Wer nichts zu verbergen hat, zeigt Gesicht!

in deutsch •  3 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Im öffentlichen Raum ist heute, wo fast alle mit Mobiltelephon-Kameras bewaffnet sind, niemand mehr vor Aufnahmen sicher. An diesem Faktum läßt sich nichts mehr ändern. Das Recht am eigenen Bild läßt sich da kaum noch in der Praxis durchsetzen. Im öffentlichen Bereich bewegt man sich nie ganz anonym.

Wer Gesichtserkennungstechnik fürchtet und dies mit der Möglichkeit der Erstellung „rassistischer Kriminalstatistiken“ begründet, liefert ja schon direkt den Profilern in die Hände und weist darauf hin, woher sich der Täterkreis überwiegend rekrutiert.

Den Freiheitsrechten steht der Anspruch auf Sicherheit im öffentlichen Raum gegenüber, der durch unkontrollierte Zulassung krimineller Elemente nach Deutschland nicht mehr gewährleistet ist. Die Einführung der modernen Technik, die nur einerseits der Prävention durch Abschreckung dient und andererseits die Fahndung nach Verbrechern unterstützt, bringt die Ausrüstung der Ordnungskräfte aus der Ära der Steinzeit auf den neuesten Stand. Wenn man bisherige Fahndungsphotos sieht, kann man damit auch gleich nach beliebig jedermann suchen.

Datenschutz darf kein Alibi zur Deckung von Verbrechern sein. Viel zu oft wird er mißbraucht und führt dazu, daß die Behörden sich selbst auf den Händen stehen. Wichtig ist der Datenschutz im privaten Bereich. Im öffentlichen Bereich verzichtet man durch Teilnahme am öffentlichen Leben zum Teil de facto darauf.

„Bayern ist frei!“ berichtet dazu folgendes, und man fragt sich bei der Lektüre unwillkürlich, ob die Gewerkschaft der Autodiebe zu der Frage kritisch Stellung bezogen hat:

„DatenschützerInnen laufen gegen Gesichtserkennung Sturm. Insbesondere missfällt ihn, dass es durch solche Techniken möglich werden könnte, rassistische Kriminalitätsstatistiken zu erstellen.
"Anwendungen wie die Live-Gesichtserkennung greifen in die Grundrechte und -freiheiten in einem solchen Ausmaß ein, dass sie das Wesen dieser Rechte und Freiheiten in Frage stellen können. Dies erfordert eine sofortige Anwendung des Vorsorgeprinzips", erklärten Andrea Jelinek, Vorsitzende des EDSA, und der EDSB Wojciech Wiewiórowski. Entsprechend sei "ein generelles Verbot des Einsatzes von Gesichtserkennung in öffentlich zugänglichen Bereichen" notwendig. Die Technik bedeute andernfalls das Ende der Anonymität in öffentlichen Räumen.
Die Datenschutzbeauftragten empfehlen ein Verbot von KI-Systemen, die biometrische Daten verwenden, um Menschen "aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer politischen oder sexuellen Orientierung oder aus anderen Gründen, aus denen eine Diskriminierung gemäß Artikel 21 der Charta der Grundrechte verboten ist, in Gruppen einzuteilen."
https://www.golem.de/news/ki-eu-datenschuetzer-forder..“

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