Rechtsbeugung statt Rechtsprechung

in deutsch •  6 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Die Gewaltenteilung, ein fundamentales Prinzip von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, steht in Deutschland nur auf dem Papier. Die Wirklichkeit sieht anders aus.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes werden auf Vorschlag der politischen Parteien ernannt. Daß sie sich ihren Förderern danach verpflichtet fühlen, belegen zahlreiche Beispiele von Urteilen, bei denen auf die korrekte Anwendung des Rechts zu Gunsten politischer Opportunität verzichtet wurde.

Beim Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Euro wurde den Klägern der Rechtsschutz versagt mit der hanebüchenen Begründung, diese Frage ressortiere unter die Zuständigkeit von Regierung und Parlament. Damit stahl sich das höchste Gericht aus der Verantwortung und stellte die Kläger – und mit ihnen die betroffene Bevölkerung – rechtlos.

Bei seiner Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Euro-Rettungsschirmes EMS ließ das Bundesverfassungsgericht sich von finanziellen Überlegungen leiten, anstatt sich seiner genuinen Aufgabe zu stellen, dem Recht Geltung zu verschaffen. Hier obsiegte das Opportunitätsprinzip über das Legalitätsprinzip. Das Gericht hat aber seinen Urteilen allein Recht und Gesetz zugrunde zu legen.
Erwägungen, wie die Börsen darauf reagieren, sind reine Spekulation, die anzustellen nicht Aufgabe eines Gerichtes sein kann.

Die Entscheidung über das NPD-Verbot gipfelt gar in der absurden Begründung, nur weil die Partei so unbedeutend sei, sehe man von einem Verbot ab. Die Größe einer Partei kann sich ganz schnell ändern. Sie kann daher kein Maßstab für oder gegen ein Verbot darstellen. Hier mogelte sich das Gericht um die Entscheidung herum, ob die Partei tatsächlich verfassungsfeindlich ist.

Bei seinem Urteil über den Rundfunkbeitrag „übersah“ das Gericht die Befangenheit eines seiner Mitglieder, dessen Bruder der Architekt dieses Konstruktes ist.
Nicht überraschend befand der damit befaßte Senat die Erhebung dieses Entgeltes sowie seine Anknüpfung an die Wohneinheit für rechtens. Die unhaltbare einheitliche Belastung von Einpersonenhaushalten und Wohngemeinschaften ließ das Gericht passieren mit der Begründung des Schutzes der Familien. Welchen Familienbegriff legt das Gericht dem zugrunde? Wohngemeinschaften umfassen nicht notwendigerweise Familienmitglieder.
Die Berufung auf den Schutz der Familie schließlich rückt die Abgabe in den Bereich der Steuern, aus dem das Gericht sie gerade herausgenommen wissen will, weil es ansonsten den Bundesländern an der Kompetenz zur Erhebung gefehlt hätte. Eine unwürdige und rechtlich falsche Trickserei!
Schließlich ergeht sich das Gericht in der Beschreibung dessen, was öffentlich-rechtliche Medien leisten sollten; kein Wort wird darüber verloren, was sie tatsächlich betreiben: Unterdrückung von Informationen, Verbreitung von Falschmeldungen, Manipulation der Wahrheit, seichte Verdummungsunterhaltung. Das aber machen die Privaten mindestens ebensogut.

Man darf gespannt sein, welche Volten das Gericht künftig vollführt, um das Netzdurchsuchungsgesetz zu halten, bei dem juristische Laien sich zu Richtern über Inhalt und Grenzen der Meinungsfreiheit aufschwingen.

Interessant dürfte es auch werden, wenn das Gericht auf Antrag der AfD demnächst über den Verfassungsbruch von Angela Kasner bei der Öffnung der deutschen Grenzen 2015 für die Invasion Illegaler befinden muß. Richter Voßkuhles Äußerungen dazu dürften das Gericht nicht davon abhalten, ihn mit der Materie zu befassen, denn Befangenheit scheint kein Ausschlußkriterium mehr zu sein. Zahlreiche renommierte Verfassungsrechtler jedenfalls teilen das Urteil Seehofers, wonach damit Rechtlosigkeit in Deutschland Einkehr gehalten habe.

Das hohe Gericht ist jetzt ganz unten angekommen.

https://www.gamestar.de/artikel/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-entscheidet-in-kuerze-ueber-rechtmaessigkeit,3332345.html
https://daserwachendervalkyrjar.wordpress.com/2018/07/20/gez-urteil-verfassungsrichter-und-urheber-des-rundfunkbeitrags-sind-brueder/
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-07/andreas-vosskuhle-praesident-bundesverfassungsgericht-rhetorik-csu-fluechtlinge
https://www.zeit.de/zeit-magazin/2016/12/andreas-vosskuhle-bundesverfassungsgericht-verfassung-praesident
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html
http://esolde.uni-bayreuth.de/entscheidungen/408-eu-recht/und-nationales-recht/grenzen-des-gg/241-bverfg-europaeische-waehrungsunion-euro
http://www.bpb.de/internationales/europa/europa-kontrovers/38086/standpunkt-karl-albrecht-schachtschneider
https://www.zeit.de/digital/internet/2018-06/netzdg-netzwerkdurchsetzungsgesetz-klage-fdp
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