Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Mitleid haben diejenigen verdient, die ohne eigene Schuld in Schwierigkeiten geraten sind.
Anders sieht es bei denjenigen aus, die ihre Notlage selbst verschuldet haben. Jegliches Mitleid verbietet sich mit denjenigen, die durch ihr Verhalten andere gefährden und schädigen.
Die „Qualitätsmedien“ scheuten in letzter Zeit keinen Aufwand, um über den Stand der Rettungsaktion thailändischer Jugendlicher aus einer dortigen Höhle zu berichten. Inzwischen wurde die Gruppe geborgen.
War hier Mitleid geboten? Definitiv – aber anders als die Medien es suggerierten.
Anstatt das Schicksal der Eingeschlossenen zu beklagen, wäre es angezeigt gewesen, zu hinterfragen, was die Gruppe eigentlich in der Höhle zu suchen hatte. Hier begaben sich junge Hasardeure unter der Leitung ihres so dämlichen wie verantwortungslosen Anführers in eine Gefahrenlage, die sie weder absehen, noch beherrschen konnten. Diese Aktion löste nicht nur eine teure Bergungsaktion aus, sondern kostete einen Marinetaucher das Leben. Mit letzterem ist Mitleid geboten. Er hat für die Dummheit und Unüberlegtheit anderer sein Leben verloren. Leider hat es einmal wieder einen Unschuldigen anstatt, wenn schon, einen Schuldigen getroffen.
Anstatt Jubel und einer Belohnung verdient die Gruppe eine schwere Bestrafung. Dem Taucher bringt dies sein Leben nicht mehr zurück; die Geretteten aber als Heroen zu feiern, ist absolut unangebracht und eine Verhöhnung des Toten.
Die Alpenprawda, früher als „Süddeutsche Zeitung“ bekannt, beklagt, daß nicht auch den Asylvagabunden, die sich in seeuntauglichen Nußschalen dem Meer überantworten in der Erwartung, von „Rettern“ nach Europa gebracht zu werden, ähnliches Mitleid zuteil würde.
Auch hier bringen die Betreffenden sich mutwillig selbst in Gefahr mit dem Ziel der Erpressung anderer. Die wirklich Bedauernswerten aus den Fluchtstaaten schaffen es nicht auf die Schlepperboote, weil sie den Preis nicht entrichten können.
Auch hier ist Mitleid fehl am Platze.
Sogenannte „Flüchtlingspaten“ beklagen öffentlich ihr nicht wirklich beklagenswertes Los, das darin besteht, daß sie nun wegen der übernommenen Bürgschaft zur Kasse gebeten werden.
Genau darin aber besteht das Wesen der Bürgschaft. Den Schützlingen der Betreffenden wurde nur aufgrund der abgegebenen Bürgschaft die Einreise nach Deutschland ermöglicht.
Eine Unterschrift unter eine Bürgschaftserklärung ist kein kalligraphisches Zeichen. Damit wird eine Verpflichtung übernommen. Das müßte jedem halbwegs luziden Menschen klar sein. Wenn einige dieser Ignoranten nun über die Gefährdung ihrer Existenz jammern, verdienen sie zusätzlich auch noch eine Anklage wegen Betruges. Offensichtlich gingen sie eine Bürgschaftsverpflichtung ein, obwohl sie nicht über die dafür erforderlichen Mittel verfügten und das auch wußten. Auf der Basis des von ihnen erweckten falschen Anscheins trafen die Behörden eine Entscheidung, die sie anderenfalls so nicht getroffen hätten, mit dem daraus resultierenden Schaden für die Allgemeinheit.
In allen diesen Fällen kann man allenfalls darüber diskutieren, ob Verantwortungslosigkeit und Dummheit ein Grund für Mitleid sind. Dabei hält sich dieses aber in engen Grenzen. Strafen wären hier für die Betreffenden die lehrreichere Lektion.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/fifa-gerettete-thailändische-jungen-zu-schwach-für-besuch-von-wm-finale/ar-AAzQQzu?ocid=spartandhp
http://www.sueddeutsche.de/panorama/hoehlenrettung-versus-fluechtlinge-mitleid-mit-zweierlei-mass-1.4046619
https://www.rheinpfalz.de/artikel/fluechtlingspaten-sollen-zahlen/