Schandjustiz

in deutsch •  3 years ago  (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Ende September wird beim Landgericht in Itzehoe das Strafverfahren eröffnet werden gegen eine 96-jährige alte Dame. Gegen sie wird der Vorwurf erhoben, im Alter von 18 Jahren als Stenotypistin des Kommandanten des deutschen Konzentrationslager Stutthof Beihilfe zu Mord in 11387 Fällen geleistet zu haben. In sieben Fällen davon sei es beim Versuch geblieben. Sie selbst bestreitet, von den Taten Kenntnis besessen zu haben.
Was wäre eine 18-Jährige (damals noch minderjährig) in ihrer Position seinerzeit zu verhindern im Stande gewesen? Schon die unglaubliche Anzahl der ihr zu Last gelegten Taten spricht in diesem Falle für Symboljustiz.
Ein fast 101-jähriger früherer Wachmann aus dem KZ Sachsenhausen wird sich vor dem Landgericht Neuruppin in Brandenburg verantworten müssen.
In früheren Vernehmungen als Zeugen hatte man Wachmänner nicht als potentielle Beschuldigte belehrt, um sich ihre Aussagebereitschaft zu sichern. Ihre damaligen Aussagen werden ihnen nun als Geständnisse ausgelegt und zum Gegenstand der heutigen Verfahren gegen die Greise gemacht. Ein eklatanter Verstoß gegen einen fundamentalen rechtsstaatlichen Grundsatz!
Von den Beschuldigten geht keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit aus - schon aus Altersgründen, aber auch wegen der besonderen Umstände der damaligen Epoche. Die Verfolgung des Strafzweckes der Besserung entlarvt sich nach über 75 Jahren strafrechtlich unauffälliger Lebensführung von selbst als schlechter Witz.

Dagegen berichtet „Bayern ist frei!“ von zwei aktuellen Gerichtsverfahren gegen ausländischen Verbrecherabschaum mit nur symbolischen Strafen, bzw. Maßnahmen:
Fall 1:
„Ein 22 jähriger Afghane auf Bewährung, hat letztes Jahr eine 11 jährige missbraucht, missbrauchte erneut ein junges Mädchen von 13 Jahren, fügte ihr lebenslanges Trauma zu, kommt wieder auf Bewährung davon, weil eine höhere Strafe sein Aufenthaltsrecht und somit seine Familie gefährden würde.
Die Eltern des Opfers mussten eine Spießrutenlauf erdulden, damit er überhaupt vor Gericht gestellt wurde.
https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/letzte-ch..
...
Warum wird die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt? Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass er die Tat unumwunden eingeräumt hat und sich einsichtig zeigt - selbst auf die Gefahr hin, dass ihn dies ins Gefängnis hätte bringen können und es ihm seinen Aufenthaltstatus in Deutschland kaputtmacht. Denn R. hat 2013 als Jugendlicher seine Heimat Afghanistan verlassen und ist auf dem Landweg über die Türkei nach Griechenland gekommen - und von dort 2015 nach Deutschland. Hier lernte er schnell Deutsch, drückte noch einmal die Schulbank und ging dann arbeiten, heute als Anlagenführer in einem Industriebetrieb. Mit seinem Einkommen unterstützt er die Familie in Afghanistan. Bei einem harten Urteil könnte R. seinen ausländerrechtlichen Status riskieren.“
Fall 2:
„Die in Leer von 3 Humanitärmigranten brutal vergewaltigte "junge Frau" ist 16 Jahre alt und kannte die 3 nur flüchtig. Die 3 wurden frei gelassen und dann mit Haftbefehl gesucht.
In Leer, Niedersachsen, soll in der Nacht auf Samstag eine 16-Jährige in eine Wohnung gelockt, geschlagen und von drei Männern mehrfach vergewaltigt worden sein. Drei Tatverdächtige wurden festgenommen: zwei Syrer und ein Iraker, die 2015 mit der ersten „Flüchtlings“-Welle nach Deutschland gekommen sein sollen. Der Haftrichter ließ sie alle drei unter Auflagen frei, da keine Fluchtgefahr bestünde.
https://juergenfritz.com/2021/07/27/gruppenvergewalti..
Wie die Polizei am Montag, 26. Juli 2021, berichtete, soll sich das schreckliche Gewalt und Sexualverbrechen in der Nacht von Freitag auf Samstag in einer Wohnung in der Leeraner Südstadt ereignet haben. Das Mädchen sei zuerst in die Wohnung gelockt, dann dort geschlagen, schwer missbraucht und von den drei Männern mehrfach vergewaltigt worden.
Die BILD berichtet, dass von der Polizei Spuren gesichtet, die Kleidung des Opfers sichergestellt und die 16-Jährige gynäkologisch untersucht wurde. Das Mädchen soll sich in einer schweren psychischen Ausnahmesituation befinden. Bei den mutmaßlichen Tätern handle es sich um zwei Syrer und einen Iraker im Alter von 18, 20 und 21 Jahren, die mit der ersten „Flüchtlings“-Welle nach Deutschland gekommen sein sollen.
Nach Informationen aus Ermittlerkreisen soll es sich laut BILD bei der Gruppenvergewaltigung um eine „Spontantat“ gehandelt haben, zu der die Männer sich verabredet hätten. Die drei Männer und die 16-Jährige sollen sich im Vorfeld offenbar gekannt haben. Dafür gibt es bisher allerdings keine offizielle Bestätigung.
Der Staatsanwalt spreche von einem besonders schweren Fall der Vergewaltigung, in Tateinheit mit Körperverletzung. Er gehe von einer Strafe von mindestens zwei bis zu 15 Jahren aus. Das lässt erahnen, wie schwer das Mädchen misshandelt worden sein muss.“

Die richterlichen Schergen handelten in allen Fällen gemäß einem Weisungsmuster des Kasner-Regimes. In den von „Bayern ist frei!“ aufgeführten Fällen stellten sie die latente Gefährdung der Öffentlichkeit hinter den Verbrecherschutz zurück und machten sich somit zu rechtsbeugenden Mittätern. Auch das Sühneinteresse der für ihr Leben gezeichneten Opfer bleibt dabei auf der Strecke.

Nicht im Namen dieses Volkes geschieht derlei himmelschreiendes Unrecht. Diese Schande setzt Anweisungen eines Verbrecherregimes um.

https://www.dw.com/de/ehemalige-kz-sekret%C3%A4rin-vor-gericht-in-itzehoe/a-58294208
https://www.tagesspiegel.de/politik/17-verdaechtige-im-fokus-der-justizbehoerden-bundesweit-ermittlungen-wegen-ns-verbrechen/27481642.html

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