Laienlatein - Dilettanten auf glattem Eis

in deutsch •  last year  (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Laien mit noch nicht einmal Halbwissen wagen sich gerne auf juristisches Gebiet. Damit verhält es sich fast schon wie mit den Disziplinen Gesang, Malerei und Kochen, zu denen sich weitaus mehr berufen fühlen, als von entsprechendem Talent Bedachte.
Der gravierende Unterschied besteht darin, daß man einfach wegsehen, weghören und das nicht Mundende notfalls verschmähen kann, denn das Mißlungene ist evident.
Bei rechtlichen Ausführungen wird es für dagegen für die Rezipienten gefährlich, wenn sie nicht wissen, daß sich Zeitgenossen, deren Intelligenz noch nicht einmal dazu reichte, die Gefahr einer nicht hinreichend erprobten „Impfung“ zu erkennen, sich über Rechtsfragen auslassen.

Da wird von Pseudo-Regimekritikern mit Häme die Rechtmäßigkeit der Bauernproteste und von Generalstreiks hinterfragt, ohne zu differenzieren, ob sie sich auf arbeitsrechtlichem, zivilrechtlichem oder staatsrechtlichem Gebiet bewegen wollen. Bei Selbstständigen und ihren einvernehmlich mit ihnen vorgehenden Angestellten und Arbeitern ist ein Streik völlig unproblematisch, da es in Deutschland keine Arbeitspflicht gibt. Alle, die es sich leisten können und wollen, können jederzeit die Arbeit aussetzen oder ganz einstellen, ohne daß dagegen vorgegangen werden kann.
Hier wird Angst verbreitet, die dem Regime in die Hände spielt - ob aus Ignoranz oder in doloser Absicht, sei einmal dahingestellt.

Ein obiter dictum des Bundesverfassungsgerichtes im Zusammenhang mit dem Urteil zum NPD-Verbotsantrag von 2017 wird gleich zur „Voßkuhle-Doktrin“ erhoben und damit unnötigerweise überhöht. Ein obiter dictum stellt lediglich eine anläßlich eines Richterspruches geäußerte Rechtsmeinung dar, die nicht zu den tragenden Gründen der Entscheidung zählt. Daraus kann sich im Laufe der Zeit eine gefestigte Rechtsprechung ergeben. Wenn man mit dem Inhalt aber nicht einverstanden ist, empfiehlt es sich nicht, sie auch noch als „Doktrin“ zu verbreiten und damit ihrer Bekämpfung einen Bärendienst zu erweisen. Hier handelt es sich um die abstruse Auffassung des Ex-Richters Voßkuhle, der Volksbegriff sei nicht mit der Menschenwürde vereinbar.

Bei RT-DE äußert sich dagegen erfreulicherweise ein Fachmann sehr kenntnisreich zur Meinungsfreiheit und Grundsätzen der Entstehung des Grundgesetzes. Seine Bemerkungen sind sehr lesenswert, da korrekt. Leider verrät er uns seinen Namen nicht.
In Ergänzng dazu: Deutschland kann nicht nur Grundgesetzesänderungen vornehmen, sondern sich eine vom Volk getragene Verfassung geben, die das Grundgesetz ablöst. Die „Ewigkeitsgarantie“ für einige seiner Prinzipien wäre dann nicht mehr ewig, sondern Vergangenheit.

Auch vom Thema Wirtschaft / Finanzen, ein eher heißes Eisen für Dilettanten, sollten nicht Fachkundige tunlich die Finger lassen. Ein abschreckendes Beispiel ist der Unfug, der in einem RT-Artikel verbreitet wird über den Impakt des Deutschland aufgezwungenen Euro für unser Land. Zwar wurden durch diese Müll-Währung, die permanent künstlich am Leben erhalten werden muß, deutsche Exporte ins Ausland billiger und damit wettbewerbsfähiger, was jedoch nur die Hälfte der Geschichte beschreibt. Wer von Target II keine Ahnung hat, kommt zu einer völlig falschen Schlußfolgerung und erkennt nicht, daß Deutschland diese Exporte mit nicht wieder eintreibbaren Lieferkrediten de facto verschenkte.

Vor falschen Propheten und ihrem Laienlatein sei hiermit gewarnt!

Anlage 1

RT-DE
vom 17. Januar 2024

Lesermeinung zur Correctiv-"Recherche" oder: Krude Verschwörungsschwurbeleien von Nicht-Juristen

"Correctiv" publizierte kürzlich einen Beitrag, in dem der AfD ein "Geheimplan gegen Deutschland" unterstellt wird. Aber handelt es sich bei der "Recherche" nicht eher um "krude Verschwörungsschwurbeleien von Nicht-Juristen"? Einer unserer Leser hat dazu ein paar interessante Gedanken.

Eine Lesermeinung

Ich bin ein langjähriger Leser von RT und verfolge das Medium seit der ersten Stunde. Danke für eure Aufklärungsarbeit! Die Correctiv-Recherche – oder: krude Verschwörungsschwurbeleien von Nicht-Juristen. Zunächst muss ich für mich klarstellen, dass ich der AfD alles andere als freundlich gesonnen bin. Ich stelle mich mit meiner Stellungnahme auch nicht schützend vor diejenigen, die an der besagten Versammlung im Landhaus Adlon in Brandenburg teilgenommen haben.

Ich stelle mich schützend vor unsere Verfassung und vor unseren demokratischen, sozial-liberalen Rechtsstaat. All den Kritikpunkten, wie sie zum Beispiel auf RT schon von Gert Ewen Ungar, Tom J. Wellbrock oder Dagmar Henn vorgetragen wurden, kann ich mich vollumfänglich anschließen. Die alles entscheidende Frage wurde bisher aber noch nicht gestellt, nämlich: Darf man das? Oder konkreter formuliert: Durften die Teilnehmer der Versammlung das tun, was ihnen vorgeworfen wird?

Diese Frage wird von der Correctiv-"Recherche" nicht nur nicht gestellt, sondern es wird unausgesprochen unterstellt, dass man das eben nicht dürfe und dies sogar verfassungsfeindlich sei. Nun muss ich kurz wiederholen, was diese Vorwürfe ausmacht: Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht und "nicht assimilierte Staatsbürger" sollen "remigriert" werden, oder klarer gesagt: Sie sollen Deutschland dauerhaft verlassen. Nach der Rechtsauffassung der Correctiv-Autorenschaft soll dies "ein Angriff auf das Grundgesetz – auf das Staatsbürgerrecht und auf den Gleichheitsgrundsatz" sein.

Nun befindet sich unter der Autorenschaft ganz offenbar kein einziger seriöser Jurist, ansonsten würde man so ein dummes, falsches Zeug nicht behaupten. Damit zur Frage: Durften die das? Unausgesprochen wird die Behauptung aufgestellt, das Verhalten der Teilnehmer sei verfassungsgefährdend, also verboten.

Dazu will ich den für mich tief prägenden Merksatz meines Professors für Verfassungsrecht im ersten Semester zitieren, der das Verhältnis zwischen Staat und Bürger nach unserem Grundgesetz aufzeigt, an dem sich seit über 70 Jahren nichts, aber auch gar nichts geändert hat: "Der Staat darf nichts, es sei denn, es ist ihm erlaubt – der Bürger darf alles, es sei denn, es ist ihm verboten." Und mit verboten oder erlaubt sind freilich nicht markige Worte eines Bundeskanzlers, Bundespräsidenten oder Bundesverfassungsschutzpräsidenten gemeint, sondern verfassungsgemäße Gesetze.

Um das für den juristischen Laien noch einmal verständlicher zu beschreiben: Der Staat darf einschränkend nur in die Grundrechte seiner Bürger eingreifen, wenn er dazu ausdrücklich durch unsere Verfassung ermächtigt ist, das heißt, wenn das betroffene Grundrecht eine Einschränkung vorsieht und wenn diese Ermächtigung durch ein verfassungsmäßiges Gesetz konkretisiert wurde.

Auf der anderen Seite dürfen die Bürger beziehungsweise sogar alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, alles. Das geht aus Artikel 2 Abs. 1 GG hervor, der die allgemeine Handlungsfreiheit schützt. Ursprünglich sollte dieses recht abstrakt klingende Grundrecht volksnäher heißen: "Jeder darf tun und lassen, was er will."

Wäre man doch dabei geblieben. Der Mensch beziehungsweise Bürger darf also erst einmal alles, es sei denn, es ist ihm durch ein verfassungsgemäßes Gesetz verboten. Und damit kommen wir zurück zu der Frage: Durften die das? Also müssen wir fragen: Existiert für das behauptete Verhalten eine – immer mitgedacht: verfassungskonforme – Verbotsnorm? Die einfache Antwort ist: nein!

Das Verhalten der Teilnehmer ist nicht verboten und damit durften sie das! Man mag die Positionen politisch verwerflich finden, sie sind aber erlaubt! Jeder in unserem Staat kann im Übrigen darüber frei diskutieren, unsere Verfassung zu ändern, ja sogar, diese abzuschaffen und mittels Volksabstimmung durch eine andere zu ersetzen! Dieses Recht ist das oberste und grundlegendste Recht der ersten Gewalt: der verfassungsgebenden Gewalt, des Volkes.

Dieses Recht kann ihm niemals und von niemandem genommen werden; nur seine Ausübung kann durch Gewalt verhindert werden. Wer dem Volk dieses Recht abspricht, der verneint damit die Demokratie an sich. An dieser Tatsache ändert auch das Widerstandsrecht aus Artikel 20 Abs. 4 GG nichts, denn ebendieses (Volks-)Widerstandsrecht ist ein Recht des Souveräns, das sich nicht gegen ihn richtet, sondern zum Beispiel gegen einen Putschversuch durch eine Volksminderheit ohne Parlament und Gesetz.

Nun haben die Väter unserer Verfassung hier – auf Druck der alliierten Machthaber – einen juristischen Taschenspielertrick verwendet, der weltweit einzigartig ist: Sie haben bestimmte Teile der Verfassung für dauerhaft unabänderlich erklärt, nämlich die sogenannten Ewigkeitsgarantien aus Artikel 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit den Artikeln 1 und 20 GG.

Unabänderlich sollen sein: Die Menschenwürde (deren Inhalt aber leider nur recht schwierig zu fassen ist) sowie die Staatsfundamentalprinzipien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, republikanische Staatsform, föderale Staatsorganisation und das Sozialstaatsprinzip. Nun kann man schon hier völlig zu Recht fragen, ob beispielsweise der Föderalismus – also die Teilung der Bundesrepublik in Bund und Länder – wirklich so bedeutsam ist, dass man dies für alle Ewigkeit zementieren müsste.

Viel berechtigter aber kann man fragen, ob diejenigen, die dies vor über 70 Jahren in der Verfassung festgeschrieben haben, das Recht hatten, dies zu tun? Sie alle sind längst tot und haben dem deutschen Volk ein Erbe hinterlassen, das es so vielleicht gar nicht mehr will. Selbst dann, wenn diese Verfassung durch eine Volksabstimmung legitimiert worden wäre – was sie bekanntermaßen nicht wurde –, wäre der damalige Volkswille heute längst nicht mehr existent und müsste neu bestimmt werden. Und so muss man auch hier fragen: Durften die das?

Die Antwort lautet schlicht und einfach: nein! Der Souverän, das deutsche Volk, hat sie nicht dazu ermächtigt. Viel mehr waren es fremde und damals zudem auch noch feindliche Mächte, nämlich die Alliierten, die sie dazu berufen haben. Also die Macht der Gewalt und nicht die Macht des Rechts. In Anbetracht der Verbrechen der Hitler-Faschisten mag dies verständlich erscheinen. Vereinbar mit dem Prinzip der Volkssouveränität war dies jedoch nicht.

Um alle Zweifel, die hier entstehen könnten, sofort auszuräumen: Ich stehe weder auf der Seite sogenannter "Reichsbürger" noch auf der Seite von Menschen, die unsere Verfassung mittels Umsturz ersetzen möchten. Ich stehe auf der Seite der Volkssouveränität. Und diese braucht derzeit, vielleicht mehr als jemals zuvor seit 1933, Verteidiger, die für sie das Wort ergreifen. Wer also darüber diskutiert oder sich dafür organisiert, unsere Verfassung im Rahmen der vorgegebenen Ewigkeitsgarantien auf verfassungsmäßige Weise – also über Parlamente und Gesetze – zu ändern, der darf dies tun! Es ist nicht verboten und schon gar nicht verfassungsfeindlich.

Wer meint, wir müssten das Grundrecht auf Asyl ändern, der darf das tun. Wer meint, wir müssten das Grundrecht auf Asyl abschaffen, der darf das tun. Wer meint, wir dürften Staatsbürgern, die sich in hohem Maß rechtsfeindlich verhalten, die Staatsbürgerschaft auf verfassungskonforme Weise entziehen, der darf das tun! Und freilich darf er sich auch politisch organisieren, um das auf verfassungskonforme Weise – also durch Parlamente und Gesetze – durchzusetzen! Zwar gibt es Stimmen, die meinen (!), der Entzug der Staatsbürgerschaft verstoße gegen die Menschenwürde, aber das sind nur diskutierbare Rechtsauffassungen. Wenn man anderer Meinung ist, dann darf man das sein! Und es ist auch eine vertretbare Rechtsauffassung, wie Juristen das nennen.

Am Ende stehen viel eher die Correctiv-Autoren auf verfassungsfremden Boden, wenn sie die Menschen, die ihre verfassungskonformen Rechte ausüben, in eine verfassungsfeindliche Ecke zu stellen versuchen. Sie erklären sich zu Gesetzgebern und Verfassungsrichtern und gaukeln der Öffentlichkeit eine Verfassungswirklichkeit vor, die mit unserer Verfassung nichts, aber auch rein gar nichts zu tun hat. Das ist vielleicht noch nicht verfassungsfeindlich, aber mindestens demokratiefeindlich und zeigt ein autoritäres, obrigkeitsstaatliches Verfassungs(un-)verständnis.

https://rtde.site/meinung/193121-lesermeinung-zur-correctiv-recherche-oder/

Anlage 2

RT-DE
vom 16. Januar 2024

Wie der Euro Europa ermordet: Bilanz einer wirtschaftlichen Vierteljahrhundertkatastrophe

Bei aller Euro-Skepsis unter den Deutschen ist zu bedenken: Die Wirtschaft der BRD war über lange Jahre Profiteur der gemeinsamen EU-Währung. Auch heute dient der Euro den globalen Finanzeliten zum Aussaugen der EU-Länder. Mit Deutschland als Werkzeug.

von Jelena Karajewa

Europa beschritt, als es vor einem Vierteljahrhundert in den elektronischen Abrechnungen zu einer gemeinsamen Währung wechselte, den Weg bergab. Einen Weg in Richtung politischer und wirtschaftlicher Unselbstständigkeit. Die Umsetzung der Idee des Euro als gemeinsames Zahlmittel für einen Jeden und für jedes Land der Europäischen Union – denn das ist der Inhalt entsprechender Dokumente, die damals in Maastricht verabschiedet wurden –, ist eines der besten Beispiele dafür, wie man mehrere Hundert Millionen Menschen einfach betrügen kann, ohne dass die Urheber dieses Betrugs dafür irgendwie zur Rechenschaft gezogen werden.

Nun, der Euro – dieses Kind einer Mama, nämlich der Idee "Seid umschlungen, Millionen! Diesen Kuss der ganzen Welt!" und vieler Papas aus gewieften Lebenskünstlern, was diese Währung zu einem seltenen Fall einer wahrhaften kollektiven Vaterschaft macht –, wurde also zum Zwangsmittel auf der einen und zum Mittel der Vernichtung jeglichen politischen Widerstands auf der anderen Hand, sobald Staaten, die zur Eurozone gehören, ihren Unmut äußern.

Gewinner der Euro-Einführung besprechen wir später. Vorerst reden wir über die Verlierer. Denn zu Verlierern wurden so gut wie alle Teilnehmer an dieser Hütchenspieler-Fickfackerei.

Allen Teilnehmerstaaten, sowohl vergleichsweise gut betuchten wie Österreich als auch den eher ärmeren, um nicht zu sagen bettelarmen wie Griechenland, wurde als Eintrittsgebühr vorgeschrieben: Sie sollten ihren eigenen Zentralbanken zwei wichtigste Hebel entziehen, mittels derer das Kredit- und Währungssystem eines Staates eben kontrolliert wird. Sprich: Die europäischen Zentralbanken verloren die Befugnisse, nach eigenem Gutdünken Geld zu drucken und den Zinssatz für Kredite festzulegen. Alle Befugnisse verdünnisierten sich daraufhin auf Nimmerwiedersehen schnurstracks in den Hauptsitz der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main.

Somit wird das Leben von mehr als 340 Millionen Menschen durch ein, zwei Hundert Finanziers kontrolliert, die namentlich und mit dem Gesicht unbekannt sind und die sich daher, falls und sobald die europäische Finanzpolitik vollends den Bach runtergegangen ist, positiv unmöglich zur Rechenschaft werden ziehen lassen.

Besagte Finanziers verfügen hingegen über kolossale und in vielerlei Hinsicht völlig exorbitante Befugnisse. Zum Beispiel sind sie es, die über den Zinssatz entscheiden, den eine Familie irgendwo in einer spanischen, französischen, belgischen oder italienischen Gemeinde für einen Eigenheimkredit bezahlen muss. Zum Beispiel befinden sie und nur sie darüber, ob das Budget eines so kleinen, aber stolzen Landes wie der Niederlande den Normen der Finanzdisziplin genügt oder nicht. Wobei auf das Nichtgenügen Strafen stehen – und zwar nicht zu geringe.

Für konsequente Verstöße gegen besagte Finanzdisziplin erst setzt es dann gar böse Hiebe, wie seinerzeit im Falle Griechenlands: Athen hatte in der Tat weitaus mehr ausgegeben als eingenommen. Und damit Griechenlands Schulden und die anschließende Zahlungsunfähigkeit das angenehme Leben der Wohlhabenden und Banker nicht störten, wurde das Land dermaßen zur Strecke gebracht, dass faktisch alle Gesellschaftsschichten ruiniert und das Land selbst in eine Rezession getrieben wurden.

Wären die Griechen bei ihrer bescheidenen Drachme geblieben, dann wäre ihnen der Aderlass zumindest in derartiger Schwere erspart geblieben, weil sie ihre finanzielle Souveränität bewahrt hätten.

Wären die Franzosen bei ihrem Franc geblieben, hätten sie nicht alle möglichen Gesetze verabschieden müssen, die die Bürger aus heiterem Himmel zwingen, bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten.

Doch Frankfurt am Main samt Brüssel verlangen ideale Finanzrechenschaft nebst einer Mindestbefüllung des Budgets. Denn es braucht nur einen kleinsten Zweifel am Wert des Euro und dessen Stabilität, und schon fliegt das weltweite Finanzsystem zumindest im Hinblick auf die weltweit zweitwichtigste Reservewährung über den Jordan. Daher müssen die Griechen in ihren Budgetverabschiedungsakten ebenso herumfrisieren wie die Franzosen, Italiener und Portugiesen.

Jetzt aber zu den vorläufigen Gewinnern. Oder vielmehr zur Gewinnerin – der BRD. Die Idee einer Einheitswährung zupfte schon immer viele Saiten in den Köpfen und Herzen der Globalisten. Sowohl damals als auch heute, trotz der Hölle der herrschenden Rezession in Deutschland. Denn auch eine wackelnde und wankende deutsche Wirtschaft, billiger Energieträger aus Russland beraubt, kann sich noch immer wie eine Zecke an das EU-Wirtschaftssystem heften und sich so lange an ihm vollsaugen wie das System noch Säfte und die deutsche Wirtschaft Appetit hat.

Für diese Spielchen deutscher Politiker werden alle zahlen. Die einfachen Spanier sowie die Griechen und die Bewohner der drei baltischen Staaten. Auch die Bürger in der BRD. Denn anders funktioniert dieses System eines einheitlichen Währungsraums nicht.

Erst drückte Westdeutschland mittels gekonnter Lobbyarbeit und unter Ausnutzung der Wirtschaftsprobleme der Sowjetunion seine sogenannte Wiedervereinigung mit Ostdeutschland durch. Anschließend, als die UdSSR zusammenbrach, wandte sich die BRD dem ehemaligen Jugoslawien beziehungsweise der gesamten Balkan-Region zu, wo die UdSSR und nach ihr Russland mehr Einfluss hatte als ganz Westeuropa zusammengenommen. Ziel der Bundesregierung war es, der Sowjetunion auch den Einfluss auf diese Gebiete zu entreißen. Nach dem Erreichen dieser geopolitischen Ziele wandte sich die Bundesregierung der Aufgabe zu, sich die besten Wirtschaftsbedingungen zu ermogeln. Die Einführung des Euro – für alle so romantisch umspielt, aber günstig im Großen und Ganzen nur für Berlin – wurde um den Jahrtausendwechsel herum zum Eckpfeiler des zweiten "deutschen Wirtschaftswunders".

Doch heute? Was bleibt dem europäischen Wirtschaftsblock nach all diesen Schamanentänzen mit Tamburin (um nicht zu sagen: nach dem Twerk mit Pauken) um den Euro herum? Na alles, was sich die globalistischen Eliten nur erträumen können: Totale Kontrolle über die Geldemission und die Finanz- und Währungspolitik aller Mitgliedsländer der Euro-Zone sowie totale Kontrolle über die jeweilige nationale Budgetpolitik all dieser Staaten.

Europäer, die sich selbst für pragmatisch und freiheitsliebend erachteten, wurden also nicht bloß Opfer von Hütchenspielern, sondern haben diesen darüber hinaus eigenhändig und freiwillig den Strick gereicht, an dem sie ihre Souveränität nun baumeln sehen.

Die stete Abnahme des Euro-Anteils bei Verrechnungen über internationale Bankensysteme zeigt schließlich, dass man Souveränität genauso durch Leichtsinnigkeit verlieren kann wie Jungfräulichkeit. Das alles zurückzuholen ist unmöglich, ganz gleich, wie viele Gedanken man daran verschwendet.

Kleinigkeiten gibt es beim Schutz der eigenen Souveränität und der Führung einer selbstständigen Politik nicht. Weder im Inland noch auf der internationalen Arena. Eine Wahrheit, die die Russen unlängst schmerzlich gelernt haben, die sich den Europäern von heute aber leider noch nicht offenbart hat. Oder vielleicht doch...?

https://rtde.site/meinung/192817-wie-euro-europa-ermordet-bilanz-wirtschaftlichen-vierteljahrhundertkatastrophe/

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