Erwachsene brauchen Beratung - Jugendliche nicht!

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Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Endlich erschließt sich der Sinn hinter dem Heer von Polit-Beratern. Politikerlinge gelten als erwachsen, obwohl ihr bedenklicher Reife~ und Geisteszustand unübersehbar kritische Formen annimmt. Ob es mit nie einsetzender Reife oder früh einsetzender Senilität bei den Polit-Schrecken zusammenhängt, kann erst mal dahingestellt bleiben.

Anlage

RT-DE
vom 16. Januar 2024

Der tägliche Wahnsinn – Grüne: Beratungspflicht bei Selbstbestimmungsgesetz "nicht erforderlich".

"Schöne neue Welt" oder einfach nur der normale Irrsinn? Täglich ist man als Medienkonsument mit Meldungen aus allen möglichen Themenbereichen konfrontiert, die man vor wenigen Jahren noch als Satire verbucht hätte.

"Selbstbestimmung": Grüner Queerbeauftragter befindet Beratungspflicht für Minderjährige als "nicht erforderlich".

Eigenständige Entscheidungen mündiger Bürger gelten in Bereichen der Ampel-Ministerien nur als bedingt zuverlässig in der Umsetzung anvisierter politischer Ziele. So hieß es bei der Welt im Dezember des Vorjahres: "Bauministerin Geywitz (SPD) verteidigt Pflichtberatung vor Heizungstausch."

Bezüglich eines neuartigen mRNA-Wirkstoffs erfuhren kritische Bürger ab November 2020 die nur oberflächlich umgesetzte und erwartbare Beratungspflicht vor der Injektion. Politik und Medizin erbaten bzw. erwarteten blindes Vertrauen in den Wunderstoff der Stunde. Nun meldet sich erneut die Welt zum Thema Beratungspflicht. Die Artikelüberschrift lautet (Bezahlschranke): "Warum die Regierung Beratungspflicht für Minderjährige für nicht 'erforderlich' erklärt"

Das kontrovers diskutierte Reizthema des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes spaltet in der Diskussion Kritiker und Unterstützer. Der Welt-Artikel nennt die anvisierten Ziele des ersten deutschen Queerbeauftragten Sven Lehmann (Grüne) "eines der umstrittensten gesellschaftspolitischen Vorhaben der Bundesregierung". Die Position Lehmanns ist im Familienministerium von Lisa Paus (Grüne) angesiedelt.

Die Problematik einer von Kritikern geforderten verpflichtende Beratung von Jugendlichen vor einer Änderung des Geschlechtseintrags wird vom Paus-Ministerium nach CDU-Anfrage mit der Erklärung abgelehnt: "Die Bundesregierung hat bei der Erstellung des Gesetzentwurfs eine Beratungspflicht gerade auch im Hinblick auf Minderjährige geprüft und diese nicht für erforderlich gehalten."

Der Fokus der Bundesregierung liege "auf der Stärkung von Beratungsangeboten statt der Etablierung einer starren Pflichtberatung", da seitens grüner Verantwortlicher davon ausgegangen wird, dass die Kinder und Jugendlichen, "die eine Änderung des Geschlechtseintrags beabsichtigen, und ihre sorgeberechtigten Personen – früher schlicht Eltern genannt – eine so weitreichende Entscheidung im Regelfall nicht ohne Unterstützung treffen wollen und werden".

Im Antwortschreiben wird zudem festgestellt: "Der Entscheidungsprozess für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei minderjährigen trans* Personen ist hochkomplex und muss bei jeder betroffenen minderjährigen Person individuell erfolgen."

Aber eben bitte ohne Beratungspflicht.

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