MUFLs - das Phantomproblem

in deutsch •  7 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (MUFLs) existieren der Definition nach in Deutschland überhaupt nicht.
Da es sich bei Deutschland um keinen Lateralstaat der EU handelt, erfüllt weder ein Erwachsener, noch ein Minderjähriger die Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft. Alle gelangten über sichere Drittländer hierher.
Damit wird diese Diskussion bereits unter völlig falschen Vorzeichen geführt.

Dennoch wird den hier gestrandeten MUFLs, um sie der Einfachheit willen weiterhin so falsch zu benennen, umfangreiche Fürsorge zuteil. Ihnen wird ein Anspruch auf angemessene Erziehung, Ausbildung, Unterbringung und Betreuung eingeräumt.
Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit muß sich am Standard der untersten Gesellschaftsschicht des Aufnahmestaates orientieren, denn niemand kann irgendwo rechtmäßigerweise verlangen, besser gestellt zu werden als die Bürger dieses Staates.
In Deutschland sieht die diesbezüglich Praxis derzeit genau gegenteilig aus. MUFLs leben hier unter Bedingungen, die allenfalls Kinder finanziell privilegierterer Kreise genießen (vgl. Unterbringung des Mörders von Kandel zusammen mit drei weiteren Jugendlichen in einem 190 qm - Einfamilienhaus mit Garten, Gartenhaus und Garage). Das wirkt nicht nur als Magnet auf die MUFLs dieser Welt und diejenigen, die sich als solche ausgeben; das ist gegenüber der eigenen Bevölkerung, auf deren doppelte Kosten dies geht, nicht zu rechtfertigen. Zum einen müssen die deutschen Bürger die damit verbundenen finanziellen Belastungen tragen; zum anderen wird dem deutschen Nachwuchs eine vergleichbare Förderung vorenthalten.

MUFLs werden hierzulande bis zur Erreichung der Volljährigkeit geduldet, wenn im Herkunftsland nicht ein Familienmitglied oder eine Institution zu ihrer Aufnahme bereit steht. Dies gilt selbst dann, wenn ihnen kein Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, was, wie oben dargelegt, ohnehin nie der Fall sein dürfte.
Da Minderjährige oft gerade zur Begründung von Familiennachzugsansprüchen vorausgesandt werden, wird sich regelmäßig niemand zu ihrer Übernahme zu Hause bereiterklären. Wer durchkreuzt schon selbst seine Pläne?!
Einzelne Bundesländer schieben aus Prinzip niemanden ab, wie Rheinland-Pfalz, wo sich die grüne Integrationsministerin eher der Erfüllung ihres selbstgewählten demographischen Solls, als ihrer Aufgabe widmet, der sie geistig ohnehin nicht gewachsen ist.
Schon die Einrichtung eines Integrationsministeriums ist verfehlt, da das Ziel die Rückführung sein muß. Wirtschaftliche Gründe oder die allgemeine Gefahrenlage in einem Lande stellen keine valablen Asylgründe dar.

In Anbetracht der sie erwartenden Segnungen, wird bei nicht offensichtlichem Greisenalter die Minderjährigkeit durch die Ankömmlinge sehr weit ausgelegt. Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, daß sich die Mitführung von Ausweisdokumenten eher als hinderlich erweist. Ihren Behauptungen nach, sind die meisten gerade erst aus der Wiege geklettert. Diese Riesenbabies haben vielfach einen so langen Bart, wie die von ihnen erzählten Geschichten. Schließlich kommen nicht wenige aus den Ursprungsländern der Märchen von 1000 und einer Nacht.
Eine wissenschaftliche Überprüfung der Altersangaben ist mit ziemlich genauen Näherungswerten zwar möglich (Der genaue Geburtstag ist entbehrlich; es geht nur um die Zuordnung zu einer Altersgruppe.), unterbleibt aber in der Regel. Wo sie vorgesehen ist, wird sie von der Zustimmung der Probanden abhängig gemacht, ohne daß die Verweigerung negative Konsequenzen nach sich zöge. Mit Verlaub, wie dämlich müßte einer sein, um sich dieser Prozedur freiwillig zu unterziehen, wenn ihn keine Nachteile erwarteten für den Fall mangelnder Kooperation, zumal wenn ein negatives Ergebnis der Untersuchung zu erwarten wäre.
Hier muß das allgemeine Rechtsprinzip greifen, wonach derjenige, der Ansprüche erhebt, beweispflichtig für die Erfüllung der Voraussetzungen ist.

Im Ergebnis schießen wir uns hier selbst in den Fuß. Das Problem ist hausgemacht; und hausgemacht muß es auch gelöst werden. Wir dürfen uns als Komplizen unserer Plünderer hergeben.

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