Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
… Täter zu Opfern und Opfer zu Tätern erklärt werden und „Meinungsdelikte“ strenger und konsistenter geahndet werden als schwerstkriminelle Untaten gegen Personen und Sachen.
In Deutschland soll das Sammeln von Beweismitteln gegen Corona-Verbrecher zum Straftatbestand werden.
So also sieht die „Aufarbeitung“ der Corona-Verbrechen durch die Justiz aus! Vorsicht ist vor diesem Begriff geboten: Er kann auch als Beschönigung oder camouflage verstanden werden. Ein Surrogat für schwerste Strafe kann er ohnehin niemals sein.