Narrenhände beschmieren Tisch und Wände.

in deutsch •  2 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

„Solange die Wandmalereien, Tags oder andere Erscheinungsformen dieser Kunst eine Idee herüberbringen und dazu beizutragen, den kulturellen Code der Stadt zu visualisieren und sie zu einem Freilichtmuseum machen, kann man sie als Straßenkunst bezeichnen. Handelt es sich aber um eine spontan ausgedrückte, meist negative Emotion eines Jugendlichen, der einen Zugwaggon bemalt, handelt es sich um Vandalismus.“
So lautet der mißlungene Versuch einer Abgrenzung zwischen Kunst und Vandalismus auf der russischen Kreativwoche in Moskau, in deren Rahmen Künstler, Kunstkritiker und Stadtplaner über zeitgenössische Straßenkunst debattierten.

Kunst und Vandalismus lassen sich nicht über den dilettantischen Ansatz einer Orientierung an der subjektiven Einstellung des Handelnden voneinander unterscheiden. Zum einen wird diese schwierig nachzuweisen sein; zum anderen und hauptsächlich aber darf der Täter nicht zum bestimmenden Faktor erhoben werden, der sein Handeln selbst legitimiert.

Herangezogen werden müssen objektive Kriterien.
Die (Um-)Gestaltung aller in Privateigentum stehenden Objekte bedarf der Zustimmung ihres Eigentümers. Ansonsten ist der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt.
Historische Gebäude unterliegen dem Denkmalschutz, weswegen jeder Eingriff an ihnen als verunstaltender Vandalismus zu werten und zu bestrafen ist.
Es bleiben dann noch öffentliche Bauten ohne historischen Wert. Diese dürfen nur dann Gegenstand von verändernden Eingriffen werden, wenn dazu eine Einwilligung der Behörden vorliegt, deren Zuständigkeit sie unterstehen. Eine solche Einwilligung darf nur sehr restriktiv erfolgen, da die in Frage stehenden „Kunstwerke“ der Allgemeinheit aufgedrängt werden, die diese nicht als Bereicherung empfinden muß.

Darin liegt auch die Problematik. Grafittisprayer zwingen ihre Werke anderen in einem Akt egoistischer Selbstverwirklichung auf, dem die Betrachter sich nicht entziehen können. Passanten haben jedoch auch ein Recht darauf, im öffentlichen Raum nicht belästigt zu werden durch den Anblick dessen, was oft nur der sich als Künstler wähnende Autor als Kunst empfindet. Wer gut genug ist, sollte in Galerien und einschlägigen Ausstellungen bestehen. In diese begibt sich der interessierte Betrachter freiwillig. Der öffentliche Raum aber gehört allen, warum Sondernutzungen tunlichst zu unterbleiben haben.

https://rtde.site/meinung/144748-kunst-oder-vandalismus-was-experten/

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