtung. Hernach stehen die Rechnungen seitens der Berufenen zur Begleichung an (Wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing‘!). Wird gar eine weitere Amtszeit angestrebt, ist Servilität ein Naturgesetz.
Diese erstaunlichen Einbrüche in das hehre Prinzip der Gewaltenteilung werden von weiten Kreisen nicht wahrgenommen und daher nie hinterfragt. Selbst diejenigen, die sie erkennen, stören sich scheinbar nicht daran.
Solange in einem Staate alles irgendwie noch einigermaßen gut läuft, läßt man es eben laufen.
Diese Sorglosigkeit rächt sich jedoch dann bitter, wenn auf bestimmte Prinzipien zurückgegriffen werden muß, und man dann die Erfahrung macht, daß sie überhaupt nicht, oder zumindest nur in unzureichender Funktion, zur Verfügung stehen. Böse Überraschung!
Wenn ein Prinzip belastet werden muß, und sich dann erst herausstellt, daß es nicht trägt, ist es zu spät. Das Instrumentarium muß zur Verfügung stehen von Anfang an. Bei einer bereits ausgebrochenen Kontroverse wird eine Korrektur nicht mehr gelingen, weil ein Teil der Kontrahenten sich gerade der Lücke erfreut und bedient.
In GB hat die Exekutive gerade mal eben die Legislative suspendiert - dem Vernehmen nach, ganz legal.
Die Zustände in der Schweiz dürften sogar noch so manchen Eidgenossen überraschen. Dort müssen sich Kandidaten für Richterämter durch Parteimitgliedschaft ausweisen, anderenfalls sie erst garnicht aufgestellt werden, und nach erfolgter Berufung so eine Art Tribut an die Parteien entrichten, Mandatssteuer genannt. Man kauft sich dort also in das Amt ein. Dieser Zustand wird seitens der Parteien natürlich als Hebel genutzt, um auf die Judikative maximal Einfluß zu nehmen. Diese Erpressung ist sozusagen im System angelegt. Man kann dies durchaus als rechtlich geförderte Straftat bezeichnen.
Da dürfte so mancher als Bananenrepublik apostrophierte Staat neidvoll staunen, was in einer Schokoladenrepublik erst möglich ist.
Es empfiehlt sich, als in Stein gemeißelt geltende Prinzipien durchaus einmal auf ihre Qualität hin zu überprüfen, anstatt sich blind vertrauend auf sie zu verlassen. Überraschungen sind da nicht ausgeschlossen. Recht lebt nicht nur von seinem Ruf, zumal, wenn dieser sich als Schall und Rauch erweist.
Hochinteressant, die Chose bei den Schweizern! Die """Gewaltenteilung""" in D war mir bekannt, wird in AT nicht anders sein! Wo keine Gewalt wäre, bräuchte auch keine geteilt werden!
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