Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die Türkei plant, in Nordsyrien 240000 Wohnungen für syrische Flüchtlinge zu errichten.
Das klingt großzügig - allein, Nordsyrien ist kein türkisches Territorium, und die Baumaßnahme findet nicht die Billigung Syriens.
Dazu erklärt der türkische Innenminister Süleyman Soylu, die Türkei begebe sich „nicht in andere Länder, um diese auszubeuten, sondern um für Generationen Errungenschaften im kulturellen und Infrastrukturbereich zu hinterlassen“.
Das mag er ja so sehen, doch braucht kein Land sich Bereicherungen - oder das, was andere dafür halten - gegen seinen erklärten Willen aufdrängen zu lassen.
Seit 2016 hält die Türkei nach militärischen Überfällen auf Syrien rechtswidrig große Teile des Landes besetzt. Anders als die Bevölkerung der Donbass-Region, hatten die Bewohner der nunmehr türkisch okkupierten Gebiete keine Hilfe von außen angefordert.
Die Türkei rechtfertigt sich mit der angeblichen Bedrohung durch die syrisch-kurdische YPG-Miliz, eine Schwesterorganisation der in der Türkei als Terrororganisation verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK.
Die syrische Regierung dagegen wertet Ankaras Vorgehen in Syrien zu Recht als völkerrechtswidrige Besetzung und Verletzung der syrischen Souveränität und territorialen Integrität.
Die Türkei hätte bei Vorliegen einer Bedrohung von syrischem Gebiet aus zunächst Syrien zum Einschreiten auffordern müssen. Unter der gegebenen Gemengelage der Zusammenarbeit der YPG-Miliz mit den USA und der Gegnerschaft zur syrischen Regierung schien es der Türkei opportun, selbst die Initiativen zu ergreifen. Spätestens aber nach Beseitigung der Bedrohung hätte sie sich zurückziehen müssen. Baumaßnahmen ohne Absprache mit der syrischen Regierung auf deren Gebiet verstärken die Rechtswidrigkeit noch zusätzlich.
Der Unwertewesten sieht dem türkischen Treiben von Anfang an zu, ohne dagegen zu protestieren, geschweige denn Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Alles, was Syrien schadet, ist den Westtyrannen recht. Rußland dagegen wurde mit schärfsten Sanktionen belegt für eine völkerrechtskonforme Hilfestellung zu Gunsten der Donbass-Staaten. Hier zeigt sich wieder der übliche Doppelstandard.
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