Die Schlappe der Schlapphüte?

in deutsch •  3 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Den deutschen Grundrechten Universalgeltung zuzusprechen, war schon eine reife „Leistung“ von Angela Kasners Knallfrosch in Karlsruhe. Um sicherzustellen, daß der deutsche Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst (BND) nicht im rechtsfreien Raum agiert, hätte es dieses juristisch fatal- grotesken Urteiles nicht bedurft, mit dem man den BND gleich zur kompletten Funktionsunfähigkeit verdammte. Doch entspricht genau dies dem destruktive Auftrag, den Richter Stephan Harbarth am Bundesverfassungsgericht auszuführen hat, denn zur Mitarbeit an der Demontage Deutschlands wurde er dorthin entsandt.

Schon die Verpflichtung auf die Einhaltung der Gesetze des jeweiligen Landes, in dem der BND aktiv wird, hätte ihn - allein aus technischen Gründen - vor fast unlösbare Probleme gestellt. Mit der Bindung an die deutschen Grundrechte im Ausland ist er jeglicher Waffengleichheit mit den anderen ausländischen Geheimdiensten entkleidet, die derlei Beschränkungen natürlich nicht unterliegen. Die Geheimdienste der anderen spionieren ungehindert in Deutschland, während dem deutschen Dienst Gleiches im Ausland verwehrt ist. Für den Materialaustausch mit Partnerdiensten wird der BND völlig uninteressant, weil er seinerseits nichts mehr liefern kann. Damit kann Deutschland keine eigenen Erkenntnisse mehr gewinnen und partizipiert auch nicht mehr an der Ausbeute der anderen.

Ist es nicht bezeichnend, daß Schurken immer dann plötzlich Recht und Gesetz entdecken, wenn es ihren Zwecken dient? Bei den Gladio-Verbrechen kannten die Geheimdienste der NATO keine rechtlichen Beschränkungen. Im Jahre 2015 kannte die Schergin Kasner weder Recht, noch Gesetz. Nun aber wird der BND grundlos kujoniert. Zur Verdeckung ihres eigenen Versagens bei der Evakuierungsaktion aus Afghanistan verschanzt sich die feige Duckmäuserin Kasner erneut hinter dem Gesetz und verlangt vom Deutschen Bundestag eine Ermächtigung, die bereits lange vorliegt. Zur Rettung von Landsleuten hätte es einer solchen noch nicht einmal bedurft, denn Nothilfe ist stets erlaubt und sogar rechtlich verpflichtend.

Die Berufung des BND auf seine Behinderung bei der Arbeit entbehrt daher grundsätzlich nicht der Berechtigung. Allerdings erscheint doch eine Einschränkung im Falle von Afghanistan geboten.

Nichts erklärt, warum die Botschaft, der ja keine nachrichtendienstlichen Mittel zur Verfügung stehen, die Lage ganz anders und noch dazu richtig wertete. Hinzu kommt, daß die BND-Vertreter mit ihren Büros direkt in der Botschaft sitzen und am dortigen Informationsaustausch bei den täglichen Morgenrunden teilnehmen. Dabei hätte die unterschiedliche Einschätzung zur Sprache kommen und geklärt werden müssen. Die BND-Vertreter arbeiten zwar eigenständig und verfassen derart auch ihre Berichte an ihre Zentrale. Diese werden aber vom Botschafter mitgezeichnet. Dabei hätte der Dissens doch auffallen und ggf. mit einem dissenting vote nach Berlin abgeschickt werden müssen.
Was der Kollege Seidt als Verfälschung der Botschaftsberichte im Auswärtigen Amt moniert, geschieht allenfalls in den Leitungsvorlagen; der Leitung gehen aber alle Botschaftsberichte auch direkt im Original zu. Im Ministeramt ist, wer lesen kann, glatt im Vorteil. Im Kanzleramt natürlich auch.

Anlage 1

https://www.dw.com/de/geheimdienst-desaster-in-afghanistan/a-58896569
https://www.nzz.ch/international/wer-das-land-kennt-ist-vom-rasanten-fall-afghanistans-nicht-ueberrascht-ld.1640894?mktcid=smsh&mktcval=Twitter

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesverfassungsgericht-zum-bnd-im-ausland-abhoeren-in-grenzen-16777102.html

Anlage 2

TICHYS EINBLICK
vom 18.08.2021

Ihr Bauernopfer gefunden...
… hat die Kanzlerin: den BND-Präsidenten.

AUSLANDSGEHEIMDIENST DURFTE NICHT ABHÖREN.
Angela Merkel will BND-Chef als Afghanistan-Sündenbock feuern.
Bruno Kahl, seit 2016 Präsident des Bundesnachrichtendienstes, soll die Verantwortung für das katastrophale Erscheinungsbild der Bundesregierung in der Afghanistan-Krise übernehmen. Zu Unrecht – der BND wurde unter Merkel funktionsunfähig.

Die Bundesregierung folgt einem uralten Muster aller Mächtigen, die versagen: Man sucht sich einen Untergebenen, den man dem Volk als Versager präsentiert, entlässt ihn in Schimpf und Schande – und befreit sich so von der Verantwortung für das eigene Scheitern. Im Falle des jüngsten Afghanistan-Desaster der Bundesregierung ist offenbar der Chef des Auslandsgeheimdienstes BND, Bruno Kahl, für diese undankbare Rolle vorgesehen. Nach TE-Informationen aus hohen BND-Kreisen soll der seit 2016 amtierende Kahl vor der Ablösung stehen.

Noch am vergangenen Freitag soll der BND nach Informationen der Bild-Zeitung nach Berlin berichtet haben, in den nächsten 24 bis 48 Stunden käme es zu keiner Zuspitzung der Lage in Afghanistan. Während Tschechien schon am Freitag mit der Evakuierung begann, flogen die deutschen A400M erst am Montag nach Kabul.
Allerdings wehrt sich der BND, weil dem Auslandsgeheimdienst durch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil untersagt ist, beispielsweise die Taliban in Afghanistan abzuhören. Unter Vorsitz des früheren CDU-Politikers und jetzigen Präsidenten Stephan Harbarth entschied das Gericht im Mai 2020, dass die anlasslose Internetüberwachung durch den BND im Ausland verfassungswidrig ist. Das Gericht forderte außerdem eine bessere Kontrolle des BND. Das G10-Gesetz erlaubte bis dahin dem BND unter anderem die anlasslose Überwachung internationaler Telefonate, E-Mails oder Chats. Die anlasslose Massenüberwachung verstoße gegen Grundrechte, urteilte das Gericht. Das Urteil verpflichtete den BND, das Fernmeldegeheimnis auch im Ausland zu wahren. Die bestehenden Regelungen im BND-Gesetz müssen bis spätestens Ende 2021 verfassungskonform überarbeitet werden.

Diese Entscheidung hat den BND gerade in Afghanistan stark eingeschränkt, denn zuvor durchforstete der BND ohne konkreten Verdacht große Datenströme. Wie Tichys Einblick aus dem BND erfuhr, setzte Geheimdienstkoordinator und Kanzleramtschef Helge Braun den gerichtlichen Auftrag um. Seither darf der BND fremden Funkverkehr nicht mehr abhören und zudem ausdrücklich keine menschlichen Quellen mehr nutzen. Braun fürchtete Verwicklungen, wenn „Spione“ auffliegen. Seither ist der BND blind und taub. Die Taliban in Afghanistan, die in dem dünn besiedelten Land weitgehend über Funkverkehr kommunizieren, wurden damit der Beobachtung des BND entzogen. Ein hochrangiger BND-Beamter sagte Tichys Einblick: „Ich komme mir vor wie ein Chirurg, der ohne Besteck operieren soll.“ Auch in anderen Ländern hat der BND den Informationen zufolge die Feindaufklärung eingestellt.

Der amerikanische Geheimdienst CIA hält offenbar den BND auch nur noch zum Teil für vertrauenswürdig. So meldet die New York Times, dass der US-Nachrichtendienst CIA den neugewählten US-Präsidenten Joe Biden schon im Juni gewarnt haben soll, dass nach Abzug der ausländischen Truppen ein sofortiger Zusammenbruch der afghanischen Armee zu erwarten sei. Der CIA hat allerdings den BND und damit die Bundesregierung nicht darüber informiert, erfuhr Tichys Einblick aus BND-Kreisen.

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