Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Triage - die Auswahl derjenigen, denen bei ungenügend vorhandenen Therapiekapazitäten eine medizinische Behandlung zuteil~, bzw. versagt wird - stellt einen Akt der Mangelverwaltung dar.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Parlament nun aufgegeben, Kriterien aufzustellen, nach denen dabei verfahren wird.
Es wäre angezeigter gewesen, die Exekutive endlich dazu zu verpflichten, den von dieser selbst aktiv und pflichtwidrig herbeigeführten Mangel zu beseitigen, der eine Auswahl erst erforderlich macht. In einem hochentwickelten Industriestaat mit ausreichender finanzieller Ausstattung, wenn diese nicht sachfremd veruntreut wird, muß die Beseitigung von Defiziten deren Verwaltung vorgehen.
Ehe finanzielle Mittel ins Ausland geschafft und im Inland für Fremde zur Verfügung gestellt werden, müssen zunächst Leben und Gesundheit der eigenen Bevölkerung gewährleistet werden. Alles andere ist Sabotage und Verrat am eigenen Volk.
Ignoranz, Inkompetenz und Korruption der politischen Entscheidungsträger führten zur Zerrüttung der Gesundheitsinfrastruktur. Deren Wiederaufbau muß die Priorität gelten. Erst danach ist an Maßnahmen für den Fall zu denken, daß absolut außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände das System dennoch an seine Grenzen führen.
Bei einer Auswahl dürfen nur die Erfolgsaussichten der Behandlung eine Rolle spielen. Daß dabei vorhandene Behinderungen unbeachtlich sein sollen, kann nur gelten, wenn nicht gerade diese die Erfolgsaussichten beeinträchtigen. Hohes Alter darf niemals ein Ausschlußkriterium darstellen, denn auch Junge können vor der Zeit und noch vor den Alten versterben, wenn überholende Kausalität die Lebenserwartung individuell verkürzt (Unfall, Krankheit, Kriminalitätsopfer, Suizid). Mit der Vornahme einer Auswahl wird ohnehin schon Schicksal gespielt. Das aber muß sich in sehr engen Grenzen halten.