Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die Technik der digitalen Gesichtserkennung befindet sich noch kaum auf dem Vormarsch, da soll sie schon verhindert werden - mit völlig irrationalen Argumenten.
In einer Zeit, in der Gewaltverbrechen im öffentlichen Raum immer weiter um sich greifen, besteht die Notwendigkeit der Prävention derartiger Delikte sowie der Ermittlung der Täter, wenn die Prävention versagt hat, und der Beweissicherung. Alles das kann die neue Technik leisten, wenn sie ausgereift zur Verfügung steht.
In einer Zeit, in der privateste Dinge von den Betroffenen selbst an die Öffentlichkeit getragen werden, kommt plötzlich Panik auf vor einer angeblichen Verletzung der Privatsphäre. Da schwingt eine Menge Heuchelei mit.
Privatsphäre ist in der Öffentlichkeit nur eingeschränkt möglich, was sich aus der Natur der Dinge ergibt. Wer sich in die Öffentlichkeit begibt, verzichtet damit notwendigerweise auf einen Teil seiner Privatsphäre. Man sieht und wird gesehen. Das geschieht oft beabsichtigt, in jedem Falle aber unvermeidlicherweise.
Bei der Teilnahme an einer Demonstration manifestiert sich ein Standpunkt bewußt und gewollt öffentlich. Wieso sollten Aufnahmen davon von der Teilnahme an Demonstrationen abhalten? Es stellt doch gerade das Wesen von Demonstrationen dar, eine Meinung öffentlich kundzutun und dafür zu werben. Das verträgt sich schlecht mit dem Anspruch auf Anonymität. Man wird sich schon entscheiden müssen. Wer die Anonymität vorzieht, wird Demonstrationen fernbleiben, denn sichtbar ist man dort auf jeden Fall. Der Mantel, der unsichtbar macht, existiert nur im Märchen.
Das Problem liegt ganz woanders - nicht bei der Technik, nicht bei ihrer Anwendung, sondern bei ihren Anwendern.
Die Technik selbst ist wertfrei. Erst ihre Anwendung durch einen dolosen Anwender wirft Fragen auf. Dann aber muß man die Anwender bekämpfen - und nicht die Technik. Das Phänomen ist ja nicht neu. Das Stichwort dual use weist in die richtige Richtung. Ganz banal: Ein Messer kann zum Kartoffelschälen eingesetzt werden, aber auch zu Mord und Totschlag. Erst in den Händen der Anwender fällt die Entscheidung, ob es Segen oder Fluch bringt.
Es besteht kein Anlaß zur Verteufelung dieser technischen Errungenschaft. Die Angst vor ihr aber ist ein Indikator für die Perzeption der Anwender in den Augen der Bevölkerung. Überall dort, wo man dieser Technik mit Vorbehalten begegnet, gelten diese in Wirklichkeit den potentiellen Anwendern. Ihnen wird zu Recht Mißtrauen entgegengebracht. Daher sollte sich die Bevölkerung nicht gegen die Technik wenden, sondern gegen diejenigen, die es verdienen, weil sie die Technik pervertieren zu bösen Zwecken.
Diese Technik leistet damit einen Dienst, für den sie ursprünglich überhaupt nicht konzipiert war: Sie ist ein untrügliches Barometer zur Ermittlung von Rechtstaatlichkeit und Demokratie in einem Land.
Technik, die begeistert! Vor ihrer Einführung in Deutschland bleibt noch viel Vorarbeit zu leisten.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/datenschutzbeauftragter-plädiert-für-verbot-der-gesichtserkennung-in-europa/ar-BBZcrfA?ocid=spartandhp
https://www.heise.de/tp/features/Buendnis-von-digitalen-Buergerrechtsorganisationen-fordert-Verbot-automatisierter-Gesichtserkennung-4630871.html