Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Das Bundesverfassungsgericht verläßt selbst immer weiter den Boden des Grundgesetzes, zu dessen Garantie es berufen ist. Die Wächter mutieren über den Status von Nachtwächtern hin zu Mauwürfen, die das Grundgesetz in seinen Fundamenten unterminieren.
Die dazu geäußerte Auffassung von Prof. Martin Wagener würde von seinem Kollegen Prof. Michael Wolffsohn wohl uneingeschränkt geteilt.
Bei "Bayern ist frei!" wird dazu wie folgt berichtet:
Ein Jura-Professor, der für den BND arbeitet, sieht die bunte Verfassungsauslegung des Baer-Voßkuhle-Gerichtes (BVG), die 2017 den "ethnischen Volksbegriff" als Grundlage eines "autoritären Nationalstaats" ächtete, kritisch, und meint im Gegenteil, die Zuwanderung fremder Bevölkerungen gefährde die Verfassung.
Berlin. Deutschland wird durch die seit Jahrzehnten anhaltende Einwanderung aus muslimischen Ländern zunehmend verfassungsfeindlicher und antisemitischer. Diese provokante These vertritt der Politologe Prof. Martin Wagener in einem Gastbeitrag für die Zeitschrift Tichys Einblick. Wagener lehrt Internationale Politik mit Schwerpunkt Sicherheitspolitik an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin. Vor dem Hintergrund judenfeindlicher Demonstrationen sowie Umfragen, wonach viele Muslime die Regeln des Korans über das Grundgesetz stellen, schreibt Wagener. „Es ist daher nicht einmal mehr besonders provokativ, wenn in generalisierender Form prognostiziert wird: Je multikultureller die deutsche Gesellschaft wird, desto verfassungsfeindlicher und antisemitischer wird sie.“ Die Einwanderung in die Bundesrepublik sei zu großen Teilen aus einem Kulturkreis erfolgt, der Israel und dem Judentum feindlich gegenübersteht, so Prof. Wagener. „Im alles dominierenden „Kampf gegen rechts“ merken die derzeitigen medialen und politischen Eliten offensichtlich gar nicht, dass sie aus den „Erfahrungen von Weimar“ nur wenig gelernt haben. Sie sehen sich als moralische Avantgarde, die zu wissen glaubt, was gut für die Deutschen ist.“
Dass der ursprüngliche Begriff des Staatsvolkes im Grundgesetz von politischen Eliten durch den Begriff der Willensnation ersetzt wird, sieht Wagener kritisch. „Ziel ist, die gewachsene deutsche Kulturnation durch eine Willensnation zu ersetzen, womit für die deutsche Linke ein Traum wahr würde.“ Wagener reiht auch Bundeskanzlerin Angela Merkel in die Reihe der Anhänger eine Willensnation ein. Im Februar 2017 sagte Merkel: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“ Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sagte zur historischen Dimension der Wiedervereinigung 2020: „,Wir sind das Volk‘, das heißt doch: ,Wir alle sind das Volk‘.“ Wagener: „Inhaltlich sind solche Behauptungen natürlich unsinnig.“ Richtig sei: „Wir alle sind die Bevölkerung.“ Nicht jeder Mensch in Deutschland zähle zum im Grundgesetz definierten Staatsvolk, ebenso wenig gehöre jeder, der in der Bundesrepublik lebt, zum historisch und kulturell verstandenen Volk.
Frühere Staatsmänner hätten kein Problem darin gesehen, von einem deutschen Staatsvolk zu sprechen. So habe Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) im Wahlkampf 1972 mit dem patriotischen Slogan geworben „Deutsche, wir können stolz sein auf unser Land“. Bundespräsident Richard von Weizsäcker (CDU) schrieb 1985: „Die Tatsache, dass ich Deutscher bin, durchdringt mein Leben auf vielfältige Weise, ob ich mir dessen bewusst bin oder nicht. Die deutschen Traditionen der Geschichte, des Geistes und der Kultur, der Gefühle, des Glaubens haben meine Geschichte, meine Kultur, meine Gefühle und meinen Glauben mitbestimmt.“ Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) sagte 1983 im Bundestag: „… es gibt nur eine deutsche Nation. Ihre Existenz steht nicht in der Verfügung von Regierungen und Mehrheitsentscheidungen.“
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