Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Dem Polizisten, der seiner Kollegin den Handschlag verweigert hatte, wurde eine Geldstrafe von € 1000.- auferlegt. Zusätzlich mußte er sich schriftlich verpflichten, Frauen künftig nicht mehr den Handschlag zu verweigern. Er habe eine Erklärung unterschrieben, wonach er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne und Frauen ohne Ausnahme und Vorbehalte als gleichberechtigt ansehe, so das zuständige Polizeipräsidium.
Wer glaubt, daß diese Maßnahmen geeignet wären, einen Gesinnungswandel herbeizuführen, glaubt auch, daß Zitronenfalter Zitronen falten.
Der Betroffene wird sich möglicherweise nun anders verhalten, weil er um seine Arbeitsstelle fürchtet. Seine Überzeugungen wird er jedoch behalten. Er wird sie wahrscheinlich nur zweckmäßigerweise nicht mehr offen zur Schau stellen. Der auf ihn ausgeübte Druck wird wohl in der Sache eher kontraproduktiv wirken und ihn in seinem Widerwillen bestärken.
Nachdem sich dieser Polizist schon seit einiger Zeit im Dienst befindet, stellt sich die Frage, ob, bzw. weshalb sein Verhalten nicht bereits früher bemerkt worden war.
Jedenfalls ist es an der Zeit, zu erkennen, daß Strafen ein untaugliches Mittel zur Herbeiführung eines Gesinnungswandels darstellen. So treibt man die Betroffenen in den Untergrund, bzw. die Heuchelei, und fördert eher die Unterwanderung durch sie, bis sie sich in genügender Anzahl wähnen, um aus der Heimlichkeit herauszutreten.
Ob der Handschlag unbedingt der Maßstab für Achtung ist, kann dahingestellt bleiben. Die von dem Beamten angedeutete Verbeugung könnte durchaus als gleichwertig gelten. Hier geht es allein um die verfehlte Mittel-Zweck-Relation. Entweder steht dieser Polizist auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung, oder er tut es nicht. Die Repression wird daran nichts geändert haben.
Die Haltung eines Bewerbers ist vor der Einstellung zu prüfen. Strafen sind ein untaugliches Korrektiv für Fehlentscheidungen.
Wenn wir in den Iran arbeiten gehen würden, würden wir es auch nicht gut finden, Homosexuelle auf Baukränen aufzuhängen, selbst nach 2 Integrationskursen und einer 1000€-Strafe. Genausowenig wird sich ein überzeugter Muslim jemals bekehren lassen.
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Ich glaube, das finden die Iraner auch nicht gut. Keine Ahnung, wo dieses Bild vom Iran herkommt, aber ich bin mehrmals kreuz und quer durch den Iran gefahren - ein wunderschönes und interessantes Land übrigens - und habe keinen Baukran gesehen, geschweige denn einen, an dem eine Schwuchtel dran hing.
Portrait des Kaisers im Hotel in Yazd, Iran.
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Das finde ich kann man so nicht beurteilen. Dazu müßte man ein Bild von der Frau haben, um ein angemessenes Urteil zu fällen. Vielleicht war sie einfach häßlich. Dann würde ihr kein normaler Mensch die Hand geben - wozu auch? Ist ja ekelhaft. Am Ende ist die womöglich noch krank. Mal abgesehen davon, daß im Grundgesetz gar keine Begrüßungsformeln vorgeschrieben sind. Wenn er sich verbeugt, dann ist das doch eine Achtungsbezeugung. Außerdem weiß man heutzutage nie ob die Alte das nicht als sexuelle Belästigung sieht, oder ob sie selbst Muslimesin ist, die dann ausflippt, wenn man ihr die Hand gibt.
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Aber, aber, Markus!
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