Unfähigkeit schützt vor Antijudaismus nicht!

in deutsch •  7 months ago  (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Wenn die dämliche Berliner Polizei die Sprachregelung auf Deutsch beschränkte, was schließlich die Landessprache ist, hätte sie kein Problem und befände sich rechtlich auf der sicheren Seite.

Wenn sie zudem nicht den verfehlten Anspruch erhöbe, präventiv „antisemitisch-terroristische" Äußerungen zu unterbinden, sondern diese geschehen ließe, um anschließend zuzugreifen, hätte sie gleich den Hinweis darauf, welch Geistes Kindes wer ist, um mit Strafen und Ausweisungen reagieren zu können.

Seit wann übrigens blöken arabische Terroristenmäuler auf Hebräisch?

Kann diese Blödheit noch überboten werden, oder kann der Antrag für das Guiness Buch der Rekorde schon erfolgen? Wann hat ein Psychiater Zeit für die Behörden in Berlin?

Anlage

RT-DE
vom 23. April 2024

Der tägliche Wahnsinn – Berlin: "Demo-Sprachregelung": Hebräisch gar nicht, arabisch ab 18 Uhr

"Schöne neue Welt" oder einfach nur der normale Irrsinn? Täglich ist man als Medienkonsument mit Meldungen aus allen möglichen Themenbereichen konfrontiert, die man vor wenigen Jahren noch als Satire verbucht hätte.

"Demo-Sprachregelung" der Berliner Polizei: Hebräisch gar nicht, arabisch ab 18 Uhr

Die Berliner Polizei ächzt und leidet hinsichtlich des regelmäßig hohen Personalaufwands für die gefühlt täglich stattfindenden Veranstaltungen und Demonstrationen für und gegen Anmeldungsgrund X. Aktuell federführend sind Demonstrationen und Mahnwachen der pro wie kontra Wahrnehmungen zum Thema Nahost-Konflikt Gaza/Israel, erweitert durch jüngste israelische Ausweitungen Richtung Irans und dem Libanon.

Die Tageszeitung junge Welt (jW) berichtet über parallele Herausforderungen für die Berliner Beamten. Welche Inhalte werden eigentlich gegebenenfalls in den Sprachen der vielseitigen arabischen Welt den Anwesenden und Teilnehmenden vermittelt? Der jW-Artikel berichtet nun über erste Behördenmaßnahmen, um befürchtete Irritationen und mögliche Gesetzesverstöße zukünftig zu vermeiden. So heißt es: "Vor dem Reichstagsgebäude dürfen keine Reden auf Hebräisch gehalten werden. Das ist kein Gesetz aus brauner Vorzeit, sondern eine Ende letzter Woche erlassene Auflage der Berliner Polizei nach dem 'Versammlungsfreiheitsgesetz'. Sie gilt für ein auf der Wiese vor dem Parlament errichtetes palästinasolidarisches Protestcamp."

Diese Maßnahme wird damit gerechtfertigt, dass potenziell "antisemitisch-terroristische" Äußerungen unterbinden werden sollen. Die vor Ort anwesenden Polizisten erlauben daher ab sofort nur noch im Verordnungsgesamtpaket: "Deutsch und Englisch – sowie in einem Zeitfenster ab 18 Uhr Arabisch. Denn dann hat der Polizeidolmetscher Zeit."

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