Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Das Bundesverfassungsgericht beweist mit seiner restriktiven Zugangsregel selbst seine Befangenheit in allen ihm zur Entscheidung vorgelegten Fragen zu diesem Themenkomplex. Mehr noch: Es verwehrt Ungeipften und ihren ebensolchen Vertretern den Rechtsweg, bzw. die Berufsausübung.
Wer dies als ungeheuerlichen Vorgang in einem Rechtsstaat zu bezeichnen versucht ist, hat übersehen, daß Deutschland kein solcher mehr ist.
Unser Freund WiKa bschreibt, was hier los ist.
BVerfG wechselt offiziell in den „Gott-Modus“.
von WiKa
BVerfG wechselt offiziell in den „Gott-Modus“BRDigung: Das Bundesverfassungsgericht wechselte fast unbemerkt in den Gott-Modus. Bei einer neuerlichen Verhandlung am 14. Dezember des Jahres galt dort erstmals die so genannte 2G++ Regelung. 2G++ bedeutet: geimpft oder genesen plus aktueller Test einer offiziellen Teststelle zuzüglich des Tragens einer FFP2-Maske. Inzwischen ist die Gesellschaft mehrheitlich so gründlich hirngewaschen, dass dieser Umstand kaum mehr zur Kenntnis genommen wird. Dabei bietet diese Modus-Änderung allerhand diskussionswerten Konfliktstoff.
Einen sehr interessanten Debattenbeitrag zu diesem Thema brachte die Legal Tribune Online mit folgender Meldung: Corona-Regeln gefährden den offenen Justizbetrieb … [LTO]. Dabei handelt es sich um einen Gastbeitrag von Prof. Dr. Roman Poseck. Er ist zugleich Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen. In seinem Beitrag zeigt er sehr dezidiert auf wie untauglich diese Regelungen für den allgemeinen Justizbetrieb sind. Insbesondere unter dem Aspekt, dass er die Gerichtsbarkeit der “Grundversorgung” zugehörig wähnt, für die die geringsten Hürden bei der Zugänglichkeit gelten müssen. Seine Einschätzung ist richtig und das macht den Blick auf das frisch abgehobene BVerfG dementsprechend problematisch.
Das Bundesverfassungsgericht ist anders.
Zuvor darf man begreifen, dass das Bundesverfassungsgericht kein Gericht im eigentlichen Sinne ist. Es ist vielmehr eine “Gnadengesuchsstelle”, an die man eine Bitte richten darf. Selbige muss dort allerdings nicht erhört werden. Und selbst wenn sie erhört wird, führt sie noch lange nicht zum Erfolg, sondern gesichert zu einer jahrelangen Prozedur. Allein die abschlägige Behandlung der dort vorgebrachten Fälle beträgt in etwa 98 Prozent. Im übertragenen Sinne enden diese Gnadengesuche bereits in der Poststelle des Gerichts.
Wenngleich wir keine statistischen Grundlagen dafür vorzeigen können, neigen wir dazu zu vermuten, dass Gebete an dieser Stelle hilfreicher sind. Die Erfolgsquote liegt sicher über 2 Prozent. Damit haben wir die konkurrierende Situation zwischen Gott und dem Bundesverfassungsgericht hinreichend beschrieben. Anzumerken bleibt jedoch, dass die Gebete in aller Regel schneller gehen, vor allem aber nicht mit Gerichtskosten behaftet sind, nicht einmal für den Fall einer abschlägigen Behandlung.
Gott-Modus muss man sich leisten können.
Ähnlich wie Gott, kann sich das Bundesverfassungsgericht seine Kundschaft tatsächlich aussuchen. Es bedeutet zugleich, dass es leichten Herzens eine 2G++ Regelung einführen kann. Dem Bundesverfassungsgericht mag es egal sein ob die Kundschaft das akzeptiert oder nicht, es ist in seinen Entscheidungen schließlich völlig frei und unabhängig. Der Klüngel mit der Politik und die Herkunft so mancher Richter direkt aus dem Parlamentszirkus und Fraktionsbetrieb soll diesen Eindruck offiziell nicht trüben.
BVerfG wechselt offiziell in den „Gott-Modus“Etwas bösgläubiger betrachtet kann man diese neue 2G++ Norm am Bundesverfassungsgericht etwas anders ausdeuten. Die Drangsalierungsmaßnahmen gegenüber dem Souverän werden ja pandemiebedingt von Monat zu Monat verschärft. Die wissenschaftlichen Grundlagen dazu sind so einseitig wie die Politik selbst. Deshalb ist der Verdacht nicht abwegig, dass dies der bettwarmen Nähe zur Politik geschuldet sein könnte. Ob das BVerfG hier etwa schon mal ein Zeichen setzen will? Quasi als leiser Vorbote dessen, das es nicht Willens oder in der Lage ist den ganzen Budenzauber der fragwürdigen Gesetzgebung ernstlich hinterfragen zu wollen. Die Abweisung aller Verfassungsbeschwerden zur Bundesnotbremse sind ein weiteres Signal in diese Richtung.
Wenn es selbst bei den schärfsten Regelungen (2G++) schon mal den unerschrockenen Vorreiter mimt, wie will es künftig seine Unbefangenheit in diesen Sachen unter Beweis stellen? Etwa mit einer FFP2-Maske im Gesicht, das breite Grinsen verbergend? Würde es doch bedeuten, dass dieses Gericht alle Wahnsinnsbeschlüsse der Politik bereits vollends für “Recht” anerkennt. Diesen Aspekt der Ausdeutung hat sich der Kommentator in dem oben verlinkten Bericht der LTO verständlicherweise verkniffen, wir müssen das nicht. Insoweit ist die Überschrift mit Sicherheit ziemlich dicht an der bitteren Realität, wenngleich diskutabel. Das üble Gschmäckle will jedoch nicht weichen.
https://qpress.de/2021/12/15/bverfg-wechselt-offiziell-in-den-gott-modus/