Neid schlägt Gehirn!

in deutsch •  7 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Die Mietpreisbremse wird vom Berliner Landgericht für verfassungswidrig gehalten - zu Recht!
Darauf hätte man schon viel früher kommen können und müssen.

Die Mietpreisbremse verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das Prinzip der Vertragsfreiheit im Zivilrecht. Letztere wurde ohnehin schon systematisch derart ausgehöhlt, daß sie nur noch rudimentär vorhanden ist. Gerade der Vorwurf der Sittenwidrigkeit wird immer wieder bemüht, wenn bestimmte Gruppen als Vertragspartner ausgeschlossen werden sollen. Die Kontrahierungsfreiheit ist damit stark eingeschränkt.
Der Gleichheitsgrundsatz ist tangiert, weil ohne trifftigen Grund nicht alle Vermieter gleichermaßen von dieser Maßnahme betroffen sind. Sie benachteiligt gerade auch noch Vermieter mit moderaten Mietpreisen überproportional. Wer schon immer kräftig zugegriffen hat, hat zunächst einmal ein Polster.

Das Mietrecht geht noch von der inzwischen völlig überholten Situation des armen, hilflosen Mieters und des vermögenden, mächtigen Vermieters aus. Das Klischee des Miethais entspricht schon lange nicht mehr der Realität.
Mittlerweile werden Vermieter durch zahllose Ge~ und Verbote kujoniert. Da darf man nicht mangelnden Wohnraum beklagen. Man kann es Vermietern kaum verdenken, wenn sie keine Lust mehr haben. Andererseits ist übermäßiger Schutz ist noch keiner Gruppe bekommen. Die Gegenreaktionen lassen selten auf sich warten.

Bei mangelnder Rentabilität leidet die Bausubstanz, und es verfallen ganze Bezirke. Es gilt immer, über die unmittelbare Wirkung einer Entscheidung hinaus zu denken und die mittelfristigen Folgen zu bedenken.

Erfreulich, daß es seit langer Zeit auch einmal wieder Qualitätsarbeit bei Gericht gibt. Die SPD, maßgeblicher Anwalt dieser "Schnapsidee", wäre gut beraten, nicht auf der Basis reflexartigen Neides zu agieren. Dies gilt natürlich auch für die inzwischen linksversiffte CDU.

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http://www.t-online.de/nachrichten/id_82223182/landgericht-berlin-haelt-mietpreisbremse-fuer-verfassungswidrig.html

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