Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die Klage einer schwerwiegend Corona-Impfgeschädigten gegen die Impfärztin wegen unterlassener Aufklärung über die mit der Verabreichung der mRNA-Impfung einhergehenden Risiken wurde vom Landgericht Heilbronn abgewiesen mit der fragwürdigen Begründung, wonach die Impfgeschädigte ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei, was nachgewiesen werde durch das von ihr unterschriebene Aufklärungsformular und die Möglichkeit, vor der Impfung Fragen zu stellen.
Die Initiative zur Aufklärung muß von der medizinischen Fachkraft ausgehen, denn nur sie weiß - im Gegensatz zum Laien auf medizinischem Gebiet - ob und ggf. welche Risiken bestehen und kann sie thematisieren. Patienten müssen bereits mit anfänglichem Mißtrauen gegen die Maßnahme erfüllt sein, um sich überhaupt zu Fragen veranlaßt zu sehen. Zudem fühlen sie sich nicht selten in der Praxisatmosphäre eingeschüchtert und halten sich zurück. Es erscheint daher grob abwegig, den Patienten die Fragelast aufzubürden.
Problematisch erscheint allerdings der unterschriebene Aufklärungsbogen. Hier kommt es auf den konkreten Ablauf an. Wurde das Formular erst kurz vor der Impfung, ggf. noch unter Zeitdruck, zur Unterschrift vorgelegt, genügt es nicht den Erfordernissen des Nachweises einer ordnungsgemäßen Aufklärung. War das Formular jedoch vor dem Termin zur Verfügung gestellt worden, sieht es anders aus.
Es kann nur immer wieder vor übereilten Unterschriften unter Texte gewarnt werden, die man nicht verstanden und eventuell noch nicht einmal gelesen hat.
Ggf. wäre hier ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber zu erwägen, wenn er die Impfgeschädigte zur Impfung genötigt hatte.
https://rtde.site/inland/163074-klage-gegen-impfaerztin-wegen-mangelnder/