Maulkörbe und mehr für unabhängige Richter

in deutsch •  4 years ago  (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Wenn Anordnungen von Schulen im Hinblick auf die Maulkorbpflicht im Unterricht angegangen werden sollen, ist dafür der Rechtsweg eröffnet. Da es sich bei Schulen um Hoheitsträger (staatliche Schulen) oder mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Privatschulen (Beliehene) handelt, führt der korrekte Klageweg zu den Verwaltungsgerichten.

Der Weimarer Amtsrichter (Familienrichter), der in zwei derartigen Fällen Urteile gefällt hatte, hatte seine Zuständigkeit auf §1666 Abs. 4 BGB gegründet und damit falsch gelegen. Diese Bestimmung besagt, daß ein Familiengericht zur Abwendung von Gefahren für Kinder auch Maßnahmen mit Wirkung gegen Dritte treffen könne. Dies hatte der Amtsrichter (Zivilgerichtsbarkeit) irrigerweise dahingehend interpretiert, daß es sich auch bei öffentlichen Institutionen, wie Schulen, um „Dritte“ im Sinne dieses Gesetzes handelte.
Die daraufhin ergangenen Urteile sind damit aus formalen Gründen (Unzuständigkeit) nicht haltbar, wenn sie auch materiell (inhaltlich) korrekt sind.

Das nunmehrige Vorgehen gegen den Richter mit strafrechtlicher Anklageerhebung, Beschlagnahme und Objektdurchsuchungen (Haus und Auto) stellt jedoch eine offensichtlich repressive Maßnahme gegen einen unbotmäßigen Richter dar, der der vorgegebenen Linie des Kasner-Regimes nicht zu folgen bereit war. Dieses vollkommen unverhältnismäßige und rechtswidrige Verhalten dient der Einschüchterung und Abschreckung der wenigen noch verbliebenen regimekritischen Richter.

Für die Annahme des Vorliegens einer vorsätzlichen Rechtsbeugung bestehen hohe Hürden. Nicht jeder richterliche Fehler erfüllt diesen Tatbestand.
Sogar solch extrem grobe und schon laienhafte Fehler wie die Verneinung der Fristversäumnis bei urlaubsbedingter Abwesenheit (Man hat stets für den Zugang schriftlicher Unterlagen auch bei Abwesenheit zu sorgen durch einen Nachsendeantrag oder die Beauftragung eines Vertreters.), ließ man dem Amtsgericht Speyer (Richter Overkamp) in einem Falle durchgehen und verneinte abwegigerweise die ganz eindeutig vorliegende Rechtsbeugung.
Der Weimarer Amtsrichter hatte zu Unrecht seine Zuständigkeit angenommen; der Vergleich mit dem geschilderten Falle aber zeigt, daß sein Fehler weit darunter lag und ihn nicht auch nur in die Nähe der Rechtsbeugung brachte. Zur Korrektur derartiger Irrtümer besteht die Möglichkeit der Aufhebung des Urteils in der nächsten Instanz. Der Einsatz des Strafrechtes aber verbietet sich hier definitiv.

Es bestehen keine Einwände dagegen, daß von Kreisen außerhalb der Justiz gezielt Fälle in den Zuständigkeitsbereich dieses Richters, der von der Geschäftsordnung des Gerichtes am Jahresbeginn festgelegt worden war, gelenkt wurden. Das entzieht sich seinem Einfluß.

Die Reaktion aus Juristenkreisen beweist, wie fortgeschritten die Infiltration des Regimes auch in Justizkreisen schon ist. Die diktatorische Maschinerie schlägt unverzüglich und unerbittlich zu, sobald sich jemand ihr in den Weg zu stellen wagt.
Wer jetzt noch an die Unabhängigkeit der Justiz glaubt, weiß nicht, was sie bedeutet. Deutschland wird von einem absolutistisch-despotischen Regime terrorisiert, das überall seine Fänge ausgelegt hat.
Ein weiteres Beispiel dafür, daß im Rahmen des bestehenden Systems keine Umkehr mehr möglich ist.

https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-umstrittenem-masken-urteil-hausdurchsuchung-bei-weimarer-familienrichter/27135294.html

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Vieöleicht sollte man noch erwähnen, das der Richter geziehlt ausgewählt wurde für diese Verhandlung.

Das geht in dem Fall, da die Richter nach Buchtsaben der Klagenden ausgewählt werden. Also jedem Richter sind bestimmte Buchstaben zugeordnet.

Es gibt Hinweise, das in "Telegrammforen" nach Personen die bereit sind zu Klagen und entsprechende Nachnamen haben gesucht wurden.

Ob der Richter involviert war, steht noch nicht fest. Das werden die Untersuchungen zeigen.

Wenn der Richter sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, wird das raus kommen und ansonsten wird es Konsequenzen haben.

Somit sind die Maßnahmen wohl gerechtfertigt. Soll die Justiz nichts machen nur weil es ein Richter ist?