Ja, wo ist er denn - der Artikel 146 GG?

in deutsch •  2 years ago  (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Der Bundesgrüß-Frank reklamiert für sich frank und frei, Volljurist zu sein.
Sein „Team Bundespräsident“ rekrutiert sich entweder aus Blinden, Analphabeten oder juristischen Laien, die aber nicht davor zurückschrecken, juristische Auskünfte zu erteilen.

Das Team Bundespräsident behauptet recht kühn, aus dem Provisorium des Grundgesetzes sei ein Definitivum und aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden nach der Vereinigung von BRD und DDR.

Diese Supertruppe aus der Laiengruppe vermochte im Grundgesetz einfach den Artikel 146 nicht (mehr) zu finden. Dezenter Hinweis: Er ist noch immer da. Suchen Sie doch noch einmal ganz heftig! Was aber bedeutet dies? Na? Kleine Hilfestellung: Er gilt noch immer. Anderenfalls hätte man ihn abgeschafft, und dann wäre er weg.

Das Gesetz kennt keine Zombies. Was vorhanden ist, hat auch Bestand und entfaltet Wirkung. Damit mögen deutsche Politikerlinge so ihre Probleme haben, denn offensichtlich können viele von ihnen fundamentale Gesetzesbestimmungen - zumal im Grundgesetz - einfach nicht mehr auffinden. Einfach ignorieren gilt aber nicht! Das Verdikt „Gesetzesbrecher“ fällt dennoch - und davon gibt es mittlerweile eine stattliche Anzahl.

Im übrigen ist kein Gesetz mit Ewigkeitsgarantie ausgestattet, auch wenn es bisweilen so klingt. Mit entsprechendem Mehrheitsbeschluß des deutschen Volkes kann jedes Gesetz abgeschafft werden, so wie es ja auch geschaffen wurde. Das ist schon wegen sich im Laufe der Zeit verändernder Protagonisten und Rechtsüberzeugungen erforderlich.

So, wertes Team Bundespräsident, nun sagen Sie bitte nicht, Sie hätten den grüßenden Frank zuvor befragt, obwohl es ganz danach aussieht. Revidieren Sie lieber schnell diese blamable Auskunft, ehe der anfragende Martin Gabriel von selbst darauf kommt und sich noch fragt, welche Blindschleichen für sein gutes Steuergeld bei Ihnen dilettieren.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

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