Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Iudex non calculat. Der Richter rechnet nicht.
Dieser Satz erfreut im Studium alle Jurastudenten, deren Lieblingsfach in der Schule nicht gerade die Mathematik war. Er bedeutet, daß das Gericht nur dem Grunde nach entscheidet (Also: X hat Y den Schaden zu ersetzen. Nicht: X schuldet Y den Betrag von 5,33 Euro.). Die genaue Schadenshöhe wird auf dieser Grundlage dann später beziffert.
Das Bundesverfassungsgericht kann offensichtlich überhaupt nicht rechnen. Abweichend von den Experten des Bundesrechnungshofes erachtet es in einem nicht nachvollziehbaren Sinneswandel die Risiken des Corona-Fonds der EU plötzlich als inexistent.
Noch vor vier Wochen hatte es auf Antrag der Kläger (u. a. Prof. Dr. Bernd Lucke) eine einstweilige Anordnung erlassen, um das deutsche Zustimmungsgesetz zum Corona-Fonds der EU anzuhalten, der mit unübersehbaren Haftungsrisiken für Deutschland und einem Bruch des EU-Vertrages verbunden ist. Mit dieser Maßnahme sollte die Schaffung unumkehrbarer Tatsachen noch vor einem Urteil in der Hauptsache verhindert werden.
Inzwischen trat weder eine rechtliche, noch eine tatsächliche Veränderung der Lage ein. Dessen ungeachtet hob das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung nun auf. Somit kann das deutsche Zustimmungsgesetz finalisiert werden noch vor einer Entscheidung in der Hauptsache, die noch immer aussteht. Für die Setzung vollendeter Tatsachen besteht jetzt kein Hindernis mehr. Das Bundesverfassungsgericht hätte auch gleich das Endurteil mitliefern können, denn dieses kann seine irrige Sicht nur bestätigen. Käme es doch noch zu einer unerwarteten Erleuchtung, wäre das Urteil Makulatur, da durch die geschaffene Faktenlage nicht mehr umsetzbar.
Gerichte haben über eine Vielzahl unterschiedlicher Lebenssachverhalte zu befinden. Schlechte Juristen wähnen sich dabei oft allwissend. Gute Juristen erkennen ihre Grenzen und holen bei Zeiten den fachlichen Rat von Experten ein. Das Bundesverfassungsgericht glaubt offensichtlich, auf vorliegende externe Expertise (u. a. des höchst besorgten Bundesrechnungshofes) verzichten zu können. Dementsprechend fällt seine fachliche Leistung aus, zumal es parteipolitisch, und nicht nach dem Kriterium der Kompetenz, besetzt ist.
Es tritt ganz offensichtlich zu Tage, daß hier politische Einflußnahme seitens des Kasner-Regimes auf das Bundesverfassungsgericht erfolgt war. Dies hat den Schwenk um 180° bewirkt. Möglicherweise war die erste Entscheidung auch nur eine Art Mummenschanz, um eine kritisch-objektive Haltung zu fingieren.
Das höchste deutsche Gericht wirft Recht und Gesetz schon seit Jahren einem Unrechtsregime zum Fraß vor und macht sich zu dessen Kollaborateur. Dabei scheut es auch vor fachlicher Blamage und seiner eigenen Demontage nicht zurück.
https://www.tagesspiegel.de/politik/bericht-des-bundesrechnungshofs-diese-risiken-birgt-der-corona-fonds-der-eu-fuer-deutschland/26996532.html
https://www.tagesspiegel.de/politik/wichtige-huerde-fuer-corona-fonds-karlsruher-richter-verhindern-den-totalschaden-der-eu/27116790.html
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Karlsruhe-laesst-Corona-Fonds-zunaechst-zu-article22504332.html
https://steemit.com/deutsch/@isabellaklais/verlassen-die-bundesverfassungsrichter-das-sinkende-schiff