Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Offen gesagt, wäre ein anderes als das jetzt ergangene Urteil zur Impfpflicht bei der Bundeswehr eine Überraschung gewesen. Nach dem eklatanten Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichtes zu dieser Materie war nichts anderes zu erwarten.
Fehlurteile hoher Gerichte haben die verheerende Konsequenz, sich zu proliferieren, da Gerichte nachgeordneter Instanzen sich an ihnen orientieren. Für einen Richter erweist es sich nicht eben als karrierefördernd, wenn seine Entscheidungen von höheren Instanzen korrigiert werden. Daher wird dieser Fall tunlichst vermieden. Einige Formulierungen lassen durchaus erkennen, daß das Gericht sich hier drehte und wand, da es sich selbst mit dem Ergebnis offenbar nicht wohlfühlte. Hätte es anders entschieden, hätten die Richter sich als mutig und kompetent erwiesen. In der Sache selbst aber hätte dies nicht lange Bestand gehabt, da die Gegner den Fall bis zum Bundesverfassungsgericht getrieben hätten, wo bekanntlich Herr Harbarth sein Unwesen treibt. Spätestens dort wäre ein den Klägern günstiges Urteil aufgehoben worden. Mit diesem Ausgang vor Augen, konnte man fast von dem Gericht nicht erwarten, daß es um der Ehre willen Justizgeschichte geschrieben hätte.
Die Urteilsbegründung ist so dürr, wie das Urteil falsch ist. Aber wie soll ein Gericht auch schon überzeugend darlegen, was objektiv unhaltbar ist, zumal das Gericht sich dessen bewußt sein dürfte, wenn seine Mitglieder ihre Examina nicht in der Lotterie gewonnen haben. Diese Entscheidung krankt an denselben Fehlern wie ihre Steilvorlage.
Soldaten müssen zwar u. U. ihr Leben für andere riskieren, jedoch nicht durch ein wirkungsloses und potentiell schädliches Genexperiment.
Für die Kläger bleibt daher nur die einstweilige Berufsaufgabe und die Mitarbeit an der Schaffung anderer Verhältnisse in Deutschland. Vielleicht - und das ist zu hoffen - leistet dieses Urteil ungewollt einen Beitrag an entscheidender Stelle dazu.
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