Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Den Corona-Impflingen droht Ungemach seitens ihrer Versicherungen.
Bei Impfschäden und Todesfällen infolge der Impfungen können sich Versichrungen derzeit darauf berufen, daß der Impfling durch die freiwillige Impfung mit einem experimentellen Impfstoff, der über noch keine endgültige Zulassung verfügt, den Schaden selbst herbeigeführt habe, was die Versicherungen stets zur Leistungsverweigerung berechtigt.
Für den Fall der Einführung einer Impfpflicht hat die ADAC-Unfallversicherung vorgesorgt und den Versicherungsschutz bei Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen ausgeschlossen. Andere Versicherungen dürften nachziehen.
Betroffen davon sind Unfall~, Invaliditäts~, Lebens~ und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Auch diese Problematik wird bei Klagen gegen eine Impfpflicht vor Gericht thematisiert werden müssen.
Damit stehen die Impfärzte in der Haftungskette an erster Stelle, weil infolge mangelhafter Aufklärung die Einwilligung der Impflinge hinfällig ist und sie sich wegen Körperverletzungen, ggf. mit Todesfolge zu verantworten haben.
Die Ausflucht, daß negative Folgen nicht bekannt gewesen seien, verfängt in Anbetracht der zahlreichen dazu vorliegenden Publikationen nicht. Ein Arzt darf nicht in Unkundigkeit verharren, sondern muß sich allumfassend informieren. Die Fakten zu den Impfschäden liegen auf dem Tisch. Man muß sie nur sehen wollen. Sogar die Produzenten der Vakzine geben sich entwaffnend offen.
Pfizer:
An zweiter Stelle der Haftungskette bei Impfschäden stehen die Hersteller, die sich davon nicht freizeichnen können. Auch eine staatliche Freistellung der Produzenten von der Haftung kann nur insoweit erfolgen, als der Staat in deren Schuld eintritt und an deren Stelle entschädigt, denn anderenfalls läge ein verbotener Vertrag zu Lasten Dritter vor. Doch selbst eine staatliche Entlastung der Hersteller von der Haftung wird diese nicht aus derselben entlassen können, da die einschlägigen Knebelverträge der Hersteller vor unabhängigen Gerichten aufgrund sittenwidriger Rechtlosstellung der Abnehmerseite keinen Bestand haben werden.
Der Staat haftet an dritter Stelle, da er die Impfung empfiehlt, wie bei allen anderen Impfungen nach der Sonderopfertheorie, wonach ein Geschädigter, der im Dienste an der Allgemeinheit einen Schaden (Sonderopfer) erleidet, zu entschädigen ist. Da angenommen wird, daß von Impfungen generell auch andere als der Impfling profitieren, wird von einem Dienst an der Allgemeinheit ausgegangen. Bei angeordneter Impfpflicht gilt das Gesagte umso mehr.
https://politikstube.com/dr-sherri-tenpenny-warum-der-covid-19-impfstoff-pfizer-todbringend-ist/
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/haftungimpfschaden-101.html
https://qpress.de/2022/01/20/adac-versicherung-schliesst-zwangsgespritzte-aus/
https://steemit.com/deutsch/@isabellaklais/wer-lesen-kann-ist-klar-im-vorteil