Eine sprachbehinderte Trampolin-Hopse, das Völkerrecht und die Diplomatie

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Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Nur weil die Witzfigur an der Spitze des Auswärtigen Amtes in jeder Hinsicht sprachlos macht, ist das kein Grund, die Gesprächskanäle mit Rußland zuzuschütten. Sprachlosigkeit birgt stets die größte Gefahr und den Quell riskanter Mißverständnisse und Fehlinterpretationen. Bei dem inzwischen deutscherseits verschuldeten Glaubwürdigkeitsdefizit und Vertrauensverlust allerdings wird die Kommunikation tatsächlich schwierig.
Der Knallkopf in undiplomatischer Mission verlegt sich lieber aufs Militärische, was bei dieser Schießbudenfigur eher lächerlich erscheint.
Die Eskalationsspirale wurde eindeutig noch zu Kasners Zeiten in Gang gesetzt und von Rußland stets nur reziprok beantwortet. Die Dinge von ihrem Beginn her zu betrachten, scheint ein schier unüberwindliches Problem der deutschen Regime darzustellen.
Mit der Herabstufung der Intensität der Beziehungen wird Schaden angerichtet, der sich weit in die Zukunft hinein erstreckt und alle Gebiete der Zusammenarbeit erfaßt.

Wieder einmal kann das Amöbenhirn es nicht lassen, das Völkerrecht zu bemühen. Wenn es die Vollstreckung des Pseudo-Haftbefehles des IStGH fordert, ist ihm die Tragweite davon nicht auch nur annähernd bewußt. Die Vollstreckung des ursprünglich als Falle für Wladimir Putin ausgelegten und daher geheimen Pamphletes wäre geeignet, je nach dem Ort des Vollzuges, einen dritten Weltkrieg auszulösen. Rußland überließe seinen Staatspräsidenten niemals den Fängen einer feindlichen Macht und setzte - wie in einer solchen Konstellation auch die USA - militärische Mittel zu seiner Befreiung ein.
Wie sagt die Dachgeschädigte doch? „Das Völkerrecht macht deutlich: Kriegsverbrecher, Verantwortliche, die Angriffskriege führen, die werden irgendwann zur Verantwortung gezogen.“ Was das zu bedeuten hat, ist ihr in Bezug auf sich selbst in ihrer geistigen Verzwergung freilich nicht klar.

Anlage 1

RT-DE
vom 03. Juni 2023

Baerbock fordert Vollstreckung des IStGH-Haftbefehls gegen Putin in Südafrika.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock ist der Ansicht, dass der russische Präsident Wladimir Putin nach dem Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Südafrika festgenommen werden sollte. Das Völkerrecht sei an dieser Stelle klar.

Außenministerin Annalena Baerbock ist der Meinung, der russische Präsident Wladimir Putin sollte in Südafrika auf der Grundlage des Urteils des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) verhaftet werden, wenn er zum BRICS-Gipfel vom 22. bis 24. August in Johannesburg einreist. Am Freitag nach einem Treffen des Ostseerats in Wismar in Mecklenburg-Vorpommern sagte sie wörtlich: "Das Völkerrecht ist an dieser Stelle klar. Das Völkerrecht macht deutlich: Kriegsverbrecher, Verantwortliche, die Angriffskriege führen, die werden irgendwann zur Verantwortung gezogen."

Zuvor hatte die südafrikanische Außenministerin Naledi Pandor am Donnerstag erklärt, dass alle fünf BRICS-Staatsoberhäupter – Brasiliens, Russlands, Indiens, Chinas und Südafrikas – zu dem geplanten Gipfeltreffen vom 22. bis 24. August in Johannesburg eingeladen worden seien.

Südafrika, das die Charta des Internationalen Strafgerichtshofs unterzeichnet hatte, wäre verpflichtet, den russischen Präsidenten bei der Einreise festzunehmen. Bislang hat sich das Land nicht eindeutig dazu geäußert, was geschehen wird, wenn Putin zum BRICS-Gipfel fliegt.

Im März hatte der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehl gegen Putin erlassen. Er wird verdächtigt, "Kinder aus den besetzten Gebieten der Ukraine illegal nach Russland deportiert zu haben".

Der Kreml kommentierte die Entscheidung des IStGH mit der Feststellung, dass Russland "wie eine Reihe von Staaten die Zuständigkeit dieses Gerichts nicht anerkennt". Der russische Präsidentensprecher Dmitri Peskow erklärte, dass alle Entscheidungen dieser Art für die Russische Föderation rechtlich gesehen null und nichtig sind.

https://rtde.site/international/171767-baerbock-fordert-vollstreckung-istgh-haftbefehls-gegen-putin-in-suedafrika/

Anlage 2

RT-DE
vom 30. Mai 2023

Südafrika garantiert Putin nun doch Immunität.

Südafrika garantiert für die Dauer des Gipfeltreffens der BRICS-Staaten den Teilnehmern Immunität. Somit könnte der russische Präsident persönlich an dem Treffen teilnehmen. Der Internationale Strafgerichtshof hatte einen Haftbefehl gegen Putin ausgestellt. Russland erkennt diesen Gerichtshof nicht an.
Das vorige Gipfeltreffen der BRICS-Staaten fand aus Gründen einer Pandemie nur im Online-Format statt. Dieses Jahr ist Südafrika Gastgeberland.

In diesem Jahr findet das regelmäßige Gipfeltreffen der BRICS-Staaten in Südafrika statt. Nachdem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag kürzlich einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten ausgestellt hatte, stand seine Teilnahme an diesem Treffen ernsthaft infrage. Südafrika hatte im Gegensatz zu Russland das Römische Statut unterzeichnet und erkennt damit diesen Gerichtshof an.

Nun hat Südafrika im Rahmen seiner Rolle als BRICS-Gastgeberland den Teilnehmern an diesem Treffen für den entsprechenden Zeitraum juristische Immunität garantiert. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Kooperation der Republik Südafrika erklärte, es handele sich dabei um ein übliches diplomatisches Verfahren.

"Dies ist ein Standard, den wir bei allen internationalen Konferenzen und Gipfeltreffen anwenden, die in Südafrika stattfinden. Die Immunität gilt für die Konferenz und ist unabhängig von bestimmten Personen. Das heißt, die Teilnehmer der Konferenz werden vor Strafverfolgung des Gastgeberlandes während der Dauer der Konferenz geschützt", erklärte ein Sprecher des Ministeriums.

Südafrika sichert den BRICS-Teilnehmern zu, seinen Verpflichtungen aus dem Römischen Statut in diesem Zeitraum nicht nachzukommen. Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin, dass damit der Richterspruch aus Den Haag nicht grundsätzlich aufgehoben sei.

Der Chefankläger des IStGH hatte einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie gegen die Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa erlassen. Ihnen wird die widerrechtliche Deportation von Kindern aus der Ukraine vorgeworfen. Russland bestreitet die Vorwürfe. Die Kinder seien aus einem Kriegsgebiet evakuiert worden und könnten jederzeit zurückkehren.

Russland wiederum hat inzwischen den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, den britischen Anwalt Karim Khan, zur Fahndung ausgeschrieben. Ihm wird nunmehr vonseiten Russlands die Verfolgung von unschuldigen Personen und der Angriff auf Repräsentanten eines ausländischen Staates vorgeworfen.

https://rtde.site/international/171333-suedafrika-garantiert-putin-nun-doch/

Anlage 3

RT-DE
vom 01. Juni 2023

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag und seine Rolle für die NATO

Ob es um militärischen Angriffe auf rohstoffreiche Länder im Nahen Osten oder vom Westen angestiftete Bürgerkriege in Afrika geht, fast immer mit von der Partie ist auch der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH). Natürlich immer auf der Seite "der Guten".

von Maria Müller

Der Verdacht auf das Zusammenwirken von internationalen "Menschenrechts"-Gerichten mit der NATO-Politik verdichtet sich. Das anfängliche Vertrauen in eine friedensstiftende Rolle solcher Gerichte hat einer wachsenden Skepsis und Kritik Platz gemacht. Besonders der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) erfüllt schon seit Ende des Kalten Krieges Aufgaben im Rahmen der NATO-Osterweiterung und der militärischen Angriffe auf rohstoffreiche Länder im Nahen Osten. Man denke etwa an den Jugoslawienkrieg und die Bombardierung von Belgrad, an die Überfälle auf den Irak, Afghanistan, Libyen, Syrien, an die vom Westen angestifteten Bürgerkriege in Afrika ... fast immer ist auch der IStGH mit dabei, um seinen Part für das Narrativ zu übernehmen.

Die in den Mainstream-Medien diffamierten "feindlichen" Anführer der attackierten Staaten – grausame Bösewichte bzw. gewählte Präsidenten – sollen nach Den Haag verbracht und verurteilt werden. Eine Art zivilisatorische Inszenierung für die Öffentlichkeit, denn "Justiz" klingt nach Wertesystem. Hinter dem Spektakel verblassen die massenhaften Kriegsverbrechen der US- und NATO-Truppen. Gab es in Den Haag ein Urteil wegen des Einsatzes von Geschossen mit abgereichertem Uran im Kosovo? Wegen der Bombardierung der Zivilbevölkerung in Bagdad? Oder jetzt gegen Donezk und Lugansk? Eine einzige kritische Stellungnahme wegen der britischen Uranmunition für die Ukraine?

Laut Artikel 2 und 3 der Satzung des IStGH ist der "Einsatz giftiger Waffen oder anderer Waffen, die darauf ausgelegt sind, unnötiges Leid zu verursachen" verboten. Ebenso verboten sind im Artikel 10 der "Angriff oder die Bombardierung wehrloser Städte, Dörfer, Wohnhäuser oder Gebäude, mit welchen Mitteln auch immer". Das alles führt die ukrainische Armee aber seit 2014 täglich gegen "ihre eigene" Zivilbevölkerung im Donbass durch, mit Tausenden von Opfern, darunter viele Kinder, aber ohne Kommentar aus Den Haag.

Ein geheimer Haftbefehl zur Gefangennahme des russischen Präsidenten

Am 17. März übernahm der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag direkt eine Rolle, die passgenau in die militärischen Aktionen Kiews und Washingtons integriert ist: den Präsidenten der Russischen Föderation und damit den Oberbefehlshaber der Armee Russlands mit einem – ursprünglich geheimen – Haftbefehl "auszuschalten".

Bei näherem Hinsehen entpuppt sich der gesamte Vorgang als Kriegslist gegen das russische Staatsoberhaupt. Wie in der Begründung der Haftbefehle (auch gegen die russische Kinderschutzbeauftragte) steht, sollten sie ursprünglich GEHEIM bleiben. Zitat: "Die Kammer vertrat die Auffassung, dass die Haftbefehle zum Schutz von Opfern und Zeugen sowie zur Sicherung der Ermittlungen geheim seien."

Man wollte dem russischen Präsidenten offenbar auch noch eine Falle stellen. Er sollte ahnungslos ins Ausland reisen, um ihn dort hinterrücks festnehmen zu können. Die Unterzeichnerstaaten des Römischen Vertrages für die Schaffung des IStGH wären dazu verpflichtet gewesen.

Erst in einer späteren Etappe des "Untersuchungsverfahrens" hat sich das Gericht dann doch entschieden, den Haftbefehl öffentlich zu machen.

Die internationale Kammer behauptet in ihrer Begründung für eine ursprüngliche Geheimhaltung, dass sie eine "Schutzfunktion" für Opfer und Zeugen zu erfüllen gehabt hätte. Was unterstellt sie also dem russischen Staat? Die Verfolgung von "Opfern" und "Zeugen"? Die russische Föderation sei eine Diktatur? Die Begründung beschwört Bilder aus den Zeiten des Stalinismus. Das ist peinliche und voreingenommene Propaganda eines Gerichts, das angeblich mit juristischen Argumenten arbeiten sollte.

Auch die Behauptung der "Sicherung von Ermittlungen" kann einen geheimen Haftbefehl gegen ein Staatsoberhaupt nicht rechtfertigen. Sie suggeriert einen Gulag-Staat, in dem man nur verdeckt und über dunkle Kanäle an Informationen über "verschleppte" Kinder kommen würde. Als ob das Gericht nicht die Möglichkeit gehabt hätte, offiziell bei den russischen Behörden nachzufragen. Stattdessen hat es sich sogar geweigert, die Mitteilungen des Präsidialamtes für Kinderrechte entgegenzunehmen. Ist das eine Beweissicherung?

Die Ermittler verstoßen damit gegen die Normen des Römischen Statuts:
Artikel 54 : Pflichten und Befugnisse des Anklägers bei Ermittlungen
(1) Der Ankläger dehnt die Ermittlungen zum Zweck der Wahrheitsfindung auf alle Tatsachen und Beweismittel aus, die für die Beurteilung, ob eine strafrechtliche Verantwortlichkeit aufgrund dieses Statuts besteht, erheblich sind, und erforscht dabei gleichermaßen die belastenden wie die entlastenden Umstände.

Der IStGH als Instrument für einen Staatsstreich

Erstaunlich ist auch die Vorstellung, dass der Staatschef Russlands durch eine überfallartige Verhaftung im Ausland festgesetzt werden müsse, damit internationale Staatsanwälte in Russland nach dem Verbleib von Kindern forschen könnten. Der Plan ist eine Art externer Staatsstreich, der Gerichtshof ist folglich eine reale Gefahr für die internationale Sicherheit und Stabilität!

Später habe sich das Gericht jedoch entschieden, den Haftbefehl öffentlich zu machen. Zitat: "In Anbetracht dessen, dass das in der vorliegenden Situation angesprochene Verhalten angeblich andauert und dass die öffentliche Wahrnehmung der Haftbefehle zur Verhinderung weiterer Straftaten beitragen kann, war die Kammer der Ansicht, dass es im Interesse der Justiz liegt, die Existenz der Haftbefehle, die Namen der Verdächtigen, die Straftaten, für die die Haftbefehle ausgestellt wurden, und die von der Kammer festgelegten Haftungsarten öffentlich bekannt zu geben."

Auch in dieser Begründung zeigt das Gericht seine ideologisch geprägte Vorverurteilung: Die angeblichen "Täter" Präsident Putin und Frau Lwowa-Belowa würden nur durch den Trick eines veröffentlichten Haftbefehls im Zaum gehalten werden können! Erneut wird die "Täterschaft" und die notorische Bereitschaft zu den Taten der beiden Personen als Tatsache vorweggenommen.

Gleichzeitig unterstellt das Gericht, in der Behördenstruktur Russlands gäbe es eine große Anzahl gewissenloser Untergebener, die dazu bereit seien, auf Befehl unmenschliche Verbrechen zu begehen – die gewaltsame "Verschleppung" oder "Entführung" von mehreren Tausend Minderjährigen gegen deren Willen.

In einer ersten Medienkampagne denunzierten Dutzende von Mainstream-Medien innerhalb von zwei Tagen mit wortwörtlich gleichlautenden Beschuldigungen eine angebliche Verschleppung von 16.000 Kindern aus der Ukraine in die Russische Föderation. Später sollen es jedoch nur noch 6.000 gewesen sein (nach Angaben der Ukraine). Nach russischen Angaben gab es 2.360 evakuierte Kinder. Weitere Daten sind in der Online-Broschüre des Präsidialamtes für Kinderschutz enthalten (leicht übersetzbar mit DeepL oder Google-Übersetzer).

Man stelle sich vor, russische Soldaten hätten Kinder und Jugendliche den sich wehrenden Familien gewaltsam entrissen und weggebracht. Mit Sicherheit hätten Angehörige und Nachbarn solche Szenen gefilmt und im Internet gezeigt. Es gibt sie nicht. Wenn es auch nur einen einzigen Fall gäbe, in dem die russischen Behörden die Rückgabe eines Kindes verweigert hätten, würden die Nachrichtensender heiß laufen.

Der innere Widerspruch der Vorwürfe des IStGH

Vor allem hat der IStGH den zentralen Widerspruch in seiner Anklage nicht bemerkt. Warum sollte der russische Staat Kinder gewaltsam entführen, um sie wenige Wochen später hilfsbereit ihren Familien zu übergeben, wie die Betroffenen sogar bestätigen? Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Haftbefehle (am 17. März) befanden sich von den im Oktober 2022 registrierten 2.360 zur Erholung evakuierten Kindern nur noch ganze 44 in Russland, am 3. April nur noch 38 Kinder. Ach ja, der moderne russische Staat arbeitet mit Registern und Datenbanken, kein Problem, sie aufzufinden. Die Erlaubnis des IStGH zur Entführung eines Staatspräsidenten könnte aus den Lehrbüchern der CIA stammen – oder etwa des ukrainischen Geheimdienstes?

Die parallele Macht des George Soros im Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag

Das Ganze lässt weitere Fragen aufkommen, nämlich hinsichtlich der fachlichen oder ethischen Kompetenz der Richter des Strafgerichtshofs und deutet auf eine politische Einflussnahme von außen hin. Die Vermutung liegt nahe, dass die Millionenspenden des Milliardärs George Soros auch Entscheidungen dieses Gerichts beeinflussen können, so wie im Fall des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Es gibt Indizien dafür.

Auf der offiziellen Website des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag ist ein gesonderter Platz dafür reserviert. Unter der Rubrik "Komplementarität" präsentieren sich dort die private Stiftung "Open Society Foundation" mit ihrer Justiz-Initiative, sowie die überwiegend von ihr finanzierten NGOs "Amnesty International" und "Human Rights Watch", zusammen mit fünf weiteren internationalen Nicht-Regierungsorganisationen (dem Internationalen Zentrum für Übergangsjustiz ICTJ; der WAYAMO-Stiftung, den Abgeordneten für globale Aktion (PGA); dem Redress Trust und dem Case Matrix Network).

Ein finanziell gigantischer Lobby-Apparat

Eine erste Durchsicht ihrer Finanzierungsquellen verdeutlicht Summen in Milliardenhöhe, die von der Soros-Stiftung sowie einigen EU-Regierungen bis hin zu Investment-Firmen geleistet wurden. Eine demokratische Kontrolle (und Bewertung) dieses finanziell gigantischen Lobby-Apparates ist nur mit wissenschaftlichen Methoden möglich. Laut den Statuten ist es zwar dem Gericht erlaubt, "freiwillige Beiträge" als zusätzliche finanzielle Mittel entgegenzunehmen und zu verwenden. Das gefährdet jedoch seine Unabhängigkeit.

Die Organisationen zeigen auf der Website inmitten der Selbstdarstellung des Gerichtshofs auch noch ihre eigenen Projekte im Bereich einer angestrebten globalen Justiz. Manche NGOs gehen in diesen Projektzielen über ihre traditionelle Aufgabe des Aufdeckens und Bekanntmachens von Menschenrechtsverletzungen weit hinaus, was bisher kaum öffentlich bekannt ist. So heißt es im Projekt von Amnesty International: "Wenn die Regierung nicht handelt, setzt sich Amnesty International für wirksame internationale Justizlösungen ein, einschließlich gegebenenfalls der Einschaltung des Internationalen Strafgerichtshofs und/oder der Einrichtung internationaler oder internationalisierter Ad-hoc-Strafgerichte, sowie für die Ausübung der universellen Gerichtsbarkeit anderer Staaten."

Die Bedeutung solcher Worte im Rahmen der öffentlichen Kommunikation des Internationalen Strafgerichts muss genau untersucht werden. Hier handelt es sich um weitreichende politische Dimensionen, die mit Sicherheit über die ursprünglichen Ideen bei der Gründung des Strafgerichtshofs hinausgehen. Vor allem eröffnet sich dadurch die Möglichkeit einer geopolitischen Einflussnahme, besonders für George Soros und seine Alliierten.

Im Text des Römischen Statuts taucht der Begriff der "nichtstaatlichen Organisationen" nur zweimal auf. (im Art. 15 zur Rolle des Anklägers; im Art.44 zum Fachpersonal aus NGOs zwecks Beratung)

"Der Ankläger prüft die Stichhaltigkeit der erhaltenen Informationen. Zu diesem Zweck kann er von Staaten, Organen der Vereinten Nationen, zwischenstaatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen oder anderen von ihm als geeignet erachteten zuverlässigen Stellen zusätzliche Auskünfte einholen."

An keiner Stelle ist vermerkt, dass privat gesponserte NGOs den Internationalen Strafgerichtshof zum Handeln veranlassen können oder an seiner Stelle das Einrichten internationaler oder gar "internationalisierter Ad-hoc-Strafgerichte" voranbringen können. Die Entscheidung über die Gerichtsbarkeit in Unterzeichnerstaaten (oder Nicht-Unterzeichnerstaaten nach speziellen Vereinbarungen) ist eine unveräußerliche Aufgabe des Strafgerichts (laut Art.12 und 13 des Statuts).

Wenn private Organisationen in den Kommunikations- und Aufgabenbereich einer angeblich rein öffentlich finanzierten Institution eindringen, um sich Befugnisse (ohne Änderung der Statuten) anzueignen, verletzt das die Legalität. Im Fall des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag handelt es sich dabei immerhin um einen Vertrag des internationalen Rechts, der von Staaten unterzeichnet und ratifiziert wurde. Doch das Konzept der symbiotischen Vereinnahmung von Institutionen durch die private "Open Society Stiftung" und durch weitere Lobby-Netzwerke mit ideologisch-politisch-finanziellem Hintergrund hat sich schon längst ausgeweitet und führt zu einer parallelen Machtausübung außerhalb jeglicher demokratischer Kontrolle.

https://rtde.site/meinung/171344-internationale-strafgerichtshof-in-haag-und/

Anlage 4

RT-DE
vom 31. Mai 2023

Auswärtiges Amt lässt vier von fünf russischen Konsulaten in Deutschland schließen.

Presseberichten zufolge hat Außenministerin Annalena Baerbock die Schließung von vier russischen Konsulaten in Deutschland verfügt. Berlin setzt mit diesem Schritt die Spirale von Personalreduzierungen beim diplomatischen Personal fort.
Ab Juni werden alle Dokumente nur noch von der deutschen Botschaft in Moskau bearbeitet. – Berlin verfügt nun seinerseits die Schließungen russischer Vertretungen in Deutschland.

Die Grünen-Politikerin reagiert damit auf die Reduzierung des deutschen diplomatischen Personals in Russland, die von Moskau wiederum als Reaktion auf die Politik der deutschen Seite verhängt worden war.

Nach der Begrenzung der Anzahl deutscher Diplomaten in Russland steht die Aufrechterhaltung des Betriebs deutscher Konsulate in Russland offenbar vor großen Schwierigkeiten. Auf die selbst verschuldete Lage (RT DE berichtete) reagiert Berlin nun mit weiteren Verschärfungen.

So soll Moskau bis zum Ende des Jahres nur noch ein Konsulat in Deutschland – neben seiner Botschaft in Berlin – betreiben dürfen, wie Bild meldet. Bisher gibt es russische Generalkonsulate in Bonn, München, Frankfurt, Hamburg und Leipzig.

Die neue Begrenzung auf 350 Mitarbeiter mache es erforderlich, den Betrieb der bisherigen Generalkonsulate in Kaliningrad, Jekaterinburg und Nowosibirsk einzustellen. Künftig werde es neben der Botschaft nur noch das Generalkonsulat in St. Petersburg als deutsche diplomatische Vertretung in Russland geben, wie ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in der Bundespressekonferenz erklärte.

In die Obergrenze von 350 Mitarbeitern werden neben den eigentlichen Diplomaten und den russischen Ortskräften auch die Mitarbeiter der Goethe-Institute und der Deutschen Schulen eingerechnet. Zur Vorgeschichte der jüngsten Personalreduzierungen dürfte auch die Kampagne gegen das "Russische Haus" in Berlin zu zählen sein.

Das Auswärtige Amt sprach von einer "Eskalation" und "ungerechtfertigtem" Vorgehen, durch das Berlin zu einem "erheblichem Einschnitt" gezwungen sei. Die drei Generalkonsulate würden nun ihren Dienstbetrieb reduzieren und ab November ganz einstellen.

Die Welt zitierte den Sprecher mit folgender Aussage: "Für die russische Präsenz in Deutschland gilt unsere Entscheidung reziprok, um eine Ausgewogenheit der beiderseitigen Präsenzen sowohl personell als auch strukturell sicherzustellen. Darum haben wir entschieden, die Zustimmung zum Betrieb von vier der fünf in Deutschland betriebenen russischen Generalkonsulate zu entziehen."

Weiter habe der Regierungsvertreter erklärt: "Dies wurde dem russischen Außenministerium heute mitgeteilt und Russland aufgefordert, die Abwicklung der vier Generalkonsulate in der Bundesrepublik Deutschland umgehend zu veranlassen und bis spätestens zum 31.12.2023 abzuschließen."

Berlin weist in bekannter Manier alle Schuld an der Verschlechterung der deutsch-russischen Beziehungen von sich. Regierungssprecher Steffen Hebestreit betonte, die Reaktion auf die Maßnahmen Moskaus seien in der Bundesregierung "eng abgesprochen" worden.

https://rtde.site/inland/171460-auswaertiges-amt-laesst-vier-von/

Anlage 5

https://www.anti-spiegel.ru/2023/deutschland-schliesst-russische-konsulate-warum-nicht-gleich-die-beziehungen-abbrechen/?doing_wp_cron=1685837624.6192860603332519531250

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