Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Nach diesem Prinzip verfahren deutsche Regime üblicherweise. Insofern wäre es einem kleinen Wunder gleichgekommen, wenn der einstmals als Ergänzungsabgabe eingeführte Solidaritätsbeitrag durch das Bundesfinanzgericht aufgehoben worden wäre.
Frei nach dem Grundsatz, irgendeine Rechtfertigung zur Aufrechterhaltung der Abgabe wird sich schon finden, wurde dann auch verfahren. Dabei erscheint es als an den Haaren herbeigezogen, fast 33 Jahre nach der Teilwiedervereinigung und 28 Jahre nach der Einführung des Solidaritätszuschlages zur Finanzierung des Aufbaues der östlichen Bundesländer diesen weiterhin zu erheben. Man kann diese Begründung, will man sie aufrechterhalten, auch als Eingeständnis einer gescheiterten Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse in Ost und West ansehen. Das aber wäre dann eine Schande und ein Nachweis grotesken Versagens.
Wenn nun nach all der Zeit noch Defizite zu beseitigen sind, muß dies aus dem allgemeinen Haushalt erfolgen. Auch an die östlichen Bundesländer sendet es ein bizarres Signal, sie immer noch als „Sonderwirtschaftszone“ zu behandeln.
Die Räuberei - unter welchem Vorwand auch immer - muß ein Ende haben. Sie ist das untrügliche Zeichen gescheiterter Regime in Folge. Bedauerlicherweise wagt man nicht, den Klägern Hoffnung zu machen, das politisch gleichgeschaltete Ha(a)rbärt(h)chen würde dies ändern.
Welche Steuern gibt es wirklich? Man komme nach Deutschland und werde reichlich fündig!
https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/solidaritaetszuschlag-nicht-verfassungswidrig_166_586482.html
https://www.deutschlandfunk.de/solidaritaetszuschlag-2020-und-2021-laut-bundesfinanzhof-rechtmaessig-100.html